STVV 25.6.2020 „Tempo 30 in der Friedhofstraße“

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert,

meine Damen und Herren sehr geehrte Gäste,

als Fraktion der Bürger für Bensheim sind wir Anhänger der kommunalen Selbstverwaltung. Deshalb sind wir eindeutig für mehr Handlungsspielräume bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Das eine Stadt wie Bensheim, mit über 40.000 Einwohnern, eine Tempobe-grenzung auf 30 km/h nicht eigenverantwortlich veranlassen kann ist eine kleine Katastrophe, die sich dann in Unmut und Unverständnis ausdrückt.

Deshalb haben wir als BfB, zusammen mit der GLB, den Ihnen vorliegenden Antrag zur Unterstützung des Beschlusses von Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages eingereicht, Stichwort: Wir wollen mehr Entscheidungskompetenz der Kommunen bei Tempo 30.

Mittlerweile erfolgte eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 20.4.2020, die etwas mehr Spielraum erlaubt.

Der neu gefasste § 45 erlaubt es den Kommunen Verkehrsbeschränkende Maßnahmen auch zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen anzuordnen. Der zeitnah angekündigte Erlass steht noch aus. Mit dem von BfB und GLB gefundenen Ergänzungs-Antrag tragen wir dem Rechnung.

Während der Bauphase ist in der Friedhofstraße Tempo 30 angeordnet. Diese Phase dauert noch längere Zeit. Zusammen mit dem Ortsbeirat Mitte und den vielen neuen Anliegern im Euler-Neubaugebiet wollen wir erreichen, dass es kein Zurück zu Tempo 50 gibt. Die BfB wird sich dafür einsetzen.

Bitte unterstützen Sie den Antrag und den Ergänzungsantrag von BfB und GLB.