STVV 27.9.2018 „Langewann – Fehlheim“ , Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

dem vorliegenden Beschlussvorschlag mit dem Inhalt, die Vorschläge der Verwaltung zum Umgang mit der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen anzunehmen, ist heute hier unser Thema.

Der Entwurf des B-Planes einschließlich Begründung und Umweltbericht werden sollen beschlossen werden. Die Offenlage ist durchzuführen.

Bezugsgrößen und Randbedingungen

In Bensheim wurde in den vergangenen Jahren mit den Stubenwaldgebieten sehr tiefgreifende und umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen durchgeführt und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen geschaffen. Kommunalpolitiker/innen wissen, dass solche Beschlüsse und Maßnahmen weitere Folge-wirkungen haben. In diesem Zusammenhang entsteht ein verstärkter Siedlungsdruck mit dem Ziel das Gleichgewicht von Arbeit und Wohnen einigermaßen herzustellen.

Der Bedarf an Wohnbauflächen u.a. für Familien mit Kindern steigt daher weiterhin stetig an. Es werden landwirtschaftliche Flächen umgewidmet und als Wohngebiete verbraucht.

Das vorhandene Baugebiet ist so entwickelt worden, dass es so gut wie möglich in die städtebaulich/ökologische Zusammenhänge einpasst. Wir erkennen, dass der nördliche Teil als Wohnbereiche konzipiert ist, die sich um 4 gemeinschaftlich genutzte Höfe gruppieren. Der südliche Teil ist überwiegend konventionell in Parzellen eingeteilt. Die nördlichen Übergänge zu den Feldern, der südlichen Anschluss an das vorhandene Wohngebiet Bereich Wald- und Falltorstraße werden jetzt gut gelöst.

Gem. unserem aktuellen Koalitionsantrag wurden hier die Übergänge von alter zu neuer Bebauung angemessen gelöst, was dem Anliegen des Ortsbeirates entspricht.

Grundstücksnutzung

Unser aktueller Koalitionsantrag beschränkt die GRF u. -GFZ auf das Minimum der Baunutzungsverordnung, die Hausbreiten werden weiter reduziert, Gaubenbreiten werden festgelegt.

 Wohneinheiten

Der vorliegende Bebauungsvorschlag, teilt die Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser ein und in einige Mehrfamilienhäuser ( incl. etwa 30 sozialverträglicher Wohnungen). Es werden in etwa ca. 150-165 Wohneinheiten entstehen.

 Erneuerbare Energien in Kooperation mit GGEW

Anlagen für Solarenergie und -thermie auf den Dächern sind möglich. Für PV-Anlagen soll ein eigener Stromkreislauf mit zentraler Nachtbatterieanlage installiert werden. Die benötigte Wärme soll mit Blockheizkraftwerken erzeugt werden. Hierzu entwickelt die GGEW ein Konzept, das an die Planung angepasst und weiter modifiziert werden soll.

Grün

Entsteht durch begrünte Dächer. Durch das Gebiet ist ein von West nach Ost verlaufender zentraler Grünzug geplant (gegen Aufheizung).

Naturbelassene Gärten haben Priorität. So sind Schotterungen ausgeschlossen.

Verkehr

Gem. Gutachter ist die Anbindung über Wald- und Falltor-straße ausreichend und eine weitere Anbindung ist verkehrs-technisch nicht erforderlich. Hier handelt sich um den unteren Wohnstraßenbereich mit deutlich unter 400 Kraftfahrzeuge pro Stunde. Demnach sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich. Die Planungsprozesse laufen transparent und wurden fortlaufend diskutiert. Anregungen von Orts- bzw. Gestaltungsbeirat wurden umgesetzt.

Insgesamt haben wir die Vorgaben der Verwaltung und die Stellungnahmen geprüft und sind der Überzeugung, dass das Wohngebiet unseren Anforderungen an ein modernes, zu-kunftsweisendes Wohngebiet im Siedlungsraum entspricht.

Die BfB stimmt den Vorlagen zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.