STVV 25.6.2026 „Günstigeren Zugang für Kinder und Jugendliche zu den Bensheimer Bädern“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,

die BfB unterstützt das Anliegen, Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien einen günstigeren Zugang zu den Bensheimer Bädern zu ermöglichen.

Das ist sozialpolitisch nachvollziehbar. Gerade Familien mit mehreren Kindern merken solche Eintrittspreise deutlich. Schwimmbäder sind nicht nur Freizeitangebote, sondern auch Orte für Bewegung, Begegnung und Teilhabe.

Trotzdem müssen wir nach den vorliegenden Zahlen genau hinschauen. Die Stellungnahme der GGEW geht überschlägig von rund 65.000 Euro Mindereinnahmen aus. Das ist keine kleine Summe. Dazu kommen mögliche Auswirkungen auf Aufsichtskapazitäten, räumliche Kapazitäten und Sicherheit im Badebetrieb.

Deshalb halten wir es für richtig, keinen direkten Umsetzungsbeschluss zu fassen, sondern einen sauberen Prüfauftrag. Der Antrag der Grünen geht bereits in diese Richtung. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir diesen Prüfauftrag aber konkreter und haushaltspolitisch belastbarer machen.

Für uns ist wichtig: Wenn die Stadt ein vergünstigtes Angebot politisch will, muss klar sein, wer es bezahlt. Die Kosten dürfen nicht einfach ungeklärt bei der GGEW oder später indirekt im Haushalt landen.

Hinzu kommt: Die GGEW ist nicht nur für Bensheim da. Deshalb sollte mit den weiteren Mitgliedskommunen beziehungsweise beteiligten kommunalen Akteuren geklärt werden, ob auch dort Interesse besteht, sich einem vergünstigten Eintrittsmodell für Kinder und Jugendliche in den jeweiligen Badeeinrichtungen anzuschließen. Eine faire Lösung sollte nicht einseitig gedacht werden.

Außerdem sollten wir prüfen, ob ein zielgenaueres Modell möglich ist – zum Beispiel über Ferienkarten, Gutscheine, Sozialkarten, Familienpass oder ein begrenztes städtisch finanziertes Kontingent. So könnten gerade die Familien unterstützt werden, die eine Entlastung besonders brauchen.

Unser Änderungsantrag hält also am sozialen Ziel fest, verbindet es aber mit klaren Bedingungen: vollständige Kostendarstellung, Gegenfinanzierung, Klärung mit der GGEW und weiteren Kommunen, Prüfung der Kapazitäten und ein ausdrücklicher Haushaltsbeschluss für 2027.

Wir wollen Kindern den Zugang zu den Bädern erleichtern. Aber wir wollen keine gut gemeinte Entscheidung treffen, deren Kosten, Finanzierung und Folgen noch nicht geklärt sind.

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

STVV 25.6.2026 „Erstattung der Beseitigung wild abgelagertem Müll“, Franz Apfel

Franz Apfel, BfB-Fraktion – es gilt das gesprochene Wort                  25.06.2026 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

das Thema Erstattung der Beseitigung wild abgelagertem Müll war bereits 

mehrmals Thema in der Stadtverordnetenversammlung. In der Sitzung am 21. 

März 2024 haben wir beschloßen, dass das Zusammentragen von wildem 

Müll auf die Stadt Bensheim übertragen wurde, mit entsprechender 

Vergütung. 

Der ZAKB hat die Rückvergütungspraxis ab 2013 deutlich gekürzt und die 

Erstattung für wild eingesammelten Müll gestrichen. 

Ale Bemühungen der Stadt auf Erhöhung der Rückvergütung unter 

Wiedereinbeziehung der Kosten für die Beseitigung des wild lagerndem Müll 

scheiterten. 

Ein Änderungsantrag der BfB und der VuA in der STVV am 21.3.2024 fand eine 

Mehrheit: Der Magistrat wurde beauftragt Stellungnahmen der beiden 

kommunalen Spitzenverbände einzuholen um zu klären, ob der ZAKB 

verpflichtet ist, für die letzten 10 Jahre die Pauschale für wild gelagertem 

Müll an die Stadt zu zahlen. 

Laut Stellungnahme der beiden Verbände sehen beide einen 

Erstattungsanspruch der Stadt Bensheim für den noch nicht verjährten 

Zweitraum von 2021 bis 2023 mit immerhin 186.256, 39 Euro.

Bei dem darauf folgendem Gespräch der Stadt mit dem ZAKB und dem 

Hessischen Gemeindebund wurde durch den HSGB zur Vermeidung einer 

gerichtlichen Auseinandersetzung und der erheblichen Prozeßkosten eine 

vergleichsweise Einigung mit einer hälftigen Kostenerstattung vorgeschlagen. 

Der ZAKB forderte vom HSGB eine weitere Stellungnahme an. In seiner 

Stellungnahme erscheint aufgrund fehlender einschlägiger Rechtsprechung 

jedoch ein Prozessrisiko nicht ausgeschlossen. 

Der ZAKB lehnte daraufhin die Forderung für Zeiträume vor 2024 ab, da 

rechtliche Gründe dagegenstünden. 

Die Stadt forderte daraufhin eine Empfehlung zu den 

Handlungsmöglichkeiten der Stadt an. Der HSGB hält eine vergleichsweise 

Einigung mit hälftiger Kostenerstattung für die Jahre 2021 bis 2023 auch nach erneuter Prüfung für angemessen und empfehlenswert. Eine gerichtliche 

Auseinandersetzung berge jedoch aufgrund des nicht unerheblichen 

Streitwertes ein enormes Kostenrisiko für die Prozeßbeteiligten. 

Und jetzt kommt das entscheidende: der ZAKB würde, wenn er den Prozeß 

verlieren würde, eine entsprechende Verbandsumlage von den Mitgliedern 

erheben. Dies hätte zur Folge, dass bei der Stadt Bensheim den Einnahmen 

aus der Kostenerstattung die Ausgaben in gleicher Höhe für die 

Verbandsumlage gegenüberstünden. Wir ziehen als Stadt somit keinen 

finanziellen Vorteil sondern haben dann noch das Risiko und die 

Prozeßkosten, wenn wir den Prozeß verlieren. Deshalb stimmen wir der 

Verwaltungsvorlage zu. Aber: wir fordern den ZAKB und die Stadt Bensheim 

auf genauer hinzusehen: wer lagert diesen Müll in der freien Landschaft ab ? 

Manchmal kann man das nachvollziehen wer das veranlasst hat. Da sollte ein  zusätzlicher Augenmerk mit saftigem Ordnungsgeld stattfinden.

STVV 25.6.2026 „Einladung von Vertretern des Vereins Makista e.V. als Sachverständige“, Franz Apfel

Franz Apfel, BfB-Fraktion – es gilt das gesprochene Wort     25.06.2026 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

die Fraktion Volt beantragt heute Vertreterinnen bzw. Vertreter des Vereins 

Makista e. V. als Sachverständige einzuladen. Der Verein Makista befasst sich 

seit 2000 für die Verwirklichung der Kinderrechte in Schulen und 

Bildungseinrichtungen und will dazu beitragen, dass Kinder von klein auf 

Respekt erfahren und Demokratie lernen. 

Diesen Antrag unterstützen wir gerne. Bensheim hat hier große Defizite. Und 

gut, dass die SPD ihre Anfrage bereits eingereicht hatte, bevor der neue 

Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FWG in Kraft trat. Sonst wäre es 

anzunehmen, dass die SPD-Anfrage nicht gestellt worden wäre. 

Der Antrag von Volt befasst sich mit Beteiligungsformaten sowie mit den 

Erkenntnissen des Hessischen Kinder- und Jugendrechtemonitoring. Das 

unterstützen wir als Fraktion der Bürgerinnen und Bürger für Bensheim. Und 

in Hessen regieren doch CDU und SPD.

