Prüf-Antrag der Fraktionen von BfB, Grünen und FWG „Herausnahme von städtischen Wäldern aus der Bewirtschaftung und Wiederaufforstung der kranken städtischen Wälder“

BfB-Fraktion, Grüne Fraktion und FWG-Fraktion                       Bensheim, 08. Mai 2021      

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgenden Prüf-Antrag der Fraktionen von BfB, Grünen und FWG zu den Themen „Herausnahme von städtischen Wälder aus der Bewirtschaftung und Wiederaufforstung der kranken städtischen Wälder“  auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021 zu nehmen.   

Mit freundlichen Grüßen

Dr. U. Vogt-Saggau                              Doris Sterzelmaier,                      Dr. Rolf Tiemann

BfB-Fraktion                                          Grüne Fraktion                             FWG-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Herausnahme von 10 % der städtischen Wälder aus der Bewirtschaftung zu prüfen.

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. In Zusammenarbeit mit dem Revierförster zu prüfen welche Waldbestände für eine Herausnahme aus der Bewirtschaftung in Frage kommen.
  2. Wie ein Zeitplan für eine Umsetzung aussehen könnte.
  3. In Zusammenarbeit mit dem Revierförster darüber  zu informieren, welche Maßnahmen zur Wiederaufforstung der kranken städtischen Wälder geplant sind und ob dafür Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.“     

Kurzbegründung:

Die hessischen Waldbestände erfüllen vielfältige Funktionen für unsere Gesellschaft. Sie sind unverzichtbarer Lebensraum für Pflanzen und Tiere, sorgen für gesunde Luft und sauberes Wasser. Sie tragen zudem durch die Bindung von Kohlendioxid einen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz bei. 

Die Extremwetterereignisse der vergangenen Jahre, vor allem die extreme Dürre, haben unseren  Wald sehr belastet und geschädigt. Sie sind sichtbarer Ausdruck eines zunehmenden Klimawandels. Aus diesem Grunde braucht es Sofortmaßnahmen, um den Wald in seinen vielfältigen Funktionen auch in der Zukunft zu erhalten. Die hessische Landesregierung unterstützt den Wiederaufbau des Waldes mit insgesamt 200 Mio Euro bis 2023. Möglicherweise gibt es weitere Förderprogramme, die zu ermitteln sind.

„Ausbau Feldweg vom Berliner Ring zum SIRONA-Gelände und Darstellung möglicher LKW-Entlastungen“

BfB-Fraktion 04. Mai 2021
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Ausbau Feldweg vom Berliner Ring zum SIRONA-Gelände und Darstellung möglicher LKW-Entlastungen“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,
BfB-Fraktion
Vorbemerkung:
Im BA vom 16. April 2021 wurde angekündigt, dass die Firma SIRONA den Berliner Ring über einen Feldweg bis zum SIRONA-Gelände führen will. Dadurch sollen mehrere Straßen vom LKW-Verkehr entlastet werden. Wir gehen davon aus, dass erste Pläne dazu der Stadtverwaltung bereits vorliegen.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Bis wohin soll der Feldweg verlängert werden – wie soll dieser auf das Firmengelände von SIRONA geführt werden ? Wir bitten um eine zeichnerische Darstellung.
  2. Wie kann sichergestellt werden, dass dieser bisherige Feldweg, der auch von Radfahrern und Spaziergängern genutzt wird, auch in Zukunft von diesen gefahrlos benutzt werden kann ?
  3. Wie hoch ist die Anzahl der LKWs die das SIRONA-Firmengelände Werktäglich anfahren ?
  4. Welche Straßen werden bisher durch die LKWs, die SIRONA anfahren, hauptsächlich belastet ?
  5. Wann wird dem Ortsbeirat West und der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich eine Verwaltungsvorlage vorgelegt werden ?

