BfB: Wohnungen für Bewohnerinnen des Frauenhauses sind wichtig !

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 10. Dezember 2024 um 18.00 Uhr statt. Die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung steht dabei im Mittelpunkt der Tagesordnung. Dabei geht es u. a. um den Nachtragshaushalt der Stadt Bensheim und um die Festsetzung der Grundsteuer B ab Januar 2025, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB.

„Den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Wasserhölle“ Richtung Schönberg unterstützen wir im Grundsatz. Dort werden 3 Mehrfamilienhäuser mit 51 Wohneinheiten nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus errichtet. Alle Wohnungen werden barrierefrei ausgebaut und über insgesamt 5 Aufzüge erreichbar sein“, informiert BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper.

„Wir schlagen vor, dass 10 % dieser Wohnungen zur Miete für Bewohnerinnen aus dem Frauenhaus vergeben werden. Aus einem Bericht des Frauenhauses in Bensheim gehen erschreckende Zahlen bezüglich Absagen von Frauen mit und ohne Kinder, die nach einem Platz im Frauenhaus nachfragen, hervor. In 2023 waren es Absagen an 112 Frauen mit 135 Kindern, die nicht im Frauenhaus aufgenommen werden konnten. Ein unhaltbarer Zustand. Es fehlt an Sozialwohnungen, damit die Frauen nach dem Aufenthalt im Frauenhaus wieder in die Selbstständigkeit geführt werden können, um damit auch wieder Platz im Frauenhaus für weitere bedrohte Frauen und Kinder zu schaffen. Wir befürworten eine Nutzungsbindung für Frauen aus dem Frauenhaus vorzusehen“, darauf weist  BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau hin.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung innerhalb der BfB-Fraktion wird die Festlegung der neuen Grundsteuer B beinhalten. Den extrem hohen Vorschlag der Rathausspitze werden wir ablehnen. Wir erwarten endlich Sparvorschläge im Bereich der Personalkosten mit einer befristeten Stellenbesetzungssperre mit Ausnahmen und Einnahmeverbesserungen durch Verkäufe von Grundstücken ( wie das Hoffart-Gelände) und von Gebäuden. Eine gemäßigte Erhöhung der Parkgebühren ist ebenfalls notwendig. Wir erwarten, dass die Bürgermeisterin endlich ein Spar- und Einnahmepaket vorlegt, das uns in diesem Bereich wieder auf Sicht Luft zum Atmen gibt. Grundsteuer B extrem erhöhen und das war es wird niemand akzeptieren, meint BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

BfB: Gewalt gegen Frauen wichtiges Thema – Gespräch mit der Vorsitzenden des Frauenhauses

Bensheim. Gewalt gegen Frauen hat in unserer Gesellschaft zugenommen. Aus einem Bericht des Frauenhauses in Bensheim gehen erschreckende Zahlen bezüglich Absagen von Frauen mit und ohne Kinder, die nach einem Platz im Frauenhaus nachfragen, hervor. In 2023 waren es Absagen an 112 Frauen mit 135 Kindern, die nicht im Frauenhaus aufgenommen werden konnten. Ein unhaltbarer Zustand, meint dazu BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Zu vermuten ist, dass der größte Teil nicht in einem anderen Frauenhaus untergekommen ist, da es insgesamt gerade auch in Hessen zu wenige Plätze in Frauenhäusern gibt. Es muß deshalb davon ausgegangen werden, dass von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in der Gewaltsituation verbleiben müssen. Dieses Thema besprachen wir am letzten Dienstag mit der Vorsitzenden des Frauenhauses Bergstraße e. V., Martina Evertz, informiert BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper. 

Die Zurückweisung von Frauen, die am Telefon ihre Situation schildern, ist nicht nur für die jeweilige Frau eine harte Entscheidung, sondern belastet auch die Mitarbeiterinnen. Leider ist die Not zu sehen und nicht helfen zu können, ein fast tägliches Problem für die Mitarbeiterinnen.

Als Lösungsansätze für diese dringend zu behebende Situation schlägt die BfB-Fraktion mehrere Punkte vor die wir nach Möglichkeit mit mehreren anderen Fraktionen in die Stadtverordnetenversammlung einbringen wollen. Wir werden das jedenfalls versuchen, kündigt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel an. Wir schlagen vor:

  • 10 % der Sozialwohnungen, die in Bensheim neu gebaut werden, werden für das Frauenhaus berücksichtigt um die Zimmer im Frauenhaus frei machen zu können. 
  • Die Bürgermeisterin soll sich in der Bürgermeisterdienstversammlung sich für den Bau eines zweiten Frauenhauses im Kreis Bergstraße einsetzen.
  • Aufruf an die christlichen Gemeinden: Bürgerinnen und Bürger sollen freie Wohnungen an Frauen im Frauenhaus vermieten. 
  • Antrag mehrerer Fraktionen im Kreistag für den Bau eines notwendigen weiteren Frauenhauses im Kreis Bergstraße.