Meine Damen und Herren,

am Rande will ich noch erwähnen: hätten wir in Bensheim keine Koalition sondern eine Sachzusammenarbeit über alle politischen Gruppen hinweg, dann würde dieser Antrag mindestens von Volt, Grünen, SPD und BfB gestellt werden und bekäme eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Der Änderungs-Antrag der Koalition ist überflüssig. Die Anfrage der SPD wird heute beantwortet und der Antrag von Volt kann ohne weitere Verzögerung beschloßen werden.

STVV 26.6.2026 “ Einsatz von Mährobotern“, Marion Machalowski

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,

Mähroboter gehören inzwischen zum Alltag in vielen Gärten. Sie stehen für Komfort und Arbeitserleichterung. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Risiken für unsere heimische Tierwelt.

Besonders betroffen sind nachtaktive Tiere wie Igel, aber auch Amphibien und Insekten. Igel fliehen bei Gefahr nicht, sondern rollen sich ein. Gegenüber Mährobotern sind sie dadurch weitgehend schutzlos. Die Folgen können schwere Verletzungen oder der Tod sein.

Der Kreis hat inzwischen eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung von Mährobotern zu bestimmten Zeiten einschränkt. Damit besteht eine rechtliche Grundlage. Aus Sicht der BfB ist deshalb entscheidend, dass die Stadt nun ihre eigene Aufgabe wahrnimmt: gute, verständliche und wirksame Öffentlichkeitsarbeit.

Wir halten es grundsätzlich für richtig, mit Verboten zurückhaltend umzugehen. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht zuerst über Einschränkungen erreicht werden, sondern über Information, Einsicht und Verantwortung. Deshalb finden wir eine städtische Informationskampagne weiterhin sinnvoll – unabhängig davon, ob einzelne Anträge weiterverfolgt oder zurückgezogen werden.

Informationen auf der Internetseite der Stadt oder bei Naturschutzverbänden sind wichtig. Sie reichen aber allein nicht aus. Eine gute Kampagne sollte sichtbar, niedrigschwellig und verständlich sein: etwa durch Flyer, Plakate, Hinweise in städtischen Medien und eine klare Ansprache während der Gartensaison.

Die BfB hat sich mit dem Thema intensiv beschäftigt und ein Motiv entworfen, das aus unserer Sicht für eine solche Informationskampagne geeignet ist. Dieses Motiv stellen wir der Stadt gerne zur Verfügung.

Wichtig ist, dass die Aufklärung zeitnah beginnt. Sinnvoll wäre außerdem, nach einer Saison gemeinsam mit den beteiligten Akteuren zu prüfen, ob die Maßnahmen Wirkung gezeigt haben oder verbessert werden müssen.

Unser Ziel ist eine moderne und lebenswerte Stadt – für Menschen und Tiere gleichermaßen.
Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(P.S. Das Bilddokument wurde Frau Bürgermeisterin Klein sowie Herrn 1. Stadtrat Daum ausgehändigt zur freien Verwendung.)

STVV 25.6.2026 „Bauleitplanung im Gebiet östlich des Berliner Rings in Auerbach“, Stefan Beckmann

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Antrag zur Bauleitplanung im Gebiet östlich des Berliner Rings in Auerbach wollen wir eines deutlich machen: Die BfB steht dieser Entwicklung nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber.

Im Gegenteil: Wenn bislang gewerblich genutzte Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden, kann das ein sinnvoller Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung sein. Es geht hier nicht um eine zusätzliche Inanspruchnahme freier Landschaft, sondern um die Weiterentwicklung eines bereits genutzten Bereichs.

Auch die vorgesehenen Nutzungen sehen wir grundsätzlich positiv. Wohnraum wird gebraucht. Betreutes Wohnen kann gerade älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Und auch eine verbesserte Nahversorgung, etwa durch einen Drogeriemarkt, kann für Auerbach einen konkreten Mehrwert bringen. Kurze Wege sind gut für die Lebensqualität und sie vermeiden unnötigen Verkehr.

Aber: Stadtentwicklung darf nicht nur vom Grundstück hergedacht werden. Stadtentwicklung muss immer auch die Umgebung, die Wegebeziehungen, die Erreichbarkeit und die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen im Blick haben.

Und genau deshalb stellen wir mit unserem Antrag die Barrierefreiheit am Bahnhof Auerbach in den Mittelpunkt.

Wenn in diesem Bereich neue Wohnungen entstehen, wenn dort ältere Menschen leben sollen, wenn Nahversorgung verbessert wird und wenn das Gebiet insgesamt stärker genutzt wird, dann muss auch die Frage beantwortet werden: Wie kommen die Menschen sicher, gut und barrierefrei zum Bahnhof und wieder zurück?

Gerade für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung, für Eltern mit Kinderwagen, für Menschen mit Rollator oder für Reisende mit Gepäck ist Barrierefreiheit keine Komfortfrage. Sie ist eine Voraussetzung für echte Teilhabe.

Ein Gebiet zu entwickeln und die Erschließung des Bahnhofs Auerbach nicht mitzudenken, wäre aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Deshalb bitten wir den Magistrat zu prüfen, welche Möglichkeiten es für eine barrierefreie Querung beziehungsweise Erschließung gibt, welche baulichen Maßnahmen dafür erforderlich wären und welche Förderprogramme von Bund, Land oder auch der Deutschen Bahn genutzt werden können.

Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, das Verfahren aufzuhalten. Es geht darum, eine wichtige Frage frühzeitig in die Planung einzubauen. Denn je später solche Themen geprüft werden, desto schwieriger und meist auch teurer werden sie.

Wenn wir heute über betreutes Wohnen, Nahversorgung und neue Wohnbauflächen sprechen, dann müssen wir auch über Mobilität und Erreichbarkeit sprechen. Diese Themen gehören zusammen. Wer Barrierefreiheit erst am Ende prüft, plant nicht wirklich generationengerecht.

Unser Antrag ist deshalb kein Gegenantrag zur Entwicklung. Er ist eine sinnvolle Ergänzung. Wir wollen, dass die Entwicklung östlich des Berliner Rings nicht isoliert betrachtet wird, sondern als Teil eines gut angebundenen, lebendigen und generationengerechten Stadtteils.

Die BfB unterstützt eine Entwicklung, wenn sie sozial, nachhaltig und nachvollziehbar geplant wird. Dazu gehört aus unserer Sicht zwingend, die barrierefreie Anbindung des Bahnhofs Auerbach jetzt mitzudenken.

Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag der BfB.

STVV 29.4.2026 „Verabschiedung der ausgeschiedenen Stadtverordneten“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, meine Damen und Herren,

wir verabschieden heute Norbert Koller und Dr. Ulrike Vogt-Saggau. Beide 

waren tragende Säulen der Fraktion Bürgerinnen und Bürger für Bensheim,

nicht nur in der letzten Wahlperiode. Beide waren politische Schwergewichte.

Norbert Koller hat mit mir 1978 die Grüne Liste Bensheim gegründet. Und er 

hat mit mir zusammen die Wählergemeinschaft BfB gegründet. Uns hat eine 

sehr lange Freundschaft verbunden.

Norbert hat die BfB 13 Jahre und 6 Monate in der 

Stadtverordnetenversammlung vertreten. Er war unser Fachmann im Bau-, 

Umwelt- und Planungsausschuss. Er war u. a. in der Verbandsversammlung 

des KMB, im Aufsichtsrat der GGEW, in der Verkehrskommission und 

natürlich im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss. 

