BfB schlägt Entwicklungskonzept für Kleingärten vor

Bensheim. Immer mehr Menschen haben den Wunsch nach selbsterzeugtem Gemüse
und Obst. Die zu verpachtenden Parzellen in den Kleingartenanlagen sind
begrenzt und haben lange Wartelisten. Im letzten Jahr hatten wir uns in der
Kleingartenanlage „Schlossblick“ umgesehen und erfahren, dass es eine lange
Warteliste für Bewerber einer Parzelle bei den Auerbacher Kleingärtnern
gibt, informiert Stadtrat Andreas Born (BfB).

Die Listen zum Erwerb eines Kleingartens waren bereits vor der
Corona-Pandemie lang und sind seitdem weiter gestiegen. Die Bensheimer
Anlagen sind darüber hinaus ein unentbehrlicher Rückzugsraum für zahlreiche
Tier- und Pflanzenarten. Die Listen zum Erwerb eines Kleingartens waren
bereits vor der Corona-Pandemie lang und sind seitdem weiter gestiegen.
Bensheim ist in den letzten Jahren Einwohnermäßig weiter gewachsen. Der
Bedarf nach einem Kleingarten ist auch deshalb weiter gestiegen. Unser Ziel
ist es, mit einem Kleingarten-Entwicklungskonzept mehr Flächen den
bestehenden Vereinen zur Verfügung zu stellen. Wir haben einen Antrag für
die Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2020 eingereicht. Der
Magistrat wird beauftragt, ein Kleingarten- Entwicklungskonzept durch die
Verwaltung erstellen zulassen. Dabei soll es sowohl um
Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Anlagen als auch um „neue“ Anlagen,
die beispielweise durch bestehende Vereine geführt werden können. Das
Entwicklungskonzept für weitere Kleingärten in Bensheim ist den zuständigen
kommunalen Gremien bis zur ersten Stadtverordnetenversammlung 2021
vorzulegen“, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

In dem Antrag heißt es: Der Magistrat wird beauftragt, ein Kleingarten-
Entwicklungskonzept durch die Verwaltung erstellen zulassen. Dabei soll es
sowohl um Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Anlagen als auch um „neue“
Anlagen, die beispielweise durch bestehende Vereine geführt werden können.
Das Entwicklungskonzept für weitere Kleingärten in Bensheim ist den
zuständigen kommunalen Gremien bis zur ersten Stadtverordnetenversammlung
2021 vorzulegen.“