STVV 17.9.2026 „Bedarfsanalyse Heizen und aktives Kühlen in Kitas“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

auch diesem Antrag wird die BfB zustimmen.

Dass Hitze in Kindertagesstätten inzwischen ein reales Problem ist, darüber müssen wir eigentlich nicht mehr grundsätzlich diskutieren. Wenn sich Gruppen- oder Schlafräume im Sommer über längere Zeit stark aufheizen, ist das weder für die Kinder noch für die Beschäftigten eine vernünftige Situation.

Bereits 2023 hat sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Thema Vorsorge bei Hitze beschäftigt. Deshalb ist es richtig, jetzt den nächsten Schritt zu gehen und nicht nur allgemein über Hitzeschutz zu sprechen, sondern jede Einrichtung konkret anzuschauen.

Genau diesen Ansatz finden wir an dem vorliegenden Antrag richtig: Nicht jede Kita ist gleich. Alter und Bauweise des Gebäudes, Fensterflächen, Verschattung, vorhandene Lüftungsmöglichkeiten und Photovoltaik unterscheiden sich. Deshalb braucht es eine individuelle Bedarfsanalyse und daraus einen Investitionsplan für jede Einrichtung.

Wichtig ist uns dabei, dass wir nicht nur eine einzige technische Lösung betrachten. Verschattung, Bäume im Außengelände, außenliegender Sonnenschutz, Lüftung, Dämmung oder gegebenenfalls bessere Fenster können verhindern, dass sich ein Gebäude überhaupt so stark aufheizt.

Aber wir sollten ebenso ehrlich sein: Dort, wo solche Maßnahmen nicht ausreichen, darf auch aktive Kühlung kein Tabu sein. Luft-Luft-Wärmepumpen oder geeignete Klimageräte können insbesondere in stark belasteten Gruppen- und Schlafräumen sinnvoll sein.

Gut finden wir deshalb auch die Verbindung mit Photovoltaik. Gerade dann, wenn an heißen Sommertagen viel Kühlenergie benötigt wird, steht gleichzeitig viel Solarstrom zur Verfügung. Das sollte bei jeder geeigneten Einrichtung mitgeprüft werden.

Besonders wichtig ist für die BfB außerdem die Priorisierung. Wir sollten dort beginnen, wo in diesem Sommer bereits besonders hohe Temperaturen gemessen wurden, statt alle Einrichtungen gleichzeitig und nach dem Gießkannenprinzip behandeln zu wollen.

Dazu gehört für uns aber auch eine vernünftige Datengrundlage. Deshalb ist es richtig, künftig in den Einrichtungen geeignete Temperaturmessstellen vorzusehen. Nur wenn wir wissen, wie sich die Temperaturen tatsächlich entwickeln, können wir Prioritäten setzen und später auch überprüfen, ob unsere Maßnahmen funktionieren.

Natürlich müssen wir angesichts der Haushaltslage auf die Kosten achten. Deshalb erwarten wir, dass Förderprogramme konsequent geprüft und genutzt werden. Aber Gesundheitsschutz in unseren Kindertagesstätten darf nicht daran scheitern, dass wir notwendige Maßnahmen immer wieder auf den nächsten Sommer verschieben.

Unser Ziel sollte deshalb sein: Aufheizung möglichst vermeiden, dort wo nötig wirksam kühlen und zuerst bei den Einrichtungen handeln, bei denen der Bedarf am größten ist.

Aus diesen Gründen stimmt die BfB dem Antrag zu.

STVV 17.9.2026 „Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Bensheimer Spielplätze“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

die BfB wird dem Hauptantrag zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Bensheimer Spielplätze zustimmen. Auch den Änderungsantrag von Volt, Kinder und Jugendliche bereits bei der Bedarfsermittlung und der Erarbeitung des Gesamtkonzepts angemessen zu beteiligen, unterstützen wir.

Spielplätze sind für uns weit mehr als eine Ansammlung von Spielgeräten. Sie sind Treffpunkte im Quartier, Orte für Kinder und Familien und damit ein wichtiger Bestandteil einer familienfreundlichen Stadt.