Und in einer Zeit, in der ich erkrankte, hat Norbert zum Glück den 

Fraktionsvorsitz übernommen. Für Deine Arbeit, für Dein Engagement für die 

BfB und für die Stadt Bensheim danken wir Dir als BfB-Fraktion. Auf unserer 

Jahreshauptversammlung wird Dir nochmal ausdrücklich gedankt werden. Ich 

danke Dir auch ganz persönlich für die lange Zeit unserer guten 

Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren,

wir verabschieden heute ebenfalls Dr. Ulrike Vogt-Saggau. Ulrike kann heute 

leider nicht teilnehmen. Ulrike war unser Gesicht nach außen und nach innen 

für den Naturschutz. Ulrike gehörte 10 Jahre der 

Stadtverordnetenversammlung an. Sie war unsere Vertreterin im Sozial-, 

Sport- und Kulturausschuss und natürlich in der Naturschutzkommission. In 

der Sozialkommission und im Eigenbetrieb Kinderbetreuung. 

Ulrike wird auf unserer Jahreshauptversammlung dabei sein und dort wird 

ihre Arbeit auch nochmal richtig geehrt. Ulrike und Norbert fehlen uns jetzt
in 

der Fraktionsarbeit. Zum Glück haben wir vielversprechende Neue ! 

STVV 19.2.26 „B-Plan und Flächennutzungsplan-Änderung zur Wasserhölle“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Sehr geehrter Herr Moritz, liebe Kolleginnen und  Kollegen, liebe Gäste,

Das genannte Baugrundstück liegt im Außenbereich, ist eine unbebaute
Wiesenfläche von 5638 qm, die wir aufgrund von Klimaveränderungen, Erwärmung
und Hochwassergefahren dringend als grüne freie Fläche benötigen. 

Nicht alles freie Gelände darf versiegelt und bebaut werden, wir brauchen
auch Brachflächen, wie bereits von meiner Vorrednerin Frau Rinke
dargestellt.

Der Bau von 51 Wohneinheiten, wenn auch als sozialer Wohnungsbau geplant,
bedeutet 3840qm Bebauung, dazu kämen 51 PKW-Stellplätze, 102
Fahrradabstellplätze.

Diese Fläche darf aus unserer Sicht nicht versiegelt und verbaut werden.

Wir lehnen das Bauvorhaben deshalb ab. Als Alternative ist das
Thermoplastgelände zu prüfen, eine bereits versiegelte Fläche.

Vielen Dank!

19.2.2026 STVV „Interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Lorsch“, Dr. U. Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

wie wird sich Bensheim in den nächsten 20 Jahren entwickeln?

Bereits die Offenlage des Regionalplans Südhessen hat darauf eine klare Antwort gegeben:

  • Es soll gebaut werden. Bensheim soll wachsen.

Doch wir müssen uns fragen: Um welchen Preis?

Heute stimmen wir über ein weiteres Gewerbegebiet ab – offiziell trägt es den Namen „Interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Lorsch“.

Interkommunale Zusammenarbeit klingt zunächst positiv. Doch faktisch handelt es sich um Stubenwald III.

Geplant ist die Versiegelung von rund 21 Hektar Fläche – 11 Hektar auf Bensheimer, 10 Hektar auf Lorscher Gemarkung.

Das bedeutet: 21 Hektar Boden, die dauerhaft unter Asphalt, Beton und Hallen verschwinden sollen.

  • Die BfB sagt nein zu Stubenwald III !

Warum?

Diese zu bebauenden Flächen sind keine Schotterflächen, sondern wertvoller Boden. Es sind Vorranggebiete:

  • für Boden, Wasser, Klima, Luftqualität und Landwirtschaft.

Diese Bebauung zerstört unsere natürlichen Lebensgrundlagen!

Boden ist nicht vermehrbar. Ist er einmal versiegelt, ist er für die folgende Generationen verloren.

Mit der Versiegelung dieser Fläche verlieren wir:

  • fruchtbaren Boden zur Lebensmittelproduktion,
  • Flächen zur Grundwasserneubildung, Hochwasserschutz etc.
  • Es betrifft Kaltluftentstehungsgebiete für ein gesundes Stadtklima – unsere natürlichen Puffer gegen Hitze, Starkregen und Dürre.
  • Das Gebiet liegt im Regionalen Grünzug und innerhalb der Altneckarschlingen und damit werden wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen für immer zerstört.
  • Und nicht zu vergessen: dieses Gebiet ist eines der letzten großen Naherholungsgebiete für die Bensheimer Bürgerinnen und Bürger!

