Antrag für die Stadtverordnetenversammlung:

„C) Im Haushaltssicherungskonzept wird ab dem Jahr 2023 folgende eine
Ausschüttung der Sparkasse Bensheim an ihre Träger-Kommunen in Höhe von
mindestens 500.000 Euro vorgesehen. Der auf Bensheim entfallende Betrag ist
im Haushaltssicherungskonzept der folgenden Jahre einzuplanen.“

BfB-Fraktion
Bensheim, 07.02.2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Ausschüttung
der Sparkasse im Jahr 2023″ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 23, März 2023 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, stv. Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Für die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 stellte die BfB-Fraktion
folgenden Antrag: 

„C) Im Haushaltssicherungskonzept wird ab dem Jahr 2023 folgende eine
Ausschüttung der Sparkasse Bensheim an ihre Träger-Kommunen in Höhe von
mindestens 500.000 Euro vorgesehen. Der auf Bensheim entfallende Betrag ist
im Haushaltssicherungskonzept der folgenden Jahre einzuplanen.“

Kurzbegründung:

Für das Jahr 2020 wurden 500.000 Euro für die Ausschüttung an alle
Trägerkommunen vorgesehen, für das Jahr 2021 waren es 500.000 Euro. Aus der
Pressemitteilung der Sparkasse Bensheim vom 17. Dezember 2021 ging u. a.
folgendes hervor: „Sparkassenvorstand will künftig eine aktive
Ausschüttungspolitik im Interesse der Bürger der Trägergemeinden verfolgen.“

Der Antrag wurde abgelehnt.

Wir fragen den Magistrat:

Ist mittlerweile klar ob eine Ausschüttung der Sparkasse im Jahre 2023 an
den städtischen Haushalt erfolgt und wenn ja in welcher Höhe ? 

Wir verweisen auf die Pressemitteilung der Sparkasse vom 17.12.2021, Zitat:
„Sparkassenvorstand will künftig eine aktive Ausschüttungspolitik im
Interesse der Bürger der Trägergemeinden verfolgen.“