Richtig finden wir deshalb, dass zunächst geschaut werden soll, welche Spielplätze tatsächlich wie genutzt werden. Wohngebiete verändern sich, Kinder werden älter, Familien ziehen zu oder weg. Die vorhandenen Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

Eine geringe Nutzung darf aber nicht automatisch bedeuten, dass ein Spielplatz nicht mehr gebraucht wird. Vielleicht wird ein Platz gerade deshalb wenig genutzt, weil attraktive Spielgeräte, Schatten, Sitzmöglichkeiten oder Angebote für ältere Kinder fehlen.

Genau hier setzt der Änderungsantrag von Volt sinnvoll an: Kinder und Jugendliche sollen nicht erst beteiligt werden, wenn an einem einzelnen Standort bereits Veränderungen geplant sind, sondern schon bei der Bedarfsermittlung und beim Gesamtkonzept. Das entspricht auch dem Grundgedanken des § 4c der Hessischen Gemeindeordnung, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, angemessen einzubeziehen.

Das ist aus unserer Sicht wichtig, weil Kinder und Jugendliche selbst am besten sagen können, was ihnen auf Spiel- und Bewegungsflächen fehlt und warum sie bestimmte Orte nutzen oder nicht nutzen. Der Änderungsantrag schreibt dabei bewusst kein bestimmtes Beteiligungsformat vor. Es geht also nicht darum, neue komplizierte Strukturen aufzubauen, sondern ihre Perspektive in geeigneter Form einzubeziehen.

Sehr positiv sehen wir außerdem den Schwerpunkt auf Verschattung. Gerade bei zunehmend heißen Sommern brauchen Spielplätze Bäume, Schatten und Aufenthaltsbereiche, in denen sich Kinder und Begleitpersonen auch an heißen Tagen aufhalten können. Wo möglich, sollten natürliche Lösungen wie großkronige Bäume eine wichtige Rolle spielen und durch Sonnensegel ergänzt werden.

Ebenso unterstützen wir inklusive und generationenübergreifende Angebote. Auch bei wenig genutzten Standorten gefällt uns der Ansatz, die Fläche nicht einfach aufzugeben oder anderweitig zu bebauen, sondern sie möglichst als öffentliche Grün- oder Bewegungsfläche im Quartier zu erhalten.

Die vorgesehenen 500.000 Euro sind allerdings eine erhebliche Summe. Deshalb ist für uns die Reihenfolge wichtig: erst den Bedarf sauber ermitteln, dabei Kinder und Jugendliche sowie die Menschen vor Ort beteiligen, dann ein Gesamtkonzept erstellen und anschließend gezielt investieren.

Wenn wir so vorgehen, können wir unsere Spiel- und Bewegungsflächen attraktiver, klimaangepasster, inklusiver und vor allem bedarfsgerechter machen.

Deshalb stimmt die BfB dem Hauptantrag und dem Änderungsantrag von Volt zu.

Vielen Dank.

STVV 17.9.2026 “ Zukunft Innenstadt“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr 

geehrte Gäste,

die BfB-Fraktion unterstützt ausdrücklich Maßnahmen zur Stärkung der 

Bensheimer Innenstadt. Die drei vorgeschlagenen Maßnahmen werden 

unsere Innenstadt allerdings nicht retten. Aber es wird Verbesserungen 

geben.

Insbesondere der Punkt 2 „Wasser in der Innenstadt“ wird zu spürbaren 

Verbesserrungen bei dem Thema Versorgung mit Trinkwasser durch drei 

weitere Trinkwassersäulen führen. 

Zusätzlich werden drei Sprühnebelsäulen in der Innenstadt installiert. Die per 

Knopfdruck einen feinen Wassernebel erzeugen. Das ist in heißen 

Sommertagen eine Wohltat. Die zusätzlichen Trinkwassersäulen und die 

Sprühnebelsäulen verbessern die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. Das 

sind 6 Maßnahmen, die zu spürbaren Verbesserungen führen werden.