„Vertiefende Anfrage zum Gewerbepark Fabrikstraße südlich Fachmarktzentrum“

BfB-Fraktion 29. April 2021

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Vertiefende Anfrage zum Gewerbepark Fabrikstraße südlich Fachmarktzentrum“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021zu setzen. Sollte das Thema bereits in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 6. Mai 2021 behandelt werden, bitten wir darum, die Antworten dazu bereits in dieser Sitzung des BUP vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,
BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Vom Team Stadtplanung und Demographie wurde mit Schreiben vom 9. Februar 2021 eine Anfrage der GLB-Fraktion zum Thema Gewerbepark Fabrikstraße südlich Fachmarktzentrum beantwortet.
Die Antwort zur Frage Nr. 4 lautet:
„Wie bereits in der Antwort zur ersten Frage ausgeführt, kann eine Bebauung für einen Teilbereich des Grundstücks im Rahmen des § 34 BauGB realisiert werden. Es bleibt dem Investor unbenommen hierfür einen Bauantrag zu stellen. Für den restlichen Bereich muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Bebauungsplanentwurf wird unter anderem den zuständigen Gremien und der Stadtverordnetenversammlung zur Beteiligung und Beschlussfassung vorgelegt.“

Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Bensheim bzw. die kommunalen Gremien die Bebauung der Kleingärten gegenüber dem Parkplatz der Firma SIRONA aktiv zu verhindern ?
  2. Können die Kleingärten in diesem Bereich festgeschrieben werden ?
  3. Gibt es Möglichkeiten – ohne auf den Bebauungsplanentwurf zu warten – die Kleingärten in diesem Bereich zu sichern ?

Ø Wir bitten darum, dass die Antworten auf unsere Anfrage auch den Mitgliedern des Ortsbeirates West weitergeleitet werden.

„Grundstück für Tiny-houses“ bzw. Mini-Häuser“

BfB-Fraktion 29. April 2021
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Grundstück für Tiny-houses“ bzw. Mini-Häuser“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,
BfB-Fraktion
Vorbemerkung:
In immer mehr Kommunen wird das Thema „Tiny-houses bzw. Mini-Häuser“ als Thema aufgegriffen und umgesetzt. Immer knapper werdender Wohnraum und gleichzeitig steigende Mieten bei gleichzeitigem Wunsch nach nachhaltigem und ökologischem Wohnen sind einige der Gründe für diese Entwicklung.
Auf die BfB-Fraktion ist ein Bürger zugegangen mit dem konkreten Vorschlag auf dem Gelände des ehemals als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene Gelände neben den „Sterntalern“ an der Autobahn „Tiny-houses bzw. Mini-Häuser zuzulassen. Die Anschlüsse für Wasser und Strom müßten auf dem Gelände bereits vorhanden sein.
Wir fragen den Magistrat:

  1. Ist das Gelände für ein Projekt „Tiny-houses bzw. Mini-Häuser geeignet ?
  2. Gegebenenfalls: welche baurechtlichen Änderungen müßten vorgenommen werden ?
  3. Gibt es aus Sicht des Magistrats andere geeignete Flächen, die für ein Projekt „Tiny-houses bzw. Mini-Häuser“ in Bensheim geeignet ist ?

„Umsiedlung der Firma Sanner – Information über den Zeitplan und vorgesehene Bürgerbeteiligung“

BfB-Fraktion 29. April 2021

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Umsiedlung der Firma Sanner – Information über den Zeitplan und vorgesehene Bürgerbeteiligung“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,
BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes BW 57 Stubenwald II beschlossen. Das Sanner-Firmengelände soll zum Wohnquartier werden. In einem letter of intent (Absichtserklärung) wurde ein „grober Zeitplan“ mitgeteilt.

Wir fragen den Magistrat:

In der Absichtserklärung zum groben Zeitplan steht:

„Schaffung des Baurechts im Stubenwald II bis Ende 2021.“ Was wurde bisher unternommen um dieses Ziel zu erreichen ? Wird der Zeitplan zu diesem Ziel eingehalten bzw. wann ist damit zu rechnen ?

  1. „Verlagerung des Unternehmens in das Gewerbegebiet bis ca. 2023/2024“. Wird der Zeitplan aus heutiger Sicht eingehalten und wenn nicht wann ist damit zu rechnen ?
  2. „Parallel dazu Bebauungsplanverfahren für die Flächen in Auerbach.“ Wie sehen mittlerweile die zeitlichen Vorstellungen hierfür aus ?
  3. „Möglicher Baubeginn auf dem Altgelände in Auerbach 2025.“ Ist dieses Ziel aufgrund der bisherigen Vorbereitungen erreichbar bzw. gibt es hier neue zeitliche Vorstellungen ?
  4. „Die Umsetzung des Projektes soll unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Eines erste Bürgerinformationsveranstaltung ist für Anfang 2021 geplant.“ Ist absehbar wann die erste Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden kann ?

Wir bitten darum, dass die Antworten des Magistrats auch an alle Ortsbeiratsmitglieder in Auerbach weitergeleitet werden.

Gemeinsamer Antrag „GLB und BfB: Keine Neubaugebiete außerhalb des Siedlungsbereiches“    

BfB Fraktion                                       GLB Fraktion

An die Stadtverordnetenvorsteherin

Frau Christine Deppert

und den Bauausschussvorsitzenden

Herrn Thomas Götz

Kirchbergstraße 18

Bensheim, den 29.1.2021

64625 Bensheim

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert, sehr geehrter Herr Götz,

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag „Keine Neubaugebiete außerhalb des Siedlungsbereiches“ auf die Tagesordnung des Bau-, Umwelt- und Planungsaussschusses am 4.2. und der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.21 zu nehmen.

Dieser gemeinsame Antrag ersetzt den Antrag der GLB vom 15.1.21

Der Bauausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

1. Vorüberlegungen zur Schaffung einer sogenannten „Südstadt“ zwischen 83, Bahnlinie und Kleingartenanlage im Süden Bensheims werden abgelehnt und nicht weiterverfolgt. Der Freiraum zwischen Bensheim und Heppenheim soll erhalten bleiben und nicht verkleinert werden.

2. Es werden auch an anderer Stelle keine weiteren Neubaugebiete außerhalb des derzeitigen Siedlungsbereiches ausgewiesen. Die derzeitige Siedlungsfläche wird festgeschrieben.

3. Eine weitere Entwicklung bei einem Nettonull-Flächenverbrauch bleibt möglich.

Begründung

Die Fläche Sensheims ist endlich, und daher ist das Wachstum des besiedelten Bereiches (Wohngebiete und Gewerbegebiete) zu begrenzen. Eine weitere Flächenversiegelung bei der zukünftigen Entwicklung Bensheims findet nicht statt. Die Stadtentwicklung ist nur bei einem „Nettonull-Flächenverbrauch“ möglich. Flächen für die Natur, Ackerböden, Grünland, Wald sind wichtige Lebensgrundlagen für Mensch und Tier. Sie sorgen für die Artenvielfalt, sind Kultur- und Erholungslandschaft und notwendig für den Wasserhaushalt. Bensheim soll seinen Charakter als lebendige Kleinstadt behalten. Eine Weiterentwicklung und die Schaffung von Wohnraum soll durch die Nutzung von Potenzialen im Innenbereich des derzeitigen Sendegebietes erfolgen.

GLB Fraktion                                                        BfB Fraktion

Antrag „Status der geplanten Wohnbebauung im Bereich der Hospitalkirche“

BfB-Fraktion 02.02.2021

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag „Status der geplanten Wohnbebauung im Bereich der Hospitalkirche“ auf die Tagesordnung Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 zu nehmen.

Dies ist kein Änderungs-Antrag zum SPD-Antrag. Wir bitten unseren Antrag zusammen mit dem Antrag der SPD „Verwertung des ehemaligen Geländes des Heilig-Geist-Hospitals“ aufzurufen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt zur ersten Arbeitssitzung des Bau-, Umwelt und Planungsausschusses nach der Kommunalwahl umfassend über den Status der geplanten Wohnbebauung im Bereich der Hospitalkirche zu informieren. Dabei ist auf die bestehenden Hindernisse bei der Umsetzung des verabschiedeten Bebauungsplanes einzugehen und mögliche Lösungen aufzuzeigen.“

Begründung wird in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen.

Antrag „Vorlage aktuelles Immobilienkataster“

BfB-Fraktion 02.02.2021

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag „Vorlage aktuelles Immobilienkataster“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar 2021 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, dass aktuelle Immobilienkataster der Stadt Bensheim zur Vorlage des Haushaltsplanes 2021 vorzulegen.

Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, mitzuteilen für welche Aufgaben die Immobilien jeweils zur Verfügung stehen, welche jährliche Kosten diese verursachen, welche Einnahmen den Kosten gegebenenfalls gegenüberstehen und welche Immobilien gegebenenfalls verkauft werden könnten.“

Begründung ergibt sich aus dem Antragstext und wird in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen.

Gemeinsamer Antrag BfB und GLB „Denkmal für Zivilcourage in Zusammenarbeit mit dem Verein Fabian Salars Erbe“

An Frau Stadtvererdnetenvorsteherin Christine Deppert

und Herrn Ausschussvorsitzender Tobias Heinz

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Heinz,

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag  „Denkmal für Zivilcourage in Zusammenarbeit mit dem Verein Fabian Salars Erbe“ auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8.2.2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 zu nehmen.

Der Antrag ersetzt den Antrag der BfB vom 18.1.2021.

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Errichtung eines Denkmals für Zivilcourage in Bensheim, beispielsweise auf dem Beauner Platz, aus.

Der Magistrat wird beauftragt, sich mit dem Verein Fabian Salars Erbe in Verbindung zu setzen um Vorschläge, in welcher Form dieses Denkmal umgesetzt werden kann, mit dem Verein zu besprechen.

Der Magistrat wird beauftragt den Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung ein mit dem Verein abgestimmtes Konzept zur Umsetzung vorzulegen.

Kurzbegründung:

An die beispielhafte Zivilcourage von Fabian Salar soll mit einem Denkmal erinnert werden. Der Verein Fabian Salars Erbe fordert seit langer Zeit mit einem Denkmal an die Zivilcourage zu erinnern.  Beispielweise könnte ein Baum mit einer Schrifttafel auf dem Beauner Platz aufgestellt werden.

   

BfB Fraktion                                           GLB Fraktion

Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion „Neuaufteilung Verkehrsraum zwischen Parkhaus Süd und Rinnentor“

BfB-Fraktion 19.01.202

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn

Ausschussvorsitzender Dr. Thomas Götz

Herrn

Ausschussvorsitzender Tobias Heinz

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Dr. Götz und sehr geehrter Herr Heinz,

wir bitten darum, den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion „Neuaufteilung Verkehrsraum zwischen Parkhaus Süd und Rinnentor“ auf die Tagesordnungen des Bau-, Umwelt –und Planungsausschusses am 4. Februar 2021, des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Februar 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 zu nehmen.

Der Antrag der CDU sollte unserer Auffassung nach ebenfalls im HFA beraten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:

„Die finanziellen Auswirkungen des CDU-Antrages sind ebenfalls in den Fachausschüssen darzustellen.

Der letzte Satz des CDU-Antrages soll lauten:

Die Ergebnisse sollen in den ersten Sitzungen des Bau-, Umwelt und Planungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses nach der Kommunalwahl vorgestellt werden.“

Kurzbegründung:

Da die Umsetzung des CDU-Antrages gegebenenfalls mit beträchtlichen Kosten verbunden ist bitten wir darum, die Ergebnisse ebenfalls im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.