Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,
es war ein Antrag der BfB-Fraktion in der STVV am 18.2.2021 der eine
Mehrheit erhielt: der MA wurde beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage
über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine
Abwicklung der MEGB den Gremien vorzuschlagen. Der Grund für unseren
Antrag war, dass das Hauptgeschäft der MEGB, die Vermarktung von immer
weiteren Gewerbeflächen zu Ende geht. Das war mal Konsens.
Der Magistrat beauftragte die Beratungsfirma Schülermann und Partner. In
dem nun vorliegenden Papier gibt es zum einen erhellendes und zum anderen
sind weitere Hausaufgaben absehbar. Und aus der Abstimmung im HFA war
ja ersichtlich, dass eine Mehrheit mit der Verwaltungsvorlage Probleme hat.
Deshalb unser gemeinsamer Antrag von BfB und FWG unter Punkt 3.
Nur die Vertagung auf den Oktober hatte eine Mehrheit gefunden.
Als BfB sehen wir die Abwicklung der MEGB gleichwertig zu den beiden
anderen Optionen und deshalb muß auch diese Option aus unserer Sicht im
Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger sauber geklärt werden.
In der Begründung – aber nicht im Beschluss ! – steht u. a. auf der Seite 5:
„….Die MEGB verfügt über einen hohen Immobilienbestand, der bei einer
Rückführung der Grunderwerbsteuer unterliegt. Eine verbindliche Auskunft
sollte eingeholt werden. Sollten wir bei einer Abwicklung der MEGB keine
Grunderwerbsteuer bezahlen müssen dann ist das ein wichtiger Punkt. Dann
fallen ca. 300.000 Euro weg, Deshalb der Antrag von BfB und FWG zu Punkt 4.
Und im Papier wird von der Effizienz der MEGB gesprochen. Richtig ist, dass
die Vorsteuerabzugsberechtigung, die die MEGB auf viele Projekte hatte, ein
Plus-Punkt war. Zum 1. Januar 2023 fällt dieser Plus-Punkt als entscheidungs-
relevantes Kriterium weg, siehe Seite 17.
Interessant ist doch auch zu klären, was bei einer Abwicklung der MEGB mit
dem Eigenkapital laut Vorlage in Höhe von 10.384.000 Euro passiert. Kann das
Eigenkapital unter Abzug der Steuern auf die Stadt Bensheim übertragen
werden ? Und was ist mit den Rückstellungen, ebenfalls in Millionenhöhe ?
Kann das eine Teillösung für unsere Haushaltssanierung sein ? Das muß noch
geprüft werden.
Manche meinen ja, dass die MEGB eine „Eierlegende Wollmilchsau“ wäre.
Ich erinnere daran: die Stadt Bensheim mußte mal rund 15 Mio Euro als
Einlage in die MEGB nachschießen. Mit einer Berufsakademie erlitt die MEGB
Schiffbruch auf der ganzen Linie. Die MEGB mußte vor der Insolvenz gerettet
werden um weiteren Schaden und Vertrauensschaden abzuwenden.
Wäre die MEGB ein gut funktionierendes Unternehmen, dann hätte die MEGB
die Kapitaleinlage der Stadt Bensheim mit ca. 15 Mio Euro abzüglich Steuern
zurückgezahlt.
Und zum Thema „Effizienz und Schnelligkeit der MEGB“ noch folgende
Anmerkung: Ist es im Interesse der Stadt Bensheim, ihrer Vereine und ihrer
Bürgerinnen und Bürger, wenn wir unser Bürgerhaus für über 13 Mio
umfassend sanieren und dann noch nicht einmal unsere Vereine zu
bezahlbaren Konditionen in die Clubräume können ? Oder das wir als STVV
nicht im Bürgerhaus tagen weil es zu teuer ist. Eine geradezu absurde
Situation, dass bei dem Vertragsabschluss auf solche Punkte nicht geachtet
wurde. Genauigkeit statt Schnelligkeit wäre der bessere Grundsatz gewesen.
Und ist es „effizient“ wenn der Dalberger Hof wenige Tage öffnet, gleich
wieder schließt um dann im Oktober angeblich wieder zu öffnen. Also
ausgerechnet das Sommergeschäft nicht mitnimmt und im Oktober weiß
niemand wie das mit Einschränkungen sein wird. Ist das zuzulassen
„effizient“?
Für uns als BfB-Fraktion ist es wichtig, dass Sie, Frau Bürgermeisterin Klein
eine Risikoanalyse erstellen lassen und einen Plan B. Für uns ist klar, dass
die Konditionen für die Vereine unserer Stadt und für die städtischen Organe
nachverhandelt werden müssen. Niemand hat in diesem Haus die Hand ge-
hoben für ein KuKo, von Bensheim bezahlt, wo die Vereine nicht rein können.
Meine Damen und Herren,
uns schmeckt auch die Tatsache überhaupt nicht, dass der Beirat – also die
Vertretung der STVV sprich der HFA – quasi nur ein Informationsgremium ist
der aber von dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung
überstimmt wird. Das oberste Organ in unserer Stadt ist diese STVV und das
müssen wir uns zurückholen.
Meine Damen und Herren,
wir unterstützen keinesfalls die Prüfung ob die MEGB in Zukunft für den
sozialen Wohnungsbau unserer Stadt zuständig wird. Die Prüfung wird Geld
kosten. Die Umsetzung würde erhebliches Geld kosten. Zudem würden
Doppel- und Dreifachstrukturen geschaffen. Die Wohnbau Bergstraße, die
GGEW –nach Satzungsänderung -, und eine ganze Reihe von Investoren hat
Erfahrung beim Bau von Sozialwohnungen bzw. preisgünstigen Wohnungen.
Und wir haben gerade vorhin die Wohnbau Bergstraße mit dem Almunia-
Paket betraut.
Meine Damen und Herren,
wir haben die Befürchtung, dass hier hinnerum wie die Fraa vun Bensem in
Richtung Bebauung Bensheim Süd gedacht wird. Wo besteht den ansonsten
eine solche Fläche. Das haben alle vor der Kommunalwahl abgelehnt. Jetzt
werden wir wieder kämpfen müssen.
Sowohl die Stadt Bensheim als auch die MEGB betreiben Stadtmarketing und
Wirtschaftsförderung. Hier liegt eine teure Doppelstruktur vor. Als Stadt
bezahlen wir 18.050 Euro Umsatzsteuer an die MEGB und 60.000 Euro für die
Wirtschaftsförderung: Diese Arbeitsbereiche sollen unserer Auffassung nach
bei der Stadtverwaltung konzentriert werden. Dann fällt auch nicht mehr die
Umsatzsteuer an. Übrigens arbeitet auch die Wirtschaftsförderung Bergstraße
in diesen Bereichen, also teilweise eine Dreifachstruktur.
Wir bitten um namentliche Abstimmung und Einzelabstimmung der 4 Punkte
und ziehen hiermit den Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion für diese STVV
zurück.