Die Weiterentwicklung der Stadtterrasse am oberen Marktplatz ist positiv

In Bezug auf Barrierefreiheit dieser Fläche zu sehen. Dort können in Zukunft 

kulturelle Veranstaltungen den Marktplatz und die Innenstadt beleben. Ich 

erinnere hier an das Konzept von Klaus Peter Becker. Schade, dass hier keine 

Bäume möglich sind, Bäume fehlen an vielen Stellen in der Innenstadt.

Als drittes Projekt soll der Beauner Platz mit Spiel- und Sportgeräten 

ausgestattet werden. Ob es der Beauner Platz letztendlich wird ist in der 

Verwaltungsvorlage nicht endgültig festgeschrieben. In der 

Verwaltungsvorlage wird von der angrenzenden großzügigen Grünfläche 

geschrieben – darauf sind wir gespannt, denn da muß erst mal was in diese 

Richtung passieren.

Die BfB-Fraktion unterstützt die Verwaltungsvorlage. Wir vermissen aber 

folgende Punkte um die Innenstadt attraktiver zu machen:

einen Nahversorger, ein Leerstands-Konzept das neue inhabergeführte 

Geschäfte unterstützt und Bäume, Bäume und nochmals Bäume. Die fehlen in 

der Innenstadt und würden die Innenstadt attraktiver machen. Bäume, 

Trinkwasserbrunnen und Sprühnebelsäulen sind das richtige Konzept gegen 

diese unerträglichen und zunehmenden Hitzetage im Sommer. Insofern sind 

wir natürlich auch gespannt was unser neuer Bürgermeister Harry 

Hegenbarth hier noch erklärtermaßen einbringen wird, z. B. ein Konzept von 

neuen Bäumen in der Innenstadt, das wäre doch das richtige Projekt für das 

Landesprogramm Innenstadt. 

Diese drei Maßnahmenbereiche kosten insgesamt 235.000 Euro. Davon 

werden vom Land 80 % übernommen, das sind 188.000 Euro. Die BfB-Fraktion 

stimmt der Verwaltungsvorlage zu.

STVV 17.9.2026 „Deutschland lernt schwimmen“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr 

geehrte Gäste,

als erstes Danke ich für die BfB-Fraktion den Vereinen, die sich ehrenamtlich 

im Schwimmsport engagieren und die dafür sorgen, dass möglichst viele 

Kinder schwimmen lernen, also insbesondere der SSG Schwimmabteilung 

aber nicht nur.

Die Fraktionen von Grünen, BfB und Volt hatten für den Sozial-, Sport- und 

Kulturausschuss einen Änderungs-Antrag eingebracht, der die Erhöhung der 

Zuschüsse ins Rollen brachte. Im Ausschuß waren wir uns einig, dass für die 

Sitzung am 21. Oktober 2026 die Schwimmvereinsvertreter eingeladen 

werden. Bis zum 21. Oktober könnte dann auch die Information über die 

Teilnahme am Modellvorhaben des Bundes „Deutschland lernt schwimmen“ 

vorliegen, siehe der Antrag von FDP und der Koalition und der Ergänzungs-

Antrag der Grünen dazu und zum Thema „Hessen lernt schwimmen“. Die 

Vereinbarung im Sozialausschuss zum 21. Oktober sehen wir also nach wie 

vor als gegeben an. 

Ich hoffe, dass Sie, Frau Vorsitzende Filippone, das auch so sehen.

Die Zahl der Badetoten 2026 ist in der Saison im Vergleich zu 2025 deutlich 

angestiegen. Das hat verschiedene Gründe, u. a. die extrem heißen 

Temperaturen und das lange anhaltende Sommerwetter. Generell hat es aber 

auch damit zu tun, dass Hallenbäder- und Schwimmbäder aus Kostengründen 

geschlossen werden. Es fehlen dort die Möglichkeiten zur Erteilung von 

Schwimmunterricht. Insofern haben wir in Bensheim eine sehr gute 

Infrastruktur und diese Infrastruktur müssen wir nutzen und nochmal: wir 

sind den Vereinen, die sich im Schwimmsport engagieren dankbar für ihr 

Ehrenamt. Und so Situationen, dass Vertreter der Schwimmvereine die 

Pistole auf die Brust gesetzt wird, diese Situationen sollten in Zukunft wirklich 

