Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Beibehaltung der bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer“

BfB-Fraktion
01.12.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum
Thema „Beibehaltung der bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer B und die
Gewerbesteuer“ auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6.
Dezember 2021 und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„1. Die Haushaltssatzung wird folgendermaßen geändert:

Unter § 5 Steuersätze für die Gemeindesteuern werden unter 1. Grundsteuer b)
für Grundstücke (Grundsteuer B ) auf 480 v. H. (statt 640 v. H.) festgelegt
und unter Punkt 2 Gewerbesteuer auf 375 v. H. ( statt 395 v. H. )
festgelegt.

  1. Der Magistrat wir beauftragt, ein Haushaltskonsolidierungskonzept bis zum
    März 2022 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung
    vorzulegen.“