Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Anmietung von Container- und Flüchtlingsunterkunft und Auswirkung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen“ 

BfB-Fraktion                                                                                               Bensheim, 10. Juli 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Anmietung von Container- und Flüchtlingsunterkunft und Auswirkung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 20. Juli 2023 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel, stv. BfB-Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Die Anmietung kostet die Stadt 27 Euro je Person und Tag – der Kreis Bergstraße ersetzt uns 9,86 Euro pro Person und Tag. Der Aufwand für die Stadt verbleibt bei 82.272 Euro pro Monat. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 317.000 Euro für die Demontage der Container am Ende der Mietzeit.

Die beiden Vorlagen 260/23 und 261/23 sollen vertraulich behandelt werden. Aus diesem Grunde stellen wir vorab die folgenden Fragen zur Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss und für die Stadtverordnetenversammlung. Die Unterbringung der Flüchtlinge ist eine Pflichtaufgabe – die Finanzierung der Kommunen ebenfalls. 

Wir fragen den Magistrat:

Zur Anmietung einer Container-Flüchtlingsunterkunft Vorlage Nr. 260/23 und der Anmietung einer Flüchtlingsunterkunft im Ortsteil Schönberg. : 

1.        Sind weitere Erstattungen über Bund, Land, Kreis in der Diskussion bzw. Beschlussfassung ?

2.        Wenn ja, in welcher Höhe ?

3.        Die Demontage der Container am Ende der Mietzeit ist mit 317.000 Euro veranschlagt ? Welche Möglichkeiten der Erstattung dieser Kosten gibt es ? 

4.        Aus der Vorlage geht hervor, dass „Vergaberechtlich ist die Anmietung nicht einschlägig, dies wurde bereits von einer Fachanwältin für Vergaberecht bestätigt.“ Welche rechtlichen Risiken bestehen ?

5.        Welche Kosten würden durch eine Versetzung des Container-Kindergartens „Weidenkätzchen“ auf eine andere Fläche entstehen ? 

6.        Ist der Mietpreis auch dann fällig wenn die Einrichtung nicht voll belegt wäre ? 

7.        Die Finanzierung der Anmietung wird über das Produkt 2.60.11 „Flüchtlingsunterkünfte abgewickelt. Bei dem entsprechenden Produkt sind im Haushalt 2023 keine Finanzmittel vorhanden. Wir bitten um Klärung. 

8.        Ab wann soll der Mietvertrag gelten ? 

9.        Wer ist für die Integration der Flüchtlinge verantwortlich und wie ist diese Integration geregelt?

10.   Ist bei der Integration auch ergänzend an einen Verein bzw. eine Bürgergruppe gedacht und wenn ja wie weit sind diese Bemühungen fortgeschritten ? 

11.   Ab wann sollen die beiden Verträge gelten ?

Zur Verabschiedung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen in der Stadt Bensheim:

  1. In welcher Höhe werden Einnahmen im Jahr 2023 aufgrund der aktuellen Situation erwartet?
  2. In welcher Höhe bleiben den Flüchtlingen Finanzen nach Verabschiