Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Mehrkosten, Wegfall der Kostenübernahme der kirchlichen Unterhaltungskosten und aufwendige Planungsrechtliche Verfahren bei dem Bau der 7zügigen KITA in Schwanheim/Fehlheim“ im Grüngürtel“

BfB-Fraktion

  1. September 2020

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Mehrkosten,
Wegfall der Kostenübernahme der kirchlichen Unterhaltungskosten und
aufwendige Planungsrechtliche Verfahren bei dem Bau der 7zügigen KITA in
Schwanheim/Fehlheim“ im Grüngürtel“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Vorbemerkung zur Anfrage:

In der Verwaltungsvorlage 0265/20 für die Stadtverordnetenversammlung am
2.7.2020 wird als Vorteil für zwei KITAs, je eine in Fehlheim und Schwanheim
aufgeführt:

Ø Die Trägerschaft der beiden kirchlichen Träger bleibt erhalten;

Ø Der Weg zur KITA ist für die Familien relativ gesehen kürzer;

Ø Kostenübernahme von 15 % der Unterhaltungskosten durch die kirchlichen
Träger, diese betrugen in 2018: Schwanheim: 33.128 Euro, Fehlheim: 54.464
Euro.

Als Nachteil für den Standort der 7zügigen KITA „In den Linkengärten“ wird
ein aufwendiges planungsrechtliches Verfahren angeführt. Die
Verwaltungsvorlage für die STVV am 2.7.2020 wurde zurückgezogen.

Wir fragen den Magistrat:

  • Wie hoch waren die Unterhaltungskosten durch die kirchlichen Träger
    im Jahr 2019 für die beiden kirchlichen KITAs in Schwanheim und für Fehlheim
    ? Wir bitten darum auch die eventuell bereits vorhandenen Daten für das Jahr
    2020 mitzuteilen.
  • Mit welchem Kostenaufwand ist innerhalb der Verwaltung durch die
    erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des
    Bebauungsplanes bei dem Bau der 7zügigen KITA zu rechnen ?
  • Zu welchen zeitlichen Verzögerungen führt das laut
    Verwaltungsvorlage „aufwendige planungsrechtliche“ Verfahren ?
  • Wurde im Vorgriff auf die Planung ein Bodengutachten beauftragt um
    eventuelle Risiken beurteilen zu können ?
  • Mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen, da der Standtort der 7zügigen
    KITA im regionalen Grünzug und im Bereich der Alt-Neckar-Schlingen mit
    moorigen Böden liegt (Pfeiler ? Bodenstabilisierung?) ?
  • Wir bitten um Mitteilung des aktuellen Zeitplanes.