Transparenzbekanntmachung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-VO)
Transparenz-Hinweis zu den Wahlplakat A1 und der Wahlbroschüre
Diese politische Werbung wurde herausgegeben von:
Der Wählergemeinschaft Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB)
Vertreten durch den Sprecher / die Sprecherinnen:
Andreas Born
Yvonne Dankwerth
Barbara Ottofrickenstein-Ripper
c/o Franz Apfel
Wormser Straße 11
64625 Bensheim
Kontakt:
www.bfb-bensheim.de
info@bfb-bensheim.de
+49 (0) 6251 703464 (Anrufbeantworter)
+49 (0) 6251 65510
Politische Werbung:
Die Wahlplakat A1 und die Wahlbroschüre ist politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung.
Bezug zur Wahl:
Die Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Bensheim am 15.03.2026. Verbreitung in der Gemarkung Bensheim.
Finanzierung / Ausgaben:
Finanziert durch die Bürgerinnen und Bürger für Bensheim über private Spenden. Gesamtausgaben für diese politische Werbung (Material und Erstellung): ca. 1.500 € netto
Targeting / Zielgruppen-Information:
Es wurden keine gezielten Ad-Delivery- oder Targeting-Techniken auf Grundlage personenbezogener Daten verwendet.
Ergänzende Transparenz-Infos:
Weitere Informationen zur politischen Werbung und den damit verbundenen Transparenzpflichten finden Sie unter:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0900
https://www.dsc.bund.de/DSC/DE/Aktuelles/Downloads/TTPWVerordnung.pd
Stand: 23.01.2026