BfB fordert Sparmaßnahmen, Verkauf einiger Immobilien und Grundstücke und eine Stellenbesetzungssperre

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim findet am Dienstag, den 3. Dezember 2024 um 18.00 Uhr (geänderte Anfangszeit) in den Räumen der marokkanischen Kulturgemeinde auf dem Guntrum-Gelände statt. Wichtige und interessante Tagesordnungspunkte werden besprochen, darauf weist Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB hin.

Wir müssen von der extremen Steigerung der Grundsteuer B von 1450 Punkte unbedingt herunter. Wir kritisieren, dass es immer noch kein Sparpaket der zuständigen Finanzdezernentin Bürgermeisterin Klein gibt. Seit rund einem halben Jahr sind die Einbrüche bei der Gewerbesteuer bekannt und es liegt immer noch kein Sparpaket vor um den Anstieg der Grundsteuer B durch Sparmaßnahmen und Einnahmeverbesserungen in anderen Bereichen deutlich zu begrenzen. Dieses Vorgehen ist für uns unfassbar, macht BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper deutlich. 

Die ohnehin sehr hohen Wohnkosten in Bensheim werden durch die extrem starke Steigerung der Grundsteuer B weiter deutlich für Mieter, Eigentümer und Gewerbetreibende erhöht. Wir verlangen mehr Fingerspitzengefühl für die vielen Familien und Alleinstehenden, die nicht so gut verdienen. Da brennt es längst an vielen Enden, darauf BfB-Stadtverordneter Franz Apfel hin.  

Wir brauchen den Verkauf einiger Immobilien und Grundstücke – wie z. B. das Hoffart-Gelände – wir brauchen eine Stellenbesetzungssperre mit Ausnahmen und die freiwilligen Leistungen müssen deutlich reduziert werden. Bensheim muß jetzt seine Hausaufgaben machen und das bedeutet keinesfalls radikale Anhebung der Grundsteuer B – damit wären wir in ganz Hessen an der Spitze, informiert BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.

Fraktionssitzung am 26.11.24

Bensheim. Zu einem Ortstermin am Ende der Wilhelmstraße zur B 3 trifft sich die Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) am Dienstag, den 26. November 2024 um 17.00 Uhr mit einer Anliegerin. Es geht um das Thema Parkdeck für die Dauerparkenden. Der Verkehr in der Wilhelmstraße in diesem Bereich hat nach der neuen Regelung zugenommen. Wer kein Dauerparker auf dem Parkdeck ist, der wendet und muß zurückfahren, stellt Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB fest. Wir wollen uns die neue Situation vor Ort ansehen. Im Anschluß trifft sich die BfB-Fraktion um 18.00 Uhr in der marokkanischen Kulturgemeinde auf dem Guntrum-Gelände.

„Die Antwort auf unsere Anfrage der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema Stadtbibliothek fallen für uns nichtsagend aus und der späte Zeitpunkt der Eröffnung der Stadtbibliothek im Juli 2025 hat uns negativ überrascht, stellt BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper fest. Der Mietvertrag in dem Gebäude Schwanheimer Straße 151, das ehemals als Standort der Stadtbibliothek vorgesehen war, ist gekündigt. Allerdings gibt es hier eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter. In der Antwort des Magistrats heißt es u. a.: „Nach Fristwahrung von zwei Monaten zur Abstellung der Mängel gilt die Kündigung bei Fristverstreichung zum 28.12.2024. Die Art der Mängel wurden nicht mitgeteilt. Wir begrüßen die mündliche Nachfrage dazu des SPD-Fraktionsvorsitzenden Jürgen Kaltwasser in der Sitzung.

Aufgrund der Antwort auf eine Anfrage der BfB-Fraktion haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein Verkauf eines gewissen Anteils der GGEW-Aktien nur mit der Änderung der GGEW-Satzung Sinn macht. Dazu ist eine ¾ Mehrheit der Aktionärskommunen notwendig. Wenn uns das gelingen würde, dann wäre der Verkauf von GGEW-Aktien bis auf knapp über 50 % auf jeden Fall eine lohnenswerte Überlegung. Das sollten wir in der aktuellen Situation machen um die Grundsteuer B für die Eigentümer, Mieter und Gewerbetreibenden unserer Stadt erträglich zu machen, findet BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

BfB: Thema – Gewalt gegen Frauen und mögliche Lösungsansätze

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 19. November 2024 ab 18.00 Uhr im Nebenraum der TSV-Gastwirtschaft in der Saarstraße 56 statt.

Als erstes Thema wird der aktuell vorgelegte Nachtragsplan 2024 der Stadt Bensheim besprochen. Wir beraten die beiden nächsten Sitzungen den Nachtragsplan undschauen welche weiteren Möglichkeiten es gibt um den enormen Gewerbesteuerausfall etwas ausgleichen zu können. Dabei geht es noch nicht um die Anhebung der Grundsteuer B ab 2025. Dieser Punkt wird in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2024 eine wichtige Rolle spielen. Wir erwarten, dass die zuständige Dezernentin Bürgermeisterin Klein ein Paket an Einsparmöglichkeiten vorlegt um die Anhebung der Grundsteuer B in der vorgelegten Form von 1450 Punkten sehr deutlich reduzieren zu können, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Um 19.00 Uhr steht das Thema Gewalt gegen Frauen im Mittelpunkt der öffentlichen Fraktionssitzung der BfB. Wir haben die Vorsitzende des Vereins Frauenhaus Bergstraße, Martina Evertz, zu Gast und wollen mit Ihr und gegebenenfalls weiteren Vorstandsmitgliedern des Vereins Frauenhaus über die Situation in Bensheim sprechen. 

Das Protokoll der Mitgliederversammlung des Frauenhaus haben wir mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Es geht bei dem Gespräch um die Zurückweisung vieler hilfesuchender Frauen beim Frauenhaus Bergstraße, da es zu wenig Plätze im Frauenhaus gibt und vor allem auch wegen fehlender Sozialwohnungen. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in der Gewaltsituation verbleiben müssen. Wir sehen bei dem Gespräch Lösungsmöglichkeiten in Bensheim und im Kreis Bergstraße, darauf weist BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau hin.

BfB bespricht weitere Maßnahmen gegen die extreme Erhöhung der Grundsteuer B bespricht das Thema Naturwälder in Bensheim ausweiten

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 12. November 2024 als Präsenzsitzung ab 18.00 Uhr in den Räumen der marokkanischen Kulturgemeinde auf dem Guntrum-Gelände statt. Die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung steht u.a. im Mittelpunkt der Sitzung, darauf weist Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB hin. 

Wir besprechen weitere Maßnahmen um die vorgesehene extreme Erhöhung der Grundsteuer B von 620 Punkten auf 1450 Punkten zu reduzieren. Wir kommen dabei zurück auf einen früheren, von der Koalition damals abgelehnten Vorschlag der BfB, das Hoffart-Gelände zu verkaufen, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

„Wie können wir den Naturwald in Bensheim erweitern ?“, fragt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau. Naturwälder schützen nicht nur unser Klima, sondern sie sind auch für die Artenvielfalt von großer Bedeutung. Das neue Förderprogramm der Bundesregierung „Klima Wildnis“ gibt den Kommunen finanzielle Hilfen. Wie können wir es in Bensheim nutzen ?

BfB, VuA und FWG: Kaufhaus Krämer – sanieren oder verkaufen ?

Bensheim. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG für die
Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024 befasst sich mit dem
ehemaligen Kaufhaus-Komplex Krämer. Wir sehen hier erheblichen
Handlungsbedarf und gehen ergebnisoffen an das Thema sanieren oder verkaufen
heran, betonen die Fraktionsvorsitzenden Franz Apfel (Bürger für Bensheim,
Rolf Kahnt (Vernunft und Augenmaß) und Dr. Rolf Tiemann ( Freie
Wählergemeinschaft Bensheim). 

Der Antrag der drei Fraktionen lautet:

„Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der MEGB beauftragt, bis zur
Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich
des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der 

A) die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung
dargestellt sind. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen
(aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine
Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung (Integriertes
Stadtentwicklungskonzept, Denkmalschutz) mit vorzulegen und welche
Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen. Die
Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher
Weise eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen
Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von
Wohnungen als Eigentumswohnungen.

