BfB-Fraktion
01.12.2021
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
Herrn Ausschussvorsitzender
Werner Bauer
über parlamentarisches Büro
Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,
nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum
Thema „Beibehaltung der bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer B und die
Gewerbesteuer“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.
Dezember 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Apfel,
BfB-Fraktion
Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:
„1. Die Haushaltssatzung wird folgendermaßen geändert:
Unter § 5 Steuersätze für die Gemeindesteuern werden unter 1. Grundsteuer b)
für Grundstücke (Grundsteuer B ) auf 480 v. H. (statt 640 v. H.) festgelegt
und unter Punkt 2 Gewerbesteuer auf 375 v. H. ( statt 395 v. H. )
festgelegt.
- Der Magistrat wir beauftragt, ein Haushaltskonsolidierungskonzept bis zum
März 2022 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.“