Änderungsantrag fer BfB und FWG zum TOP 11 „MEGB mbH“

BfB-Fraktion und FWG-Fraktion

Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Bensheim, den 20.07. 2022

Christine Deppert

Rathaus der Stadt Bensheim

Änderungsantrag der Fraktionen von BfB und FWG 

Sehr geehrte Frau Deppert, 

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag zum TOP 11 „MEGB mbH“ auf
die Tagesordnungen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.07.22

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Entscheidungsgrundlage über
eine Neuausrichtung, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine Abwicklung der MEGB
zur Kenntnis. 

2. Eine Übertragung des Bereiches Gebäudemanagement auf die MEGB wird
nicht weiterverfolgt.

3. Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung in die HFA-Sitzung
im Oktober 2022 und in die nachfolgende STVV im November 2022 verschoben.
Dies ermöglicht es, die umfangreiche, detaillierte Entscheidungsgrundlage
intensiver und genauer zu analysieren, noch bestehende Fragen klären und
ggf. weitere Informationen beschaffen zu können. 

4. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß der Hinweise der
Entscheidungsgrundlage eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen,
in der geklärt wird, ob im Falle der Rückumwandlung der MEGB nach dem
Umwandlungsgesetz (UmwG) die Voraussetzungen für eine nach § 6a GrEStG
begünstigte Vermögensübertragung gegeben sind und damit die
Vermögensübertragung gemäß § 174 UmwG ohne Grunderwerbssteuerbelastung
erfolgen könnte?

Begründung:

Die bezüglich der Zukunft der MEGB zu treffenden Entscheidungen sind komplex
und von großer Tragweite. Daher sollten den Fraktionen mehr Zeit für die
Prüfung und Diskussion der „Verwaltungsvorlage“ und „Entscheidungsgrundlage
über die zukünftige Ausrichtung der MEGB“ zur Verfügung stehen.

Die für die Erstellung der Vorlagen benötigten Zeit von der Beauftragung
durch die STVV im Februar 2021 bis zur Fertigstellung im Juni 2022 ist ein
Zeichen für die Komplexität des Sachverhaltes. Die Forderung nach Vertagung
ist u. E. daher berechtigt und notwendig. 

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten ggf. weitere
Fragen zur MEGB bis zum 31.8.2022 an die Verwaltung zur Klärung zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion
FWG-Fraktion