B) die Ergebnisse einer Markabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis
des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher
erbrachten Architektenleistungen enthalten sind.“

BfB gegen extreme Erhöhung der Grundsteuer B

Bensheim. Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 5. November 2024 um 18.00 Uhr als Video-Konferenz statt. Im Mittelpunkt stehen die Beratung über Alternativen zur Anhebung der Grundsteuer B und die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB. 

„Wir setzen uns für eine Vertagung des Entscheides über die extrem hohe Anhebung der Grundsteuer B aus und wollen dass die gewonnene Zeit aktiv genutzt wird und Sparmaßnahmen vom Magistrat entwickeln zu lassen. Einfach nur die Grundsteuer B auf 1450 Punkte mehr als zu verdoppeln ist zwar der vermeintlich leichteste Weg wird aber zum Glück so nicht funktionieren, erwartet BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Ohne Einnahmeverbesserungen, Sparmaßnahmen gekoppelt mit einer Aufgabenkritik innerhalb der Stadtverwaltung wird es nicht gehen. Den Vorschlag der CDU für eine Bürgerversammlung unterstützen wir, informiert Stadtrat Andreas Born (BfB). 

Die BfB-Fraktion hat folgenden Änderungs-Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. 

1.       Die Beratung und Entscheidung über die Erhöhung der Grundsteuer B zum 1.1.2025 wird auf die Gremiensitzungen im Dezember 2024 verschoben. 

2.       Der Magistrat wird beauftragt zu klären welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um den GGEW-Anteil der Stadt Bensheim teilweise zu verkaufen. Ziel soll die Beibehaltung von 51 % der GGEW-Anteile bei der Stadt Bensheim sein. 

3.       Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen ob der zu verkaufende Aktienanteil der Stadt Bensheim von der Kommunalwirtschaft mittlere Bergstraße (KMB) übernommen werden kann. 

4.       Falls dies nicht möglich ist wird der Magistrat beauftragt zu klären ob ein weiterer Miteigentümer am GGEW Interesse am Erwerb von GGEW-Anteilen der Stadt Bensheim hat. 

5.       Wenn andere Eigentümer-Kommunen des GGEW kein Interesse bzw. keine finanziellen Möglichkeiten zum Erwerb von GGEW-Anteilen von der Stadt Bensheim haben wird der Magistrat beauftragt zu klären welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um Bürgeraktien mit Dividenden-Anspruch auszugeben. Der Magistrat wird beauftragt zu klären, mit welchen Kosten und Einnahmen bei der Ausgabe von Bürgeraktien mit Dividenden-Anspruch zu rechnen ist. 

6.       Die Punkte zu 2 bis 5 sollen der Stadtverordnetenversammlung in den Gremiensitzungen Dezember 2024 vorgelegt werden. 

7.       Vorgelegt werden soll ebenfalls der ermittelte Wert des Anteils der Aktien die verkauft werden sollen (Reduzierung des Aktienanteils der Stadt Bensheim auf 51 %).“ 

Eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 1450 Punkte wird die Nebenkosten für das Wohnen für Eigentümer und Mieter weiter deutlich erhöhen. Die Miete ist in Bensheim ohnehin schon außergewöhnlich hoch. Vor einer Erhöhung der Grundsteuer B mit diesem Ausmaß müssen andere Möglichkeiten geprüft werden. Einige unserer Vorschläge hat die BfB-Fraktion bereits im BA-Artikel am 28.10.2024 veröffentlicht, darauf weist BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau hin.

BfB-Fraktion gegen Verdoppelung der Grundsteuer B und für Prüfung Verkauf von GGGW-Anteilen 

Bensheim. „Die gewaltige Erhöhung der Grundsteuer B um mehr als das Doppelte auf 1450 Punkte lehnt die BfB-Fraktion entschieden ab. Mit einem Steuersatz von 1450 Punkten wären wir an der Spitze der hessischen Kommunen bei der Grundsteuer B. Die Erhöhung würde bedeuten, dass die Miet-Nebenkosten sowohl für Eigentümer als auch Mieter weiter erhöht würden. Die Grundsteuer B wird von den Eigentümern auf die Mieter umgelegt. Aufgrund der hohen Mieten und der sehr hohen Nebenkosten in Bensheim schließen wir diesen Weg für uns als BfB-Fraktion ausdrücklich aus, betont BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau. 

