Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Konzept fürdie Wiedereröffnung der Tiefgarage Beauner Platz“ 

BfB-Fraktion
Bensheim, 8. November 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Konzept für
die Wiedereröffnung der Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2023 zu setzen. Wir bitten um
offene und keine „vertrauliche“ Beantwortung unserer Anfrage. Sollte es
wirklich Fragen geben, die nur vertraulich beantworten werden dürfen, dann
bitten wir darum nur diese als vertraulich zu beantworten. 

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Norbert Koller, 

Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Aus der Beantwortung einer BfB-Anfrage für die STVV am 26. März 2020 ergab
sich, dass im Wirtschaftsplan der MEGB für das Jahr 2020 eine Million
Rückstellungen für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz enthalten
waren. Wir fragten damals konkret zur Sanierung und auch zu den Themen
Brandschutzauflagen und Lüftungskonzept. 

Wir verweisen auf eine weitere BfB-Anfrage zu diesem Thema, die am 3.2.2023
vom Magistrat beantwortet wurde. 

Wir stellen fest, dass die Sanierung der TG Beauner Platz – obwohl die
Schäden seit spätestens 2011 bekannt waren – nie angegangen wurden. Selbst
so kleine Probleme wie die Verunreinigung des Aufgangs zum Beauner Platz im
Bereich des Bürgerhauses wurden nie ernsthaft angegangen. Die entsprechende
Geruchsbelästigung war nie ein Aushängeschild für Bensheim. 

Mit der Verpachtung des städtischen Anteils der Tiefgarage Beauner Platz an
die Blackrock Real Estate GmbH ab dem 1.1. 2022 hat der Pächter auch
Pflichten übernommen. Diese Verpflichtungen sehen wir als gebrochen an. Die
kurzen Meldungen im BA vom 10.10.2023 „Feuer in Tiefgarage am Beauner Platz“
und vom 2.11.2023 „Autos müssen aus der Tiefgarage raus“ markieren einen
bisherigen Höhepunkt der vielen Fehler, die nach unserer Ansicht bei diesem
Thema begangen wurden. Der Artikel des Magistrats vom 4.11.2023 „Eigentümer
ist verantwortlich“ kann man nach dieser Vorgeschichte so wirklich nicht
stehen lassen.

Festzuhalten ist, dass mit dieser Entwicklung die Stadt Bensheim, die
Einzelhändler, der Pächter des Bürgerhauses, Parktheater etc. schwer
geschädigt wurden und dass in der vorweihnachtlichen Einkaufszeit. Die
Tiefgarage Beauner Platz mit insgesamt 364 Stellplätzen, davon 234 der Stadt
Bensheim, ist unverzichtbar. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Möglichkeiten bestehen, damit die Tiefgarage wieder zeitnah
und natürlich sicher eröffnen kann?

2. Wann rechnet der Magistrat mit einer Wiedereröffnung der Tiefgarage
Beauner Platz ?

3. Besteht die Möglichkeit, dass die TG Beauner Platz über einen langen
Zeitraum geschloßen bleibt wegen u. a. der Sanierung, Anpassungen an
Brandschutzauflagen und das Lüftungskonzept ? 

4. Erfolgte eine Abmahnung an die Blackrock Real Estate GmbH in
Darmstadt wegen nicht erfüllten Pflichtverletzungen aus dem Pachtvertrag
der TG Beauner Platz ? Wenn ja, wann ? Wenn Nein, warum nicht ?

5. Wurde eine außerordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzungen aus
dem Pachtvertrag geprüft ? Wurde dabei das Anwaltsbüro eingeschaltet mit dem
die Stadt eine vertragliche Regelung zur Beratung hat ? Mit welchem Ergebnis
?

6. Wurde an die Geltendmachung von Schadensersatz gedacht ? Wenn ja, mit
welchem Ergebnis ? Wenn Nein, warum noch nicht ?

7. Hält der Magistrat an seiner Absicht fest, mit dem Investor einen
Erbbaurechtsvertrag abzuschließen ? 

8. Welche Rolle spielt der Verwalter der Tiefgarage Beauner Platz im
Vertrag zwischen Blackrock Real Estate GmbH in Darmstadt und der Stadt
Bensheim ? Geht die Stadt Bensheim gegen den Verwalter der Tiefgarage vor ?

