STVV 8.11.2018 Änderung B-Plan – und Flächennutzungsplan „an der Riedwiese-Süd“

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

heute stimmen wir über den Vorschlag zur Abwägung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger ab, sowie über den B-Plan und über die Gestaltungsfestsetzungen als Satzung. Weiterhin geht es um die Abstimmung über den Flächennutzungsplan in der Ihnen vorliegen Fassung.

In diesem Verfahren wurde u.a. durch transparente mediale Berichterstattung und Informationen verschiedener Parteien ein Prozess ingang gesetzt, der letztendlich zu einer konstruktiven, verträgliche Lösung geführt hat.

Ausgangspunkt der kontroversen Diskussionen war das Anliegen der Koalition im Rahmen einer Stadtrepartur nach alternativen Lösungen zu suchen, um den Umzug einer Speditionsfirma aus Fehlheim nach Bensheim zu steuern.

Die Anwohner im Stadtteil klagen seit langem über Störungen durch diesen Betrieb und Einschränkungen ihrer Lebensqualität. Im Sinne der dort Wohnenden wurde ein Standort im Mischgebiet „ an der Riedwiese-Süd“ ausgewählt, in dem es bereits etliche Gewerbebetriebe gibt.

Was die Installtion einer Brecheranlage hinter dem Kino letztendlich bedeutet, wurde uns erst durch unseren Besuch bei der Firma Gölz am Weidring klar. Zurecht haben sich die Anwohner vehement gegen eine solche Anlage ausgesprochen und massiv demonstriert. Zudem habe sich etliche Firmen vor Ort dagegen ausgesprochen.  

Für uns gilt: Verträglicher Umzug ja, aber nicht um jeden Preis.

Der Magistrat hat daraufhin 2 verschiedene juristische Rechtsgutachten erstellen lassen, um die Ansiedlung einer Brecheranlage effektiv zu verhindern.

Dies ist dadurch möglich, dass eine dinglich Sicherung ins Grundbuch eingetragen wird in der solche Anlagen explizit ausgeschlossen sind. Das B-Planverfahren ist nicht geeignet, weil da Befreiuungen und Anpassungen ermöglicht werden sollen. Das ist das Instrumentarium des B-Planverfahrens.

Die mehrfach genannte „doppelte Naht“ schränkt die Handlungsfähigkeit ein und ist unwirksam.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksameit