STVV 23.5.2019, Einführung von Tempo 30 auf der Friedhofstraße, Helmut Reuter

Sehr geehrter Herr Apfel, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,
zuerst die gute Nachricht:

ab dem 1. Juni 2019 wird mit dem 3. Bauabschnitt auf dem Euler-Gelände begonnen. Während der Bauzeit, die über ein Jahr dauern wird, wird der Bereich in der Friedhofstraße auf Tempo 30 km/h beschränkt sein. Die Straßenverkehrsbehörde handelt sachgerecht und im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Tempo 30 ist ein mit vielen Emotionen besagtes Thema. Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Luft – das prophezeien Experten bei einer Einführung von Tempo-30 in Ortschaften.

Die Rechtliche Grundlage von Tempo 30 ist im Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Sachliche Zuständigkeit liegt bei der Straßenverkehrsbehörde. Diese kann bestimmte Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Die Straßenverkehrsbehörde prüft derzeit, ob im Bereich der Friedhofstraße Lärmkonflikte bestehen und ob man aufgrund von Lärmgründen die Geschwindigkeit auf 30 km/h nachts und oder auch tagsüber heruntersetzen kann. Bei der Prüfung wird sich herausstellen ob vorgeschriebene Schwellenwerte eingehalten werden. Andere rechtliche Voraussetzungen bestehen hier nicht.

 Also alles im grünen Bereich und die Straßenverkehrsbehörde handelt !

An dieser Stelle will ich auch in Erinnerung rufen, dass die Straßenverkehrsbehörde auch im Bereich der Heidelberger Straße sachgerecht gehandelt hat als Tempo 30 bis zum Krankenhaus angeordnet wurde. Das Alten- und Pflegeheim der Caritas liegt dort, ein Krankenhaus und sowie Kindertagesstätten. Das waren die Sachgründe, die es erlaubten hier Tempo 30 anzuordnen. Die Gründe für Tempo 30 lagen vor und es wurde gehandelt.

Ohne triftigen Grund keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Ob diese Gründe für die Friedhofstraße im Bereich des Lärmschutzes vorliegen wird wie schon erwähnt derzeit geprüft.

Aufgrund der bisherigen Arbeit haben wir Vertrauen darauf, dass es eine gesetzeskonforme Lösung für die Friedhofstraße geben wird.

Jetzt kommt erst mal Tempo 30 wegen den Bauarbeiten.

Wir als BfB-Fraktion haben kein Problem damit, wenn es auf Bundes- und Landesebene zu einem Umdenken kommt und den Kommunen mehr Selbstständigkeit bei diesen Entscheidungen zugebilligt wird. Das entscheiden wir aber nicht in Bensheim.
Den Prüf-Antrag von Dr. Tiemann lehnen wir ab, denn es wird längst geprüft und es ist bereits angeordnet:
ab 1. Juni Tempo 30km/h auf der Friedhofstraße wegen den Bauarbeiten.