unterbleiben. Das Ehrenamt wird immer hoch gehalten – wenn es aber darauf 

ankommt, sind die Vereine ganz schön alleine gelassen worden. Ein 

gemeinsamer Antrag aller Fraktionen hat das zum Glück korrigiert. Wir haben 

darüber bei TO-Punkt 17a bereits abgestimmt. Das lässt den Vereinen Luft 

zum atmen ohne diese finanziell zu zerstören. 

Die FDP hat den Antrag für die Teilnahme an einem Modellvorhaben 

„Deutschland lernt Schwimmen“ eingereicht. Die Fraktion der Grünen hat 

darauf hingewiesen, dass das Programm Deutschland lernt schwimmen erst 

im Herbst startet und hat auf das bestehende Programm “Hessen lernt 

schwimmen“ verwiesen und einen Unterstützens werten Änderungs-Antrag 

zum FDP-Antrag eingereicht. Beide Anträge haben unterstützenwerte Ansätze 

und uns wäre es am liebsten wenn die KOA, Grüne, BfB, Volt und FDP sich 

auf einen gemeinsamen Antrag verständigt hätten. Das haben sie leider nicht. 

Als BfB-Fraktion werden wir beiden Anträgen zustimmen.

STVV 17.9.2026 „Mobilitätskonzept“, Marion Machalowski

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren,

die BfB unterstützt grundsätzlich die Ziele des Mobilitätskonzeptes und auch viele der im Änderungsantrag der Grünen genannten Maßnahmen.

Wir hatten deshalb ursprünglich vorgesehen, dem Änderungsantrag mehrheitlich zuzustimmen.

Inzwischen liegt uns jedoch die Stellungnahme der Verwaltung zum aktualisierten Änderungsantrag vor. Und diese enthält aus unserer Sicht zwei Punkte, die wir vor einer endgültigen Beschlussfassung noch einmal genauer beraten sollten.

Zum einen erklärt die Verwaltung zu Punkt 1 ausdrücklich, dass die im Antrag geforderte Bearbeitung einer Vielzahl von Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren mit den derzeit vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen nicht realistisch ist.

Zum anderen können für einen erheblichen Teil der in Punkt 3 genannten Maßnahmen derzeit noch gar keine Haushaltsmittel angegeben werden. Nach Aussage der Verwaltung sind die notwendigen Kosten noch nicht bekannt und damit fehlen momentan auch die Voraussetzungen für eine konkrete Veranschlagung im Haushalt.

Diese Hinweise sollten wir ernst nehmen.

Es wäre aus unserer Sicht nicht sinnvoll, heute einen umfassenden Auftrag zu beschließen und gleichzeitig bereits zu wissen, dass weder der vorgesehene Zeitrahmen realistisch ist noch die finanziellen Auswirkungen ausreichend bestimmt werden können.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir die Ziele des Mobilitätskonzeptes infrage stellen. Im Gegenteil: Wenn wir wollen, dass die wichtigen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, brauchen wir eine realistische Priorisierung, einen nachvollziehbaren Zeitplan und Klarheit darüber, welche personellen und finanziellen Ressourcen dafür erforderlich sind.

Deshalb beantragt die BfB, den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Dort sollten insbesondere die finanzielle und organisatorische Umsetzbarkeit sowie eine realistische Priorisierung noch einmal beraten werden.

Sollte die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung einer solchen weiteren Beratung heute nicht folgen, wird sich die BfB bei der anschließenden Abstimmung über den Änderungsantrag enthalten.

Wir wollen das Mobilitätskonzept voranbringen – aber mit einem Beschluss, der anschließend auch tatsächlich umsetzbar und finanzierbar ist.

Vielen Dank.

STVV 17.9.2026 „Befristete Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierschutz“, Marion Machalowski

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

unsere Tierheime arbeiten an der Belastungsgrenze. Jeder vermittelte Hund entlastet das Ehrenamt und die Einrichtungen sofort. Genau dafür wollen wir als Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) einen gezielten Anreiz schaffen.

Unser Antrag fordert: Wer einen Hund aus dem Tierheim oder einer vergleichbaren gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung übernimmt, soll für das laufende und das darauffolgende Kalenderjahr von der Hundesteuer befreit werden.

 Drei Punkte sind uns dabei wichtig:

•  Finanzielle Auswirkungen: Bei einem Steuersatz von 96 Euro für den ersten Hund und veranschlagten Gesamteinnahmen von 241.000 Euro für 2026 sind die Haushaltsauswirkungen  voraussichtlich überschaubar; die konkreten Auswirkungen soll die Verwaltung darstellen.


• Sauberes Verfahren: Wir beschließen heute keine fertige Satzung, sondern beauftragen die Verwaltung, einen rechtssicheren Entwurf auszuarbeiten und die finanziellen Auswirkungen darzustellen.


• Kein Neuland: Andere hessische Kommunen haben vergleichbare Vergünstigungen für Tierheimhunde bereits in ihren Hundesteuersatzungen verankert.

Lassen Sie uns als Stadt Bensheim ein klares, pragmatisches Zeichen für den kommunalen Tierschutz setzen.

Ich bitte Sie im Namen der BfB-Fraktion um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

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Marion Machalowski
Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB)

STVV 25.6.2026 „Günstigeren Zugang für Kinder und Jugendliche zu den Bensheimer Bädern“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,

die BfB unterstützt das Anliegen, Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien einen günstigeren Zugang zu den Bensheimer Bädern zu ermöglichen.

Das ist sozialpolitisch nachvollziehbar. Gerade Familien mit mehreren Kindern merken solche Eintrittspreise deutlich. Schwimmbäder sind nicht nur Freizeitangebote, sondern auch Orte für Bewegung, Begegnung und Teilhabe.

Trotzdem müssen wir nach den vorliegenden Zahlen genau hinschauen. Die Stellungnahme der GGEW geht überschlägig von rund 65.000 Euro Mindereinnahmen aus. Das ist keine kleine Summe. Dazu kommen mögliche Auswirkungen auf Aufsichtskapazitäten, räumliche Kapazitäten und Sicherheit im Badebetrieb.

Deshalb halten wir es für richtig, keinen direkten Umsetzungsbeschluss zu fassen, sondern einen sauberen Prüfauftrag. Der Antrag der Grünen geht bereits in diese Richtung. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir diesen Prüfauftrag aber konkreter und haushaltspolitisch belastbarer machen.

Für uns ist wichtig: Wenn die Stadt ein vergünstigtes Angebot politisch will, muss klar sein, wer es bezahlt. Die Kosten dürfen nicht einfach ungeklärt bei der GGEW oder später indirekt im Haushalt landen.

Hinzu kommt: Die GGEW ist nicht nur für Bensheim da. Deshalb sollte mit den weiteren Mitgliedskommunen beziehungsweise beteiligten kommunalen Akteuren geklärt werden, ob auch dort Interesse besteht, sich einem vergünstigten Eintrittsmodell für Kinder und Jugendliche in den jeweiligen Badeeinrichtungen anzuschließen. Eine faire Lösung sollte nicht einseitig gedacht werden.

Außerdem sollten wir prüfen, ob ein zielgenaueres Modell möglich ist – zum Beispiel über Ferienkarten, Gutscheine, Sozialkarten, Familienpass oder ein begrenztes städtisch finanziertes Kontingent. So könnten gerade die Familien unterstützt werden, die eine Entlastung besonders brauchen.

Unser Änderungsantrag hält also am sozialen Ziel fest, verbindet es aber mit klaren Bedingungen: vollständige Kostendarstellung, Gegenfinanzierung, Klärung mit der GGEW und weiteren Kommunen, Prüfung der Kapazitäten und ein ausdrücklicher Haushaltsbeschluss für 2027.

Wir wollen Kindern den Zugang zu den Bädern erleichtern. Aber wir wollen keine gut gemeinte Entscheidung treffen, deren Kosten, Finanzierung und Folgen noch nicht geklärt sind.