9. Sollte es zu einer längeren Schließung der Tiefgarage Beauner Platz
kommen: gilt dann der Bestandsschutz hinsichtlich der Regelungen zum
Brandschutz für den weiteren Betrieb der Tiefgarage oder gelten dann
aktuelle baurechtliche Regelungen ? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen ? 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Städtischer Schülerhort Kirchberg“

BfB-Fraktion                                                                                                  Bensheim, 23. Oktober 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Städtischer Schülerhort Kirchberg“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 2. November 2023 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, stv. Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Laut mündlicher Auskunft in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Oktober 2023 will der Kreis Bergstraße die Kirchbergschule insofern trennen, dass die Grundschule im Gebäude des Eigenbetriebes Kinderbetreuung untergebracht werden soll. Der städtische Kinderhort soll angeblich schließen. 

Im Jahre 2020 schlug das Thema „Kirchbergschule“ schon einmal hohe Wellen sowohl in den städtischen Gremien als auch im Bergsträßer Kreistag. 

Am 30. Juni 2020 wurde uns vom parlamentarischen Büro den beigefügten Artikel zugeschickt wonach der Grundschulbereich und der Förderbereich in der Bensheimer Kirchbergschule erhalten bleiben, so festgelegt im Schulentwicklungsplan des Kreises Bergstraße für die Jahre 2020 bis 2025. Diese Entscheidung viel nach großer Kritik von Eltern, Lehrern und der Schulleitung. 

Über den städtischen Schülerhort Kirchberg hört „man“ viel Positives aus der Elternschaft. Dort wird von einer Vorzeigeeinrichtung gesprochen. 

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.        Gibt es einen Beschluss des Kreistages, wonach der Grundschulbereich und der Förderbereich an der Kirchbergschule nun doch getrennt werden sollen ?

2.        Wenn nein, auf welcher Basis soll die Trennung zwischen Grundschule und Förderbereich erfolgen ? 

3.        Wie stehen die Eltern, Lehrer und die Schulleitung zu der Trennung der Grundschule vom Förderbereich an der Kirchbergschule ? 

4.     Gibt es Möglichkeiten den Schülerhort Kirchberg im Gebäude Darmstädter Str. 52 trotz Umzugs des Grundschulbereiches dort weiter zu betreiben ? Bzw. zum Teil dort weiter zu betreiben ? 

5.     Wenn dies nicht möglich sein sollte: welchen Ersatz bietet der Magistrat den Eltern als Schülerhort an ?

6.     Ab wann sollen die Umbauarbeiten im Gebäude Darmstädter Straße 52 beginnen ?

7.     Sind die Umbauarbeiten bei laufendem Betrieb des Schülerhorts geplant ?

8.     Wenn ja, wie ist sichergestellt, dass der Schülerhort Kirchberg durch die Umbauarbeiten nicht beeinträchtigt wird ?

9.     Für wann ist die Schließung des Schülerhort Kirchberg geplant?

10. Trifft es zu, dass es Pläne gab, das Mensagebäude der Kirchbergschule zu erweitern um den benötigten Platz zu schaffen ?

11. Wenn ja, warum werden diese Pläne nicht weiterverfolgt ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Sicherungdes artenreichen Geländes der Firma Blechschmidt“

BfB-Fraktion
Bensheim, 25. September 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Sicherung
des artenreichen Geländes der Firma Blechschmidt“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 5. Oktober 2023 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, 

stv. Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Der Standort der Firma Blechschmidt für die Deponie für Erdaushub etc. wird
an den Berliner Ring verlegt. Die bestehende Deponie liegt im
Geltungsbereich des Vogelschutzgebietes „Hessische Altneckarschlingen“ mit
dem dazugehörigen Planungsraum Rodau-Langwaden. Dies wurde erstmals mit der
Verordnung über die NATURA 2000-Gebiete in Hessen vom 16. Januar 2008 (GVBl.
I vom 7.3.2008, S.30) und aktuell mit der Verordnung über die NATURA
2000-Gebiete im Regierungsbezirk Darmstadt vom 20. Oktober 2016 (StAnz. Nr.
44, vom 31.10.2016, S.1104 ff.) als Natura 2000-Gebiet rechtlich gesichert. 

Der bisherige Standort erfüllt nach Aussagen des NABU Bensheim/Zwingenberg
die Merkmale eines wertvollen Biotops. Auf dem Gelände kommen u. a. die sehr
seltene Kreuzkröte und Knoblauchkröte vor, ebenso zahlreiche Vogelarten, die
unter besonderem Schutz stehen. Wir verweisen hier auf die Aufzeichnungen im
Bewirtschaftungsplan für das Vogelschutzgebiet „Hessische
Altneckarschlingen“ – Planungsraum Rodau-Langwaden. 

Nach unseren Informationen soll auf diesem Gelände eine große
Photovoltaikanlage entstehen. Dadurch würde dieses Gelände ökologisch
entwertet. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Informationen liegen dem Magistrat in Bezug auf den Bau
einer Photovoltaikanlage vor ? Um welche Größenordnung handelt es sich?

2. Werden die Kommunalen Gremien mit dem Projekt befasst?
Gegebenenfalls wann?

3. Wurde bzw. wann wurde das Regierungspräsidium Darmstadt Bereich
Regionalplanung, Obere Naturschutzbehörde und Bodenschutz mit dem Vorhaben
befasst?
4. Liegen Antworten vor und wie lauten diese ?
5. Will die Stadt ein Bauleitplanverfahren durchführen, bzw. unter
welchen Voraussetzungen?

6. Ist der Magistrat über die ökologische Bedeutung dieses Geländes
informiert? Was kann der Magistrat/die Verwaltung zusätzlich zu der
Vorbemerkung über die Bedeutung des Gebietes mitteilen? 

7. Welche Pläne hat der Magistrat zur ökologischen Sicherung des
Gebietes ?

8. Welche Bedeutung misst die Stadt dem Schutzgut „Erhalt der
Artenvielfalt und Biodiversität“ prinzipiell zukünftig zu? (Verantwortung
der Kommunalen Selbstverwaltung).
9. Welche weiteren Maßnahmen kann die Stadt Bensheim ergreifen um die
im Bewirtschaftungsplan vorgeschlagenen Ziele zu erreichen ? Wir verweisen
in diesem Zusammenhang darauf, dass die Jahresabschlüsse der Stadt Bensheim
für die Auskiesung der Erlache durch die Fa. Rohr folgende Mehrerlöse
erbrachte: Jahr 2020 = 100.000 Euro, 2021 = 119.300 Euro und 2022 = 82.000
Euro. 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Schließung der Stadtbibliothek wegen baulicher Mängel“

BfB-Fraktion                                                                               Bensheim, 19. August 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,  

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Schließung der Stadtbibliothek wegen baulicher Mängel“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 5. Oktober 2023 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Norbert Koller, Fraktionsvorsitzender                                                 

Vorbemerkung:

Bauliche Mängel und Wasserschäden gibt es bereits seit einem längeren Zeitraum im Neumarktgebäude. Für die Öffentlichkeit ist bis heute nicht klar um welche baulichen Mängel es sich handelt und ebenfalls ist nicht klar in welcher Höhe Mietminderungen geltend gemacht wurden. Es fehlt die Transparenz.

Unsere Fragen bauen zum Teil auf Antworten des Magistrats auf CDU-Fragen auf.  

Wir bitten darum, dass die Antworten auf unsere Fragen nicht als vertraulich gekennzeichnet werden bzw. wenn doch, dass dann nur die entsprechenden Antworten, die vertraulich sind, als solche gekennzeichnet werden. 

Wir fragen den Magistrat:

1.     Welche Mängel wurden seit Juli 2021 gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht ?

2.     In welcher Höhe beläuft sich die geltend gemachte Mietminderung gegenüber dem Eigentümer seit Juli 2021 ?

3.     Welche Mängel wurden ab Februar 2023 gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht und führten zu einer weiteren Mietminderung. Bitte die Höhe der Mietminderung ab Februar 2023 angeben. 

4.     In welcher Höhe wurde die weitere Mietminderung ab Juli/August 2023 geltend gemacht ? 

5.     Welche Gründe liegen nach Ansicht des Magistrats vor, dass der Eigentümer geltend gemachte Mängel nicht ordnungsgemäß behoben hat ? 

6.     Was ergab die vom Team Gebäude und Freiflächen veranlasste Messung der Luftqualität ? Liegt eine Gefährdung für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen vor ?

7.     Was ergab die Prüfung der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Bergstraße darüber ob weitere Baumängel bestehen, die einer Nutzung von Teilen des Gebäudekomplexes entgegen stehen ?

8.     Was wurde konkret von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises geprüft ? Mit welchem Ergebnis ?

9.      Falls noch keine Ergebnisse vorliegen sollten ? Wann wird die Vorlage der Prüfungsergebnisse erwartet ?

10. Welche Ausweichräume kommen für die Unterbringung der Stadtbibliothek kurzfristig in Betracht ?

11. Welche weitere Lösung sieht der Magistrat ? 

12. Sieht der Magistrat als mittelfristige Lösung den Neubau der Stadtbibliothek beispielweise mit Wohnungen auf dem Hoffartgelände durch einen Investor für möglich ? 

13. Von den drei Investoren, die Interesse an dem Erwerb des Hoffart-Geländes hatten, hat da ein Investor den Bau der Stadtbibliothek auf dem Hoffart-Gelände angeboten ?  

Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Übernahme der Forderungen des Präsidiums des Hessischen Städteages zur Finanzierung der Flüchtlinge durch Land und Bund“

BfB-Fraktion                                                                                                        Bensheim, 10. Juli 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Übernahme der Forderungen des Präsidiums des Hessischen Städteages zur Finanzierung der Flüchtlinge durch Land und Bund“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023 zu nehmen. Die beiden beigefügten Seiten bitten wir dem Antrag beizufügen. 

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel, 

stv. BfB-Fraktionsvorsitzender 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

„Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die beigefügten Forderungen des Präsidiums des Hessischen Städtetages zum Thema finanzielle Unterstützung zur Finanzierung der Flüchtlinge durch die Landesregierung und die Bundesregierung. 

Der Magistrat wird beauftragt, die beigefügten Forderungen der Bundes- und Landesregierung zu übermitteln und den im Kreis Bergstraße lebenden Mitgliedern des Bundestages und des Landtages mit der Bitte um Unterstützung zukommen zu lassen. 

Kurzbegründung:

Ohne eine deutlich stärkere finanzielle Unterstützung der Unterbringung und der Integration von Flüchtlingen durch Landes- und Bundesregierung ist diese wichtige Aufgabe nur ungenügend zu leisten. Hier müssen das Land und der Bund die Kommunen stärker finanziell unterstützen damit diese Aufgabe vor Ort geleistet werden kann. 

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Anmietung von Container- und Flüchtlingsunterkunft und Auswirkung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen“ 

BfB-Fraktion                                                                                               Bensheim, 10. Juli 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Anmietung von Container- und Flüchtlingsunterkunft und Auswirkung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, stv. BfB-Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Die Anmietung kostet die Stadt 27 Euro je Person und Tag – der Kreis Bergstraße ersetzt uns 9,86 Euro pro Person und Tag. Der Aufwand für die Stadt verbleibt bei 82.272 Euro pro Monat. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 317.000 Euro für die Demontage der Container am Ende der Mietzeit.

Die beiden Vorlagen 260/23 und 261/23 sollen vertraulich behandelt werden. Aus diesem Grunde stellen wir vorab die folgenden Fragen zur Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss und für die Stadtverordnetenversammlung. Die Unterbringung der Flüchtlinge ist eine Pflichtaufgabe – die Finanzierung der Kommunen ebenfalls. 

Wir fragen den Magistrat:

Zur Anmietung einer Container-Flüchtlingsunterkunft Vorlage Nr. 260/23 und der Anmietung einer Flüchtlingsunterkunft im Ortsteil Schönberg. : 

1.        Sind weitere Erstattungen über Bund, Land, Kreis in der Diskussion bzw. Beschlussfassung ?

2.        Wenn ja, in welcher Höhe ?

3.        Die Demontage der Container am Ende der Mietzeit ist mit 317.000 Euro veranschlagt ? Welche Möglichkeiten der Erstattung dieser Kosten gibt es ? 

4.        Aus der Vorlage geht hervor, dass „Vergaberechtlich ist die Anmietung nicht einschlägig, dies wurde bereits von einer Fachanwältin für Vergaberecht bestätigt.“ Welche rechtlichen Risiken bestehen ?

5.        Welche Kosten würden durch eine Versetzung des Container-Kindergartens „Weidenkätzchen“ auf eine andere Fläche entstehen ? 

6.        Ist der Mietpreis auch dann fällig wenn die Einrichtung nicht voll belegt wäre ? 

7.        Die Finanzierung der Anmietung wird über das Produkt 2.60.11 „Flüchtlingsunterkünfte abgewickelt. Bei dem entsprechenden Produkt sind im Haushalt 2023 keine Finanzmittel vorhanden. Wir bitten um Klärung. 

8.        Ab wann soll der Mietvertrag gelten ? 

9.        Wer ist für die Integration der Flüchtlinge verantwortlich und wie ist diese Integration geregelt?

10.   Ist bei der Integration auch ergänzend an einen Verein bzw. eine Bürgergruppe gedacht und wenn ja wie weit sind diese Bemühungen fortgeschritten ? 

11.   Ab wann sollen die beiden Verträge gelten ?

Zur Verabschiedung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen in der Stadt Bensheim:

  1. In welcher Höhe werden Einnahmen im Jahr 2023 aufgrund der aktuellen Situation erwartet?
  2. In welcher Höhe bleiben den Flüchtlingen Finanzen nach Verabschiedung der Satzung ?
  3. Wie soll die Verköstigung der Flüchtlinge geregelt werden ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Querungshilfe Wormser Straße“

BfB-Fraktion                                                                                                  Bensheim, 4. Juli 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Querungshilfe Wormser Straße“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, stv. BfB-Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

In der Sitzung des Ortsbeirates West am 26. Juni 2023 war die beigefügte Information zur Querungshilfe in der Wormser Straße in Höhe der Hausnummer 14 beigefügt. Hessen Mobil plant in den Sommerferien 2023 die Umsetzung der Querungshilfe.

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Frage:

In welcher Form erfolgt der Bau der Querungshilfe ? Wir bitten eine Planzeichnung  der Antwort beizufügen.

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Gestaltung Hostinné-Platz“

BfB-Fraktion                                                                                               Bensheim, 20. Juni 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Gestaltung Hostinnè-Platz“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, stv. Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Im Haushaltsplan der Stadt Bensheim stehen 2023 Mittel in Höhe von 375.000 Euro zur Gestaltung des Hoffart-Geländes und des Hostinnè-Platzes zur Verfügung. Laut Kostenberechnung auf der Seite 5 der Verwaltungsvorlage „Zukunft Innenstadt“ sind 277.865 Euro dafür erforderlich. Sowohl der Trinkwasserbrunnen als auch die vorgesehenen Baumanpflanzungen sind auf dem Hostinè-Platz nicht möglich. Auf die Problematik der bei der Beschlussfassung vorgesehenen Baumanpflanzungen hat die BfB-Fraktion hingewiesen.

Ø  Wir bitten darum, die Antworten auf unsere Fragen dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss am 6. Juli 2023 und dem Haupt- und Finanzausschuss am 10. Juli 2023 vorzulegen. 

Wir fragen den Magistrat:

1.        Aus welchen Gründen werden die Finanzmittel im Haushalt in Höhe von 375.000 Euro zur Gestaltung des Hoffart-Geländes und des Hostinnè-Platzes nicht auf die aktuellen Kostenberechnungen reduziert ? 

2.        Die Baumanpflanzungen und der Trinkwasserbrunnen waren wichtige Bestandteile der Verwaltungsvorlage zur Gestaltung des Hostinnè-Platzes. Wo können in der Innenstadt Ersatz für die Baumanpflanzungen vorgenommen werden und wo kann ein weiterer Trinkwasserbrunnen entstehen ?

3.        Werden diese Vorhaben – Baumanpflanzungen Innenstadt und Trinkwasserbrunnen – für 2024 im Haushaltsplan und für die Förderung über „Zukunft Innenstadt“ angemeldet ?

Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Pachtzahlungen für Dalberger Hof und Bürgerhaus“ 

BfB-Fraktion                                                                               Bensheim, 07. Juni 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,  

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Pachtzahlungen für Dalberger Hof und Bürgerhaus“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023 zu setzen. 

Gegebenenfalls bitten wir um vertrauliche Beantwortung unserer Fragen. 

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Norbert Koller,

Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Der Magistrat antwortete auf eine BfB-Anfrage am 19.10.2022 u. a.: „Stand 14.10.2022 fand noch kein Geldeingang für den Dalberger Hof“ statt.“ Mittlerweile ist der Dalberger Hof vom Pächter für den laufenden Betrieb wieder geschloßen worden. Im Schaufenster ist der Hinweis zu finden, dass sich Interessenten für eine Tagung, Messe, Firmenfeier oder Hochzeit an den Dalberger Hof wenden können. 

Auf die BfB-Frage „Auf welchen Betrag belaufen sich die ausstehenden Pachtzahlungen für das Bürgerhaus und den Dalberger Hof antwortete der Magistrat am 19.10.2022 u. a.: „Aktuell sind in der Buchhaltung der MEGB 119.000 EUR offen.“  

Wir fragen den Magistrat:

1.     Wurde für den Dalberger Hof überhaupt jemals eine Pacht von dem derzeitigen Pächter gezahlt ? Wenn Ja, in welcher Höhe und für wie viele Monate ?

2.     Verhält sich der Pächter des Dalberger Hofes mit der Schließung vertragswidrig ? Wenn ja, welche Konsequenzen daraus zieht der Magistrat und die Gremien der MEGB ?

3.     In welcher Höhe wurde vom derzeitigen Pächter Pacht für das Bürgerhaus im Jahr 2022 gezahlt ?

4.     Sind die im Oktober 2022 offenen Pachtzahlungen in Höhe von 119.000 Euro mittlerweile getilgt worden und wenn ja, wann ?

5.     Sind die zumindest bis Oktober 2022 ausstehenden Pachtzahlungen mit einem Verzugszins belegt worden ?  Wenn Ja, wurde dieser bezahlt ? Wenn Nein, warum wurde kein Verzugszins festgelegt `? 

6.     Wie lautet die Regelung ab Januar 2023 für die vereinbarte Pacht für Dalberger Hof, Bürgerhaus und Parktheater ?

7.     Wurde die Pacht für das Parktheater vereinbarungsgemäß entrichtet ? Wenn Nein, warum nicht, welche Konsequenzen zieht der Magistrat daraus ?  

8.     In welcher Höhe wird vom derzeitigen Pächter Pacht für das Bürgerhaus ab Januar 2023 gezahlt ?

9.     Entspricht die gezahlte Pacht dem vereinbarten Vertrag ? Wenn Nein, welche Abweichungen liegen vor ? Welche Konsequenzen zieht der Magistrat und die Gremien der MEGB gegebenenfalls daraus ?

10.  Arbeitet der Magistrat an einem Plan B für die Bewirtschaftung und Geschäftsführung für das Bürgerhaus und den Dalberger Hof ? 

 Antrag „Einladung von Klaus Peter Becker zur Vorstellung seiner Notizen zum Bensheimer Marktplatz“

Fraktion Bürger für Bensheim (BfB) und Fraktion Vernunft und Augenmaß (VuA)

Frau                                                                                                         14. April 2023 Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgenden Antrag „Einladung von Klaus Peter Becker zur Vorstellung seiner Notizen zum Bensheimer Marktplatz“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Mai 2023 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Koller   Rolf Kahnt

BfB-Fraktion       VuA-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Zur Vorstellung seiner Notizen zum Marktplatz zur Nutzung bzw. Zwischennutzung wird der langjährige professionelle Kulturschaffende und Kulturunternehmer Klaus Peter Becker in eine gemeinsame Sitzung der drei Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung eingeladen.“

Kurzbegründung:

Die Notizen von Klaus Peter Becker zum Marktplatz enthalten viele neue Gedanken und Aspekte, die in der bisherigen öffentlichen Diskussion noch nicht thematisiert wurden.

Unabhängig vom bisherigen juristischen Stopp des Verfahrens zum Marktplatz könnte der Marktplatz als Zwischennutzung einer kulturellen Nutzung zugeführt werden. Eine erweiterte Begründung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung.