„Entscheidung über Neuausrichtung, Aufgaben-Änderung bzw. Abwicklung der MEGB“

BfB-Fraktion 17.01.2021

Frau Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Tobias Heinz

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Heinz,

wir bitten darum, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion „Entscheidung über Neuausrichtung, Aufgaben-Änderung bzw. Abwicklung der MEGB“ auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Februar 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2021 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„Der Magistrat wird beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB dem Haupt- und Finanzausschuss und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

In der Entscheidungsgrundlage sollen u. a. Informationen und Gegenüberstellungen der positiven Aspekt des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Projekten ebenso aufgelistet sein, wie die Kosten der Gesellschaft der MEGB und die voraussichtliche Höhe der „Abwicklungskosten“.

In der Entscheidungsgrundlage ist ebenfalls darauf einzugehen, wie sich die MEGB zukünftig – ohne großräuminge Baumaßnahmen im Außenbereich – wirtschaftlich tragfähig aufstellen will. Weiterhin soll dargelegt werden, welche Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung die bisherigen Aufgaben der MEGB übernehmen und welche Aufgaben extern vergeben werden könnten.“

Kurzbegründung:

In der Öffentlichkeit wird über die Auflösung der MEGB diskutiert. Aus Sicht der BfB-Fraktion sollten alle Pro- und Contra-Argumente transparent dargestellt werden. Die neugewählte Stadtverordnetenversammlung kann dann auf einer gesicherten Grundlage über den Fortbestand, Aufgaben-Änderung oder die Auflösung der MEGB entscheiden.