BfB-Fraktion
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Änderungsantrag zu TOP 41
Antrag der Volt-Fraktion bezüglich „Ein-Euro-Ferieneintritt für Kinder und Jugendliche im Freibad und Basinus-Bad Bensheim“
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag der BfB-Fraktion zu TOP 41 auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2026 zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt geändert und als Prüf- und Umsetzungsvorbehalt gefasst:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein vergünstigter Ferieneintritt für Kinder und Jugendliche in den Bensheimer Bädern umgesetzt werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Punkte darzustellen:
- finanzielle Auswirkungen für Bäderbetrieb, GGEW Bergstraße AG und Haushalt der Stadt Bensheim;
- mögliche Gegenfinanzierung oder Kompensation für die GGEW Bergstraße AG;
- Auswirkungen auf Besucherzahlen, Aufsichtskapazitäten, räumliche Kapazitäten, Sicherheit und Schwimmaufsicht;
- Belange der weiteren Aktionäre beziehungsweise beteiligten Kommunen der GGEW Bergstraße AG;
- Erfahrungen und Modelle vergleichbarer Kommunen;
- Alternativmodelle wie Ferienkarten, Gutscheine, Sozialkarten, Familienpass, Bonuscard oder ein städtisch finanziertes Kontingent;
- die Frage, ob und in welcher Höhe Mittel im Haushalt 2027 einzustellen wären.
Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn die Finanzierung geklärt ist, die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2027 ausdrücklich beschlossen werden.
Begründung:
Die BfB unterstützt das Ziel, Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien einen besseren Zugang zu Schwimmbädern und Freizeitangeboten zu ermöglichen. Gerade für Familien mit geringem Einkommen oder mehreren Kindern kann ein vergünstigter Eintritt eine spürbare Entlastung sein.
Die Stellungnahme der GGEW Bergstraße AG zeigt jedoch, dass ein pauschaler Ein-Euro-Eintritt erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Für Basinus-Bad und Badesee werden überschlägig Mindereinnahmen von rund 65.000 Euro genannt. Zusätzlich werden mögliche Grenzen bei Aufsichtskapazitäten, räumlichen Kapazitäten und Sicherheit angesprochen.
Die GGEW betreut nicht nur Bensheim. Bensheim ist nicht die einzige beteiligte Kommune beziehungsweise nicht der einzige kommunale Akteur. Deshalb kann Bensheim nicht einseitig bevorzugt werden, ohne die wirtschaftlichen Folgen und die erforderliche Kompensation für die GGEW sowie die Interessen der weiteren Beteiligten zu berücksichtigen.
Der Änderungsantrag soll das soziale Ziel erhalten, zugleich aber sicherstellen, dass eine mögliche Umsetzung realistisch, finanzierbar, organisatorisch verantwortbar und gegenüber der GGEW fair geklärt wird.
Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender





