Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zur„Anlage Haushaltskonsolidierung“

BfB-Fraktion                                                                                                                         12.12.2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Christine Deppert, 

nehmen Sie bitte die nachfolgenden Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion zur 

„Anlage Haushaltskonsolidierung“ 

auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dezember 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrike, Vogt-Saggau, 

BfB-Fraktionsvorsitzende 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

„A) Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 620 Punkte auf 760 Punkte im Haushaltsjahr 2024 wird bestrichen. Ebenfalls wird die Erhöhung der Gewerbesteuer von 390 Punkte auf 395 Punkte ab dem Jahr 2024 gestrichen.“ 

Kurzbegründung:

Nach der extrem hohen Steigerung der Grundsteuer B im Jahr 2022 soll erneut 2024 die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer angehoben werden. Wir halten diesen Weg der Mehrbelastungen für Eigentümer, Mieter und Gewerbetreibende für falsch und für vermeidbar. 

„B) Der Magistrat wird beauftragt, eine Stellenbesetzungssperre von 6 Monaten bei allen im Laufe des Haushaltsjahres 2023 und 2024 frei werdenden Stellen zu erlassen. Über Ausnahmen entscheidet der Magistrat. Im Haushaltskonsolidierungskonzept sind in der Finanzplanung für 2023 und 2024 Minderausgaben bei den Personalkosten von 130.000 Euro einzuplanen. “ 

Kurzbegründung:

Im Haushaltssicherungskonzept für die Jahre ab 2018 war ebenfalls eine Stellenbesetzungssperre von 6 Monate vorgesehen. Diese war schärfer gefasst da auch die derzeit unbesetzten Stellen darunter fielen. Im HH-Sicherungskonzept ab 2018 waren 110.000 Euro als Minderausgabe vorgesehen gewesen. Der Änderungs-Antrag der Koalition zum Stellenplan wird mit der Formulierung des Änderungs-Antrages der BfB-Fraktion nicht betroffen. 

„C) Im Haushaltssicherungskonzept wird ab dem Jahr 2023 folgende eine Ausschüttung der Sparkasse Bensheim an ihre Träger-Kommunen in Höhe von mindestens 500.000 Euro vorgesehen. Der auf Bensheim entfallende Betrag ist im Haushaltssicherungskonzept der folgenden Jahre einzuplanen.“

Kurzbegründung:

Für das Jahr 2020 wurden 500.000 Euro für die Ausschüttung an alle Trägerkommunen vorgesehen, für das Jahr 2021 waren es 500.000 Euro. Aus der Pressemitteilung der Sparkasse Bensheim vom 17. Dezember 2021 ging u. a. folgendes hervor: „Sparkassenvorstand will künftig eine aktive Ausschüttungspolitik im Interesse der Bürger der Trägergemeinden verfolgen.“