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

STVV 25.6.2026 „Erstattung der Beseitigung wild abgelagertem Müll“, Franz Apfel

Franz Apfel, BfB-Fraktion – es gilt das gesprochene Wort                  25.06.2026 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

das Thema Erstattung der Beseitigung wild abgelagertem Müll war bereits 

mehrmals Thema in der Stadtverordnetenversammlung. In der Sitzung am 21. 

März 2024 haben wir beschloßen, dass das Zusammentragen von wildem 

Müll auf die Stadt Bensheim übertragen wurde, mit entsprechender 

Vergütung. 

Der ZAKB hat die Rückvergütungspraxis ab 2013 deutlich gekürzt und die 

Erstattung für wild eingesammelten Müll gestrichen. 

Ale Bemühungen der Stadt auf Erhöhung der Rückvergütung unter 

Wiedereinbeziehung der Kosten für die Beseitigung des wild lagerndem Müll 

scheiterten. 

Ein Änderungsantrag der BfB und der VuA in der STVV am 21.3.2024 fand eine 

Mehrheit: Der Magistrat wurde beauftragt Stellungnahmen der beiden 

kommunalen Spitzenverbände einzuholen um zu klären, ob der ZAKB 

verpflichtet ist, für die letzten 10 Jahre die Pauschale für wild gelagertem 

Müll an die Stadt zu zahlen. 

Laut Stellungnahme der beiden Verbände sehen beide einen 

Erstattungsanspruch der Stadt Bensheim für den noch nicht verjährten 

Zweitraum von 2021 bis 2023 mit immerhin 186.256, 39 Euro.

Bei dem darauf folgendem Gespräch der Stadt mit dem ZAKB und dem 

Hessischen Gemeindebund wurde durch den HSGB zur Vermeidung einer 

gerichtlichen Auseinandersetzung und der erheblichen Prozeßkosten eine 

vergleichsweise Einigung mit einer hälftigen Kostenerstattung vorgeschlagen. 

Der ZAKB forderte vom HSGB eine weitere Stellungnahme an. In seiner 

Stellungnahme erscheint aufgrund fehlender einschlägiger Rechtsprechung 

jedoch ein Prozessrisiko nicht ausgeschlossen. 

Der ZAKB lehnte daraufhin die Forderung für Zeiträume vor 2024 ab, da 

rechtliche Gründe dagegenstünden. 

Die Stadt forderte daraufhin eine Empfehlung zu den 

Handlungsmöglichkeiten der Stadt an. Der HSGB hält eine vergleichsweise 

Einigung mit hälftiger Kostenerstattung für die Jahre 2021 bis 2023 auch nach erneuter Prüfung für angemessen und empfehlenswert. Eine gerichtliche 

Auseinandersetzung berge jedoch aufgrund des nicht unerheblichen 

Streitwertes ein enormes Kostenrisiko für die Prozeßbeteiligten. 

Und jetzt kommt das entscheidende: der ZAKB würde, wenn er den Prozeß 

verlieren würde, eine entsprechende Verbandsumlage von den Mitgliedern 

erheben. Dies hätte zur Folge, dass bei der Stadt Bensheim den Einnahmen 

aus der Kostenerstattung die Ausgaben in gleicher Höhe für die 

Verbandsumlage gegenüberstünden. Wir ziehen als Stadt somit keinen 

finanziellen Vorteil sondern haben dann noch das Risiko und die 

Prozeßkosten, wenn wir den Prozeß verlieren. Deshalb stimmen wir der 

Verwaltungsvorlage zu. Aber: wir fordern den ZAKB und die Stadt Bensheim 

auf genauer hinzusehen: wer lagert diesen Müll in der freien Landschaft ab ? 

Manchmal kann man das nachvollziehen wer das veranlasst hat. Da sollte ein  zusätzlicher Augenmerk mit saftigem Ordnungsgeld stattfinden.

STVV 25.6.2026 „Einladung von Vertretern des Vereins Makista e.V. als Sachverständige“, Franz Apfel

Franz Apfel, BfB-Fraktion – es gilt das gesprochene Wort     25.06.2026 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

die Fraktion Volt beantragt heute Vertreterinnen bzw. Vertreter des Vereins 

Makista e. V. als Sachverständige einzuladen. Der Verein Makista befasst sich 

seit 2000 für die Verwirklichung der Kinderrechte in Schulen und 

Bildungseinrichtungen und will dazu beitragen, dass Kinder von klein auf 

Respekt erfahren und Demokratie lernen. 

Diesen Antrag unterstützen wir gerne. Bensheim hat hier große Defizite. Und 

gut, dass die SPD ihre Anfrage bereits eingereicht hatte, bevor der neue 

Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FWG in Kraft trat. Sonst wäre es 

anzunehmen, dass die SPD-Anfrage nicht gestellt worden wäre. 

Der Antrag von Volt befasst sich mit Beteiligungsformaten sowie mit den 

Erkenntnissen des Hessischen Kinder- und Jugendrechtemonitoring. Das 

unterstützen wir als Fraktion der Bürgerinnen und Bürger für Bensheim. Und 

in Hessen regieren doch CDU und SPD.

Meine Damen und Herren,

am Rande will ich noch erwähnen: hätten wir in Bensheim keine Koalition sondern eine Sachzusammenarbeit über alle politischen Gruppen hinweg, dann würde dieser Antrag mindestens von Volt, Grünen, SPD und BfB gestellt werden und bekäme eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Der Änderungs-Antrag der Koalition ist überflüssig. Die Anfrage der SPD wird heute beantwortet und der Antrag von Volt kann ohne weitere Verzögerung beschloßen werden.

STVV 26.6.2026 “ Einsatz von Mährobotern“, Marion Machalowski

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,

Mähroboter gehören inzwischen zum Alltag in vielen Gärten. Sie stehen für Komfort und Arbeitserleichterung. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Risiken für unsere heimische Tierwelt.

Besonders betroffen sind nachtaktive Tiere wie Igel, aber auch Amphibien und Insekten. Igel fliehen bei Gefahr nicht, sondern rollen sich ein. Gegenüber Mährobotern sind sie dadurch weitgehend schutzlos. Die Folgen können schwere Verletzungen oder der Tod sein.

Der Kreis hat inzwischen eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung von Mährobotern zu bestimmten Zeiten einschränkt. Damit besteht eine rechtliche Grundlage. Aus Sicht der BfB ist deshalb entscheidend, dass die Stadt nun ihre eigene Aufgabe wahrnimmt: gute, verständliche und wirksame Öffentlichkeitsarbeit.

Wir halten es grundsätzlich für richtig, mit Verboten zurückhaltend umzugehen. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht zuerst über Einschränkungen erreicht werden, sondern über Information, Einsicht und Verantwortung. Deshalb finden wir eine städtische Informationskampagne weiterhin sinnvoll – unabhängig davon, ob einzelne Anträge weiterverfolgt oder zurückgezogen werden.

Informationen auf der Internetseite der Stadt oder bei Naturschutzverbänden sind wichtig. Sie reichen aber allein nicht aus. Eine gute Kampagne sollte sichtbar, niedrigschwellig und verständlich sein: etwa durch Flyer, Plakate, Hinweise in städtischen Medien und eine klare Ansprache während der Gartensaison.

Die BfB hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt und ein Motiv entworfen, das aus unserer Sicht für eine solche Informationskampagne geeignet ist. Dieses Motiv stellen wir der Stadt gerne zur Verfügung.

Wichtig ist, dass die Aufklärung zeitnah beginnt. Sinnvoll wäre außerdem, nach einer Saison gemeinsam mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, ob die Maßnahmen Wirkung gezeigt haben oder verbessert werden müssen.

Unser Ziel ist eine moderne und lebenswerte Stadt – für Menschen und Tiere gleichermaßen.
Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(P.S. Das Bilddokument wurde Frau Bürgermeisterin Klein sowie Herrn 1. Stadtrat Daum ausgehändigt zur freien Verwendung.)