BfB: Dem Votum der Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbegehren Marktplatz Rechnung tragen !

Bensheim. Seit Dezember 2020 gibt es einen mit großer Mehrheit gefassten
Beschluss der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung, der die Ziele des
ersten erfolgreichen Bürgerbegehrens in Bensheim übernommen hat
(Abhilfebeschluss). In diesem Beschluss wird den über 3200 Bensheimer
Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen, die sich bei dem Bürgerbegehren
der Bürgerinitiative „Bensheimer Marktplatz besser beleben“ für einen
ergebnisoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des
Bensheimer Marktplatzes ausgesprochen haben. Danach sollen die Entwürfe für
eine Freifläche, für eine einstöckige oder eine zweistöckige Bebauung am
Marktplatz auf einer Bürgerversammlung vorgestellt werden bevor die
kommunalen Gremien eine Entscheidung treffen. Ein Jahr wurde an Zeit in den
Sand gesetzt. Die Kommunalpolitik hat somit die aktuelle Situation nicht zu
verantworten sondern Bürgermeisterin Klein und 1. Stadträtin Rauber-Jung,
stellt BfB-Stadtverordneter Norbert Koller fest.

„Als BfB-Fraktion fordern wir die Umsetzung der Ziele des erfolgreichen
Bürgerbegehrens wie in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020
beschlossen. Niemand darf die über 3200 Bensheimer Bürgerinnen und Bürger
übergehen“, macht BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau deutlich.

Als BfB-Fraktion haben wir deutlich gemacht, dass der „Bensheimer Weg“ für
den Marktplatz nicht gehen kann, da hier eindeutige Beschlüsse auf der Basis
des Bürgerbegehrens vorliegen. Wer daran etwas ändern will, aus welchen
Interessen auch immer, der sorgt dafür, dass das weitere Vorgehen zum
Bensheimer Marktplatz vor Gericht bzw. vor den Aufsichtsbehörden mit
weiteren Zeitverzögerungen landen wird. Die neue Bürgermeisterin Christine
Klein muß den Kurs der Pleiten, Pech und Pannen beim Thema Marktplatz nicht
fortsetzen sondern einfach sauber den Beschluss abarbeiten und die
Bürgerinnen und Bürger danach in einer Bürgerversammlung einbeziehen, stellt
BB-Stadtverordneter Franz Apfel fest.

Der Magistrat hat mittlerweile zwei juristische Stellungnahmen zu dem Thema
eingeholt. Aus der Stellungnahme des Hessischen Städtetages geht hervor,
dass bei einer Abwendung vom gefassten Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom Ideenwettbewerb zu einem Werkstattverfahren,
eine Klage der Bürgerinitiative als rechtlich zulässig sieht.

Zitat aus der Stellungnahme: „Der Abhilfebeschluss hatte zum Gegenstand den
Willen der Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens zu entsprechen.
Gemäß deren Antrag und dessen Begründung war das Ziel des Begehrens eine
wahrscheinliche Bebauung des Marktplatzes zu verhindern und im Wege der
Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs eine Partizipation der
Bürgerschaft bei der Entwicklung des Marktplatzes zu erreichen, welche im
Ergebnis entweder auf eine alternative Planung oder ein Verzicht auf eine
Bebauung gerichtet war. Die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ein
Werkstattverfahren durchzuführen, greift zwar den Gedanken der
Bürgerpartizipation auf, auch ermöglichst dieser bei einer möglichen
Bebauung auf die Wahrung bestimmter Blickachsen Rücksicht zu nehmen, jedoch
findet der Gedanke der Initiatoren auf eine Bebauung gänzlich zu verzichten
im Werkstattverfahren keine angemessene Berücksichtigung. Insoweit
widerspricht die Durchführung eines Werkstattverfahrens dem
Abhilfebeschluss.“ Zitat Ende.