STVV 17.9.2020 „Bürgerbegehren/Bürgerentscheid“

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

unter „normalen Umständen“ ist die Zusammenlegung eines Bürger-begehrens mit der Kommunalwahl, die ohnehin stattfindet sinnvoll und vernünftig, Synergien können entstehen, Zeit und Energie wird gespart.  

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Termin am 17.01.2021 liegt genau zwischen Bürgermeister- und Kommunalwahl. Damit wird vermieden, dass ein Sachthema direkt mit der Wahl in Verbindung gebracht wird.    

Das Ergebnis aus den Bürgerbeteiligungsprozess–durchgeführt vom Bürgernetzwerk – nämlich die 3 Varianten, um dies es hier geht – wurden letztendlich auf dem „Schorschblick“ mit Flachdachbau eingedampft. Und dieses Verfahren soll nun das Nonplusultra sein?

Nein, damit sind nicht alle – über 40.000 Bürgerinnen und Bürger von Bensheim einverstanden.

Eine gewichtige Anzahl von Bensheimer Bürgerinnen und Bürger, nämlich über 3.400, haben ihre Unterschrift für ein Bürgerbegehren  abgegeben, die ermöglicht, mehrere Varianten für den Wettbewerb zuzulassen.

Deshalb soll ein fairer städtebaulicher Wettbewerb stattfinden, mit einem neutralen Preisgericht und einem passenden Wahltermin.

Das ist der 14. März 2021 am Tag der Kommunalwahl.

Der Bürgerwille hat oberste Priorität, nicht machtpolitische Spielchen.

Das sollte auch die Meinung des Stadtparlaments sein.  

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.