Bensheimer Sportstätten – Schutz des Nachthimmels, Begrenzung von Lichtimmissionen und Schutz nachtaktiver Tiere“
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Flutlichtanlagen auf
Bensheimer Sportstätten – Schutz des Nachthimmels, Begrenzung von Lichtimmissionen und
Schutz nachtaktiver Tiere“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.
September 2026 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
Vorbemerkung:
Flutlichtanlagen sind für den Trainings- und Spielbetrieb vieler Sportvereine notwendig.
Gleichzeitig sollte die Beleuchtung so geplant, ausgerichtet und gesteuert werden, dass
möglichst nur die tatsächlich benötigte Sportfläche beleuchtet wird und unnötige
Lichtimmissionen in angrenzende Wohnbereiche, Grünflächen und Lebensräume vermieden
werden.Künstliches Licht in der Nacht kann insbesondere nachtaktive Insekten, Vögel, Fledermäuse und
weitere Tierarten in ihrer Orientierung, Nahrungssuche und ihren natürlichen Aktivitätsrhythmen
beeinträchtigen. Neben der erforderlichen Beleuchtungsstärke auf dem Spielfeld sind deshalb
auch Lichtfarbe, Lichtlenkung, Abstrahlung, Betriebsdauer und Steuerungsmöglichkeiten von
Bedeutung.
Für die Sportstättenbeleuchtung sind die Anforderungen der DIN EN 12193 in der jeweils
geltenden Fassung zu berücksichtigen. Darüber hinaus stellt das Land Hessen umfangreiche
Informationen zur nachhaltigen Außenbeleuchtung zur Verfügung. Das Hessische Netzwerk
gegen Lichtverschmutzung bietet unter www.lichtverschmutzung-hessen.de zusätzliche
Informationen, Planungshilfen und Hinweise zu einer umweltverträglichen Beleuchtung.
Wir fragen den Magistrat:
1. Bestand und technischer Zustand der Flutlichtanlagen
Welche Flutlichtanlagen befinden sich auf Sportstätten im Eigentum beziehungsweise im
Verantwortungsbereich der Stadt Bensheim? Welche Angaben liegen jeweils zu Baujahr oder
Modernisierungsjahr, Leuchtmittel beziehungsweise LED-Technik, Leistung,
Beleuchtungsklasse nach DIN EN 12193 sowie zur durchschnittlichen Beleuchtungsstärke auf
der Sportfläche vor?
2. Lichtimmissionen außerhalb der Sportflächen
Welche Erkenntnisse, Berechnungen oder Messungen liegen dazu vor, wie stark die Umgebung
der einzelnen Sportstätten durch die Flutlichtanlagen aufgehellt wird? Welche
Beleuchtungsstärken werden insbesondere an Grundstücksgrenzen, angrenzenden
Wohnbereichen, öffentlichen Wegen sowie Grün-, Gehölz- oder Gewässerflächen erreicht?
Sofern hierzu bislang keine Messungen vorliegen: Auf welcher Grundlage bewertet die Stadt die
Lichtimmissionen und beabsichtigt der Magistrat, bei besonders relevanten Standorten
lichttechnische Messungen durchführen zu lassen?
3. Auswirkungen auf Natur, Nachthimmel und Anwohnerinnen und Anwohner
Liegen für einzelne Sportstätten lichttechnische Berechnungen, Untersuchungen zur
Blendwirkung, naturschutzfachliche Bewertungen, Beschwerden oder Hinweise von
Anwohnerinnen und Anwohnern beziehungsweise Erkenntnisse zu Auswirkungen auf Insekten,
Vögel, Fledermäuse oder andere nachtaktive Tiere vor? Falls ja, für welche Sportstätten und mit
welchem Ergebnis?
4. Lichtfarbe, Abstrahlung und Lichtlenkung
Welche Farbtemperaturen in Kelvin und welche Abstrahlcharakteristiken weisen die jeweiligen
Anlagen auf? Wird Licht oberhalb der Horizontalen oder deutlich über die eigentliche Sportfläche
hinaus abgestrahlt? Welche Möglichkeiten bestehen, durch Abschirmung, präzisere
Lichtlenkung, geringeren Blauanteil oder andere technische Maßnahmen unnötige
Lichtimmissionen zu reduzieren, ohne den erforderlichen Sportbetrieb einzuschränken?
5. Betriebszeiten und Steuerungsmöglichkeiten
Zu welchen Zeiten und in welchem durchschnittlichen Umfang werden die jeweiligen
Flutlichtanlagen betrieben? Welche Anlagen verfügen über Dimmung, Teilabschaltung,automatische Abschaltung oder unterschiedliche Beleuchtungsstufen für Training und
Wettkampf? Werden diese Möglichkeiten bereits genutzt?
6. Erneuerung und Modernisierung
Bei welchen Flutlichtanlagen sind in den kommenden Jahren Erneuerungen oder
Modernisierungen vorgesehen? Werden dabei neben Energieeffizienz und den Anforderungen
des Sportbetriebs auch die Begrenzung der Abstrahlung, eine bedarfsgerechte Steuerung,
möglichst kurze Betriebszeiten, die Minimierung der Blendwirkung und der Schutz angrenzender
ökologisch sensibler Bereiche berücksichtigt?
7. Künftige Standards für Bensheimer Sportstätten
Beabsichtigt der Magistrat, für Neuplanungen und Erneuerungen von Flutlichtanlagen
einheitliche Kriterien für eine bedarfsgerechte und umweltverträgliche Beleuchtung festzulegen?
Werden dabei die Informations- und Planungshilfen des Landes Hessen sowie des Hessischen
Netzwerks gegen Lichtverschmutzung einbezogen?
8. Flutlichtanlagen außerhalb der Verantwortung der Stadt Bensheim
Wie stellt sich die Situation bei Sportstätten und Flutlichtanlagen im Stadtgebiet dar, die sich
nicht im Eigentum oder unmittelbaren Verantwortungsbereich der Stadt Bensheim befinden,
beispielsweise vereinseigene oder anderweitig privat betriebene Anlagen? Welche
entsprechenden Anlagen sind der Stadt bekannt? Liegen der Stadt hierzu Erkenntnisse über
Lichtimmissionen, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern oder mögliche
Auswirkungen auf angrenzende Grünflächen, Gehölze, Gewässer oder andere Lebensräume
vor? Welche rechtlichen beziehungsweise fachlichen Möglichkeiten bestehen für die Stadt, bei
erheblichen Lichtimmissionen tätig zu werden oder auf Verbesserungen hinzuwirken? Kann die
Stadt Vereine und andere Betreiber bei einer Umrüstung auf eine energieeffiziente und
naturverträglichere Beleuchtung beraten beziehungsweise auf geeignete Fördermöglichkeiten
hinweisen? Werden bei städtischen Zuschüssen oder Förderungen für Sportstätten bereits
Anforderungen an eine möglichst umweltverträgliche Außenbeleuchtung berücksichtigt?
Leitgedanke: „So viel Licht wie für einen sicheren und ordnungsgemäßen Sportbetrieb
erforderlich – aber so wenig Licht wie möglich.“