Es gibt noch keine Informationen zu den Ausgleichsmaßnahmen. Doch selbst Ausgleich kann diesen verlorenen Boden nicht zurückbringen. Versiegelter Boden bleibt versiegelt.

Warum wurde eine Klimaanalysekarte mit finanziellem Aufwand erstellt, wenn wir ihre Erkenntnisse bei konkreten Entscheidungen nicht berücksichtigen – weil sie nicht in den Bebauungsplan passen?

Besonders dramatisch sehen wir in der BfB den Verlust landwirtschaftlicher Flächen.

Die betroffene Fläche wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt: als Ackerland und Grünland. Das bedeutet, dass 21 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gehen.

Nicht zu vergessen:

Bereits durch die Gewerbegebiete Stubenwald I und II sind rund 18 Hektar landwirtschaftlicher Flächen verloren gegangen. Zusammen sprechen wir also von fast 40 Hektar.

  • 40 Hektar Boden, auf denen Lebensmittel produziert werden oder in Zukunft produziert werden könnten.

Ist das zu verantworten – besonders auch im Hinblick auf die zukünftigen Generationen?

Lebensmittel sind „Mittel zum Leben“. Wie der Name sagt: wir können ohne Lebensmittel nicht leben!

Landwirtschaftliche Flächen sichern unsere Ernährung.

Deutschland kann seine Bevölkerung schon heute nicht mehr vollständig aus eigener Produktion versorgen. Der Selbstversorgungsgrad liegt bei Gemüse bei etwa 40 Prozent, bei Obst sogar nur bei rund 20 Prozent, bei Getreide erreichen wir nur knapp eine ausgeglichene Bilanz.

Mit jedem weiteren Hektar, der verloren geht, geraten wir weiter in die roten Zahlen.

  • Wir verlieren unsere regionale Versorgung mit Lebensmitteln und geraten weiter in Abhängigkeit – und:  
  • Wir gefährden die Existenzgrundlage unserer Landwirte!

An dieser Stelle möchte ich allen Landwirten danken, dass sie trotz dieser widrigen Umstände weiter für uns Lebensmittel anbauen!

Neue Gewerbegebiete garantieren zeitnah keine sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen.

  • Unternehmen zahlen häufig erst nach Jahren nennenswerte Steuern.
  • Die Infrastrukturkosten hingegen entstehen sofort – Straßenbau, Entwässerung oder auch der Bau neuer Kitas etc.

Und das bei knappen Kassen in Bensheim!

Schon 2021 wurde der enorme Flächenverbrauch im Bereich Stubenwald kritisiert. Damals wurde von Naturschutzverbänden klar formuliert:

„Lorsch wächst mit Bensheim zusammen. Wo bleibt der Raum für die Menschen und die Natur?“

Diese Frage ist heute aktueller denn je.

Wirtschaftliche Entwicklung ist wichtig – aber sie darf nicht auf Kosten unserer natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.

Wenn wir Boden, Wasser und Stadtklima dauerhaft schädigen, sägen wir an dem Ast, auf dem wir sitzen und das ist unverantwortlich für zukünftige Generationen.

Vielen Dank.

19.2.26 STVV Haushalt 2026, Franz Apfel

Franz Apfel, BfB-Fraktion, es gilt das gesprochene Wort;                 19.02.2026 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

meine Damen und Herren, liebe Gäste,

als erstes bedanken wir uns bei erstem Stadtrat Frank Daum für die zügige 

Beantwortung unserer Fragen zum Haushaltsentwurf 2026.

Der Haushalt der Stadt Bensheim schließt mit einem Defizit im ordentlichen 

Ergebnis von 15.490.171,- Euro ab. Im Finanzergebnis haben wir einen 

Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 25.572.096,- Euro. 

Das ist auf der einen Seite völlig unbefriedigend und auf der anderen Seite ein 

kleiner Lichtblick. 2025 beschlossen wir den HH 2025 mit einem Defizit 

im ordentlichen Ergebnis von immerhin 25,5 Millionen Euro. 

Wir sehen hier vor allem auch Verbesserungen bei der Gewerbesteuer. 

Positiv sehen wir ebenfalls, dass wir mehr Darlehen zurückzahlen als wir 

aufnehmen. 

Meine Damen und Herren,

die KOA aus CDU, SPD und FDP hat keinen einzigen Ä-Antrag zum HH-Entwurf 

2026 gestellt. Das dürfte einmalig in der Geschichte der STVV sein. So 

inhaltlich schwach war die CDU noch nie. 

Apropos Koalition. Kennen sie eine Koalition, die sich dauernd in ihrer 

Zusammenarbeit lobt und dann ein Koalitionspartner die wichtigste 

Entscheidung, den HH 2026, nicht mitträgt? Das kenne ich nicht und ich bin 

jetzt sage und schreibe 41 Jahre in der Kommunalpolitik. Gemeint ist die FDP, 

die kurz vor der Kommunalwahl aussteigt und nicht mit der Erhöhung der 

Grundsteuer B in Verbindung gebracht werden will. Die FDP setzt dabei 

darauf, dass die Wählerinnen und Wähler vergessen haben, dass die FDP 

die Grundsteuer B 2022 deutlich angehoben hat. Da gab es keine 

Gewerbesteuerrückzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe. Das war ein 

halbes Jahr nach der Koalitionsvereinbarung von CDU, SPD und FDP. Das 

sollte niemand vergessen. 

Positiv sehen wir als BfB die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 die sehr 

deutliche Verbesserungen in Bezug auf die beschlossenen Haushalte 

aufzeigen. Einmal 8,5 Mio Euro besser und dann 2024 ein deutlich 

zweistelliger Millionenbetrag besser als der Haushaltsbeschluss.

Meine Damen und Herren,

wir hätten heute die Chance die Grundsteuer B als wichtiges Signal an die 

Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu senken. Die Änderungs-Anträge der 

Fraktion Bürgerinnen und Bürger für Bensheim zeigen diese Möglichkeit auf. 

Die 1000 Punkte Grundsteuer B trifft Eigentümer, Mieterinnen und Mieter 

und Unternehmen gleichermaßen. Diese Grundsteuer B sorgt dafür, dass die 

ohnehin hohen Miet- und Mietnebenkosten an der Bergstraße weiter steigen. 

Das kann nicht in unserem Interesse sein. Aber diese Koalition verhindert 

heute das Abschmelzen. 

Meine Damen und Herren,

ich gehe jetzt nochmal auf sechs Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion konkret 

ein. 

Die BfB beantragt die Personalaufwendungen im Jahr 2026 um 1,5 Millionen 

Euro zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen wird eine Stellenbesetzungs-

sperre für 6 Monate festgesetzt. Dazu soll es Ausnahmen geben, die durch 

den Magistrat festgesetzt werden. Im Haushaltssicherungskonzept werden 

jeweils 1,5 Millionen Euro Personalaufwendungen für die Jahre 2027 und 

folgende reduziert.“

Die Begründung dazu: 

Die Verwaltung hat im Jahr 2024 eine Million Euro durch verspätete 

Besetzungszeiten, Wegfall von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Übernahme 

durch Krankenkasse) etc. eingespart. 

In früheren Jahren wurden Stellenbesetzungssperren (mit Ausnahmen) 

erfolgreich angewandt. In diesen Jahren war die finanzielle Situation bei 

weitem nicht so katastrophal. Das ist also ein gangbarer Weg. 

Die BfB beantragt weiterhin Die Aufwendungen für Sach- und 

Dienstleistungen werden im Jahr 2026 um 1,5 Millionen Euro reduziert. Im 

Haushaltssicherungskonzept werden jeweils 2,5 Millionen Euro 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Jahre 2027 und 

folgende reduziert.

Wir stellen folgenden Antrag: Die Gewerbesteuer wird um 10 Punkte auf 400 

Punkte erhöht. Das sind nur 10 Punkte, die uns aber helfen werden die 

Grundsteuer B zu reduzieren. Ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer von bis zu 

400 Punkten belastet Einzelunternehmer und Personengesellschaften nicht. 

Die Kommunalberatung hat uns extra auf diesen Umstand hingewiesen. Ab 

2027 sind ohnehin 400 Punkte Gewerbesteuer vorgesehen. 

Die BfB-Fraktion beantragt weiterhin: Die Stadtverordnetenversammlung der 

Stadt Bensheim fordert die oberste Kommunalaufsicht in Hessen auf, den 

Konsolidierungszeitraum für die Bensheimer Finanzsituation auf 10 Jahre 

festzulegen. Durch eine Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes für die 

Lösung der Bensheimer Finanzsituation könnte die Sanierung der Bensheimer 

Finanzen sehr viel sozialverträglicher stattfinden und die Grundsteuer B 

könnte zügiger reduziert werden.  

Wir beantragen ferner den Realisierungswettbewerb Marktplatz der Zukunft 

in Höhe von 200.000 Euro bis auf weiteres zu streichen. Die finanzielle 

Situation der Stadt Bensheim lässt auf absehbare Zeit keine Umsetzung des 

Realisierungswettbewerbes zu. Aus diesem Grunde soll der 

Realisierungswettbewerb im Haushalt 2026 gestrichen werden. 

Dem nachgereichten Ä-Antrag der FDP-Fraktion werden wir zustimmen. Er 

geht in eine ähnliche Richtung wie unsere Ä-Anträge. 

Mit unseren Ä-Anträgen zeigen wir realistische Sparvorschläge auf die dafür 

sorgen, dass wir die Grundsteuer B 2026 von 1000 Punkten auf 900 Punkte 

absenken können. Und das beantragen wir heute. Wir sehen Spielraum für 

die Senkung der Grundsteuer B als wichtiges Signal an unsere Bürgerschaft. 

Wir wollen sparen und wir können sparen und wir wollen zurück auf den 

Grundsteuer B Satz vor der Erhöhung. Natürlich geht das nur Schritt für 

Schritt aber den ersten Schritt könnten wir heute tun.

Meine Damen und Herren,

im Haushaltssicherungskonzept für die nächsten Jahre steht kein einziger 

Verkauf von Grundstücken und Gebäuden drin, wie beispielweise 

Rodensteinstraße 8 oder das Hoffart-Gelände. Das ist unbefriedigend. 

Stattdessen stehen dort die Anhebung der Grundsteuer B ab 2027 auf sage 

und schreibe 1660 Punkte. Das lehnen wir ab. 

Meine Damen und Herren,

wir werden heute den Haushaltsentwurf, den Stellenplan und das HH-

Sicherungskonzept ablehnen.

Zwei Gründe sind dafür verantwortlich. Zum einen die Ablehnung unserer 

Änderungs-Anträge, die es ermöglicht hätten in die Senkung der Grundsteuer 

B einzusteigen. 

Der zweite Grund ist: wir unterstützen ihre Politik des maßlosen 

Flächenverbrauchs nicht. Das ist ebenfalls ein ganz wichtiger Punkt !

Ihre Bilanz nach 5 Jahren: es sind fünf verlorene Jahre für Bensheim ! Schauen 

Sie in ihren Koalitionsvertrag was Sie tatsächlich umgesetzt haben. 5 

verlorene Jahre ! Und: Sie haben die Stellschrauben beschloßen für einen 

maßlosen Flächenverbrauch. Nur die Wählerinnen und Wähler können Ihnen 

Einhalt gebieten und dafür setzen wir uns als Bürgerinnen und Bürger für 

Bensheim ein.