STVV 21.7.2022 „MEGB mbH“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

es war ein Antrag der BfB-Fraktion in der STVV am 18.2.2021 der eine 

Mehrheit erhielt: der MA wurde beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage 

über eine Neuausrichtung der MEGB, eine Aufgaben-Änderung bzw. eine 

Abwicklung der MEGB den Gremien vorzuschlagen. Der Grund für unseren 

Antrag war, dass das Hauptgeschäft der MEGB, die Vermarktung von immer 

weiteren Gewerbeflächen zu Ende geht. Das war mal Konsens. 

Der Magistrat beauftragte die Beratungsfirma Schülermann und Partner. In 

dem nun vorliegenden Papier gibt es zum einen erhellendes und zum anderen 

sind weitere Hausaufgaben absehbar. Und aus der Abstimmung im HFA war 

ja ersichtlich, dass eine Mehrheit mit der Verwaltungsvorlage Probleme hat. 

Deshalb unser gemeinsamer Antrag von BfB und FWG unter Punkt 3. 

Nur die Vertagung auf den Oktober hatte eine Mehrheit gefunden. 

Als BfB sehen wir die Abwicklung der MEGB gleichwertig zu den beiden 

anderen Optionen und deshalb muß auch diese Option aus unserer Sicht im 

Interesse der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger sauber geklärt werden.

In der Begründung – aber nicht im Beschluss ! – steht u. a. auf der Seite 5: 

„….Die MEGB verfügt über einen hohen Immobilienbestand, der bei einer 

Rückführung der Grunderwerbsteuer unterliegt. Eine verbindliche Auskunft 

sollte eingeholt werden. Sollten wir bei einer Abwicklung der MEGB keine 

Grunderwerbsteuer bezahlen müssen dann ist das ein wichtiger Punkt. Dann 

fallen ca. 300.000 Euro weg, Deshalb der Antrag von BfB und FWG zu Punkt 4. 

Und im Papier wird von der Effizienz der MEGB gesprochen. Richtig ist, dass 

die Vorsteuerabzugsberechtigung, die die MEGB auf viele Projekte hatte, ein 

Plus-Punkt war. Zum 1. Januar 2023 fällt dieser Plus-Punkt als entscheidungs-

relevantes Kriterium weg, siehe Seite 17. 

Interessant ist doch auch zu klären, was bei einer Abwicklung der MEGB mit 

dem Eigenkapital laut Vorlage in Höhe von 10.384.000 Euro passiert. Kann das 

Eigenkapital unter Abzug der Steuern auf die Stadt Bensheim übertragen 

werden ? Und was ist mit den Rückstellungen, ebenfalls in Millionenhöhe ? 

Kann das eine Teillösung für unsere Haushaltssanierung sein ? Das muß noch 

geprüft werden.

Manche meinen ja, dass die MEGB eine „Eierlegende Wollmilchsau“ wäre. 

Ich erinnere daran: die Stadt Bensheim mußte mal rund 15 Mio Euro als 

Einlage in die MEGB nachschießen. Mit einer Berufsakademie erlitt die MEGB 

Schiffbruch auf der ganzen Linie. Die MEGB mußte vor der Insolvenz gerettet 

werden um weiteren Schaden und Vertrauensschaden abzuwenden. 

Wäre die MEGB ein gut funktionierendes Unternehmen, dann hätte die MEGB 

die Kapitaleinlage der Stadt Bensheim mit ca. 15 Mio Euro abzüglich Steuern 

zurückgezahlt. 

Und zum Thema „Effizienz und Schnelligkeit der MEGB“ noch folgende 

Anmerkung: Ist es im Interesse der Stadt Bensheim, ihrer Vereine und ihrer 

Bürgerinnen und Bürger, wenn wir unser Bürgerhaus für über 13 Mio 

umfassend sanieren und dann noch nicht einmal unsere Vereine zu 

bezahlbaren Konditionen in die Clubräume können ? Oder das wir als STVV 

nicht im Bürgerhaus tagen weil es zu teuer ist. Eine geradezu absurde 

Situation, dass bei dem Vertragsabschluss auf solche Punkte nicht geachtet 

wurde. Genauigkeit statt Schnelligkeit wäre der bessere Grundsatz gewesen.

Und ist es „effizient“ wenn der Dalberger Hof wenige Tage öffnet, gleich 

wieder schließt um dann im Oktober angeblich wieder zu öffnen. Also 

ausgerechnet das Sommergeschäft nicht mitnimmt und im Oktober weiß 

niemand wie das mit Einschränkungen sein wird. Ist das zuzulassen 

„effizient“? 

Für uns als BfB-Fraktion ist es wichtig, dass Sie, Frau Bürgermeisterin Klein 

eine Risikoanalyse erstellen lassen und einen Plan B. Für uns ist klar, dass 

die Konditionen für die Vereine unserer Stadt und für die städtischen Organe 

nachverhandelt werden müssen. Niemand hat in diesem Haus die Hand ge-

hoben für ein KuKo, von Bensheim bezahlt, wo die Vereine nicht rein können. 

Meine Damen und Herren,

uns schmeckt auch die Tatsache überhaupt nicht, dass der Beirat – also die 

Vertretung der STVV sprich der HFA – quasi nur ein Informationsgremium ist 

der aber von dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung 

überstimmt wird. Das oberste Organ in unserer Stadt ist diese STVV und das 

müssen wir uns zurückholen. 

Meine Damen und Herren,

wir unterstützen keinesfalls die Prüfung ob die MEGB in Zukunft für den 

sozialen Wohnungsbau unserer Stadt zuständig wird. Die Prüfung wird Geld 

kosten. Die Umsetzung würde erhebliches Geld kosten. Zudem würden 

Doppel- und Dreifachstrukturen geschaffen. Die Wohnbau Bergstraße, die 

GGEW –nach Satzungsänderung -, und eine ganze Reihe von Investoren hat 

Erfahrung beim Bau von Sozialwohnungen bzw. preisgünstigen Wohnungen. 

Und wir haben gerade vorhin die Wohnbau Bergstraße mit dem Almunia-

Paket betraut. 

Meine Damen und Herren,

wir haben die Befürchtung, dass hier hinnerum wie die Fraa vun Bensem in 

Richtung Bebauung Bensheim Süd gedacht wird. Wo besteht den ansonsten 

eine solche Fläche. Das haben alle vor der Kommunalwahl abgelehnt. Jetzt 

werden wir wieder kämpfen müssen.

Sowohl die Stadt Bensheim als auch die MEGB betreiben Stadtmarketing und 

Wirtschaftsförderung. Hier liegt eine teure Doppelstruktur vor. Als Stadt 

bezahlen wir 18.050 Euro Umsatzsteuer an die MEGB und 60.000 Euro für die 

Wirtschaftsförderung: Diese Arbeitsbereiche sollen unserer Auffassung nach 

bei der Stadtverwaltung konzentriert werden. Dann fällt auch nicht mehr die 

Umsatzsteuer an. Übrigens arbeitet auch die Wirtschaftsförderung Bergstraße 

in diesen Bereichen, also teilweise eine Dreifachstruktur. 

Wir bitten um namentliche Abstimmung und Einzelabstimmung der 4 Punkte 

und ziehen hiermit den Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion für diese STVV 

zurück.