Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Streichung Mittel Sozialer Wohnungsbau, da hohe Restmittel vorhanden“

BfB-Fraktion
1.12.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum
Thema „Streichung Mittel Sozialer Wohnungsbau da hohe Restmittel vorhanden“
auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2021
und der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Im Teilfinanzhaushalt Seite 178, Konto-Nr.: 5001438 sind 300.000 Euro für
die Darlehensgewährung Sozialer Wohnungsbau ausgewiesen. Diese Ausgabe wird
gestrichen da kein konkretes Projekt 2022 finanziert wird und noch
Restmittel in Höhe von 668.000 Euro zur Verfügung stehen.“

Kurzbegründung:

Aus den Antworten auf Fragen von BfB und Grüne zum Haushaltsentwurf 2022,
per E-Mail an alle Fraktionen am 25.11.2021 weitergeleitet, geht folgender
Sachverhalt hervor: Bei den geplanten 300.000 € handelt es sich um einen
Pauschalansatz. Voraussichtlich werden zum 31.12.2021 Mittel für den
Sozialen Wohnungsbau in Höhe von 668.000 Euro übertragen. ……..Aktuell liegt
ein Antrag auf Förderung in Höhe von 250.000 € vor. Die Auszahlung ist aber
erst für 2023 geplant. Für 2023-2025 wurden auch jeweils 300.000 € als
Pauschalansatz geplant. Die Übertragung erscheint aber nicht im Haushalt.