Bensheim muß handeln um sein enormes Defizit bei der Gewerbesteuer von über 40 Millionen Euro auszugleichen und innerhalb von 5 Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Stattdessen schlagen wir u. a. den Verkauf von Anteilen des GGEWs vor. Bensheim sollte bis auf 50,1 % der GGEW-Anteile verkaufen. Das wollen wir geprüft sehen. Der Verkauf könnte an die andere Kommunen, die bereits Miteigentümer am GGEW sind, erfolgen oder an die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB), die Bensheim schon einmal in einer schwierigen finanziellen Situation durch den Kauf des Abwassernetzes geholfen hat, daran erinnert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Statt eines Kahlschlags der auch die Vereine, der soziale, sportliche, Umweltaktive und kulturelle Bereiche treffen wird, plädieren wir dafür, dass neben dem Verkauf von GGEW-Anteilen folgende Maßnahmen endlich angegangen werden:

1.        Beschluß über eine Stellenbesetzungssperre. Bei notwendigen Ausnahmen kann der Magistrat eine Besetzung begründet beschließen. Diese Maßnahme wurde in der Vergangenheit schon mal erfolgreich durchgeführt. Da war die Situation bei weitem nicht so belastet. 

2.        Verkauf einzelner Gebäude und Grundstücke, beispielweise Rodensteinstraße 8 und das Hoffart-Gelände. Die hauptamtlichen Dezernentinnen sollten die Fraktionsvorsitzenden einladen um über weitere Gebäude zu sprechen, die verkauft werden sollten. 

3.        Wir erwarten Projekte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die zur Absenkung von Kosten führen. Beispielweise könnte die Stadtverwaltung Bensheim das Vergabeverfahren für Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge kleinerer Kommunen übernehmen. Auch die Übernahme der Aufgaben des Bauamtes einer kleineren Kommune wäre denkbar. 

4.        Welche Arbeiten innerhalb der Stadtverwaltung können entfallen. Eine Aufgabenkritik halten wir für erforderlich. Dazu wird die Kompetenz der Teams innerhalb der Stadtverwaltung benötigt.

Wir werden einen Änderungs-Antrag stellen und die Verwaltungsvorlage mit der Erhöhung auf 1450 Punkte bei der Grundsteuer B von der Tagesordnung der Gremien im November 2024 zu nehmen. Unser Ziel ist es, dass mit den oben aufgeführten Punkten die extreme Erhöhung der Grundsteuer B entfällt, informiert die BfB-Fraktion. Der hauptamtliche Magistrat muß seine Hausaufgaben machen bevor an Steuererhöhungen zu denken ist.

BfB-Fraktion: Sparkasse wird für Belebung in Innenstadt sorgen – KITA in der Rheinstraße soll mehrgeschossig werden

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für
Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 29. Oktober 2024 um 18.00 Uhr per
Video-Konferenz statt. Im Mittelpunkt der Sitzung steht der enorme Einbruch
bei der Gewerbesteuer, der Nachtragshaushalt 2024 und weitere aktuelle
kommunale Themen, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB. 

Die Eröffnung der sanierten Hauptstelle der Sparkasse am Bahnhof am Mittwoch, den 30.
Oktober 2024 (Weltspartag) ist ein positives Zeichen für die Innenstadt.
Nach vielen negativen Nachrichten ist die Eröffnung der
Sparkassenhauptstelle am Bahnhof und die Konzentration der Stadtbibliothek
auf die Alte Gerberei zwei gute Nachrichten, die für Belebung und Nachfrage
in der Innenstadt sorgen werden, ist BfB-Stadtverordneter Franz Apfel
sicher. Die BfB-Fraktion hat sich von Beginn der Diskussion für eine
Sanierung des markanten Sparkassengebäudes und gegen einen Neubau auf der
grünen Wiese ausgesprochen. 

Der Neubau einer weiteren Kindertagesstätte in der Rheinstraße ist ein
weiteres kommunales Thema das zur Entscheidung ansteht. Wir vermissen in der
Verwaltungsvorlage die Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung. Dieser Beschluss lautet u.a.: „Bevor eine
Projektvorlage erstellt und die Detailplanung beauftragt werden, sind der
Stadtverordnetenversammlung die Rahmenbedingungen – insbesondere betreffend
zwei- oder dreistöckige mehrstöckige Bauweise, energetische Standards,
Anforderung an Bauausführung, Ausstattung und Außengelände, sechs oder
sieben Gruppen, Raumprogramm, Ausschreibung bzw. Beauftragung der Planung –
zur Entscheidung vorzulegen.“  Mit einer mehrstöckigen Bauweise können auf
der Kindertagesstätte Wohnungen gebaut werden. Das würde zum Flächenschutz
einen wichtigen Beitrag leisten, meint dazu BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau.