mobilen Betonbrecheranlage auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / Sanner-Gelände“
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Geplanter Einsatz einer
mobilen Betonbrecheranlage auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / Sanner-Gelände“ auf die
Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
Vorbemerkung:
Im Rahmen der bisherigen Informationen zur Entwicklung des Geländes der Alten Stobbefabrik
wurde bekannt, dass beim Rückbau der vorhandenen Gebäude möglicherweise eine mobile
Betonbrecheranlage auf dem Gelände eingesetzt werden soll, um anfallendes Abbruchmaterial
vor Ort aufzubereiten beziehungsweise zu recyceln.
Aufgrund der Nähe zu bestehenden Wohngebieten und der voraussichtlich längeren
Entwicklungs- und Bauzeit des Gesamtprojekts stellt sich die Frage, welche zusätzlichenBelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den Betrieb einer solchen Anlage
entstehen könnten.
Beim Betrieb einer mobilen Betonbrecheranlage sind insbesondere mögliche Lärm-, Staub- und
sonstige Immissionen zu berücksichtigen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der hierzu erlassenen Verordnungen zu
beachten. Auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen müssen nach § 22 BImSchG so
betrieben werden, dass vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und
unvermeidbare Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Wir fragen den Magistrat:
1. Trifft es zu, dass auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / dem Sanner-Gelände eine mobile
Betonbrecheranlage eingesetzt werden soll? Falls ja, an welchem Standort auf dem Gelände ist
diese vorgesehen?
2. Für welchen Zeitraum und in welchem Umfang soll die mobile Betonbrecheranlage betrieben
werden? Welche täglichen beziehungsweise wöchentlichen Betriebszeiten sind vorgesehen?
3. Mit welchen Lärmemissionen ist durch den Betrieb der Anlage zu rechnen? Liegen hierzu
bereits Berechnungen, Gutachten oder Prognosen vor?
4. Welche Staub- und sonstigen Immissionen sind durch den Betrieb der Anlage sowie die
Lagerung und Aufbereitung des Abbruchmaterials zu erwarten? Welche Maßnahmen zur
Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dieser Belastungen sind vorgesehen?
5. Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gelten für den geplanten Betrieb der
mobilen Betonbrecheranlage? Ist insbesondere eine Genehmigung, Anzeige oder sonstige
behördliche Prüfung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beziehungsweise der 4.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV)
erforderlich?
6. Wurde eine entsprechende Genehmigung oder sonstige behördliche Zulassung bereits
beantragt oder erteilt? Falls ja, wann wurde diese beantragt beziehungsweise erteilt, welche
Behörde ist zuständig und welche Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft hinsichtlich Lärm,
Staub und Betriebszeiten wurden festgelegt?
7. Wurde geprüft, das anfallende Beton- beziehungsweise Abbruchmaterial außerhalb des
Sanner-Geländes in einer bereits bestehenden Recyclinganlage in Bensheim oder der näheren
Umgebung aufbereiten zu lassen? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
8. Wie bewertet der Magistrat den geplanten Betrieb einer mobilen Betonbrecheranlage
angesichts der Nähe zur bestehenden Wohnbebauung und der möglichen Belastungen für die
Anwohnerinnen und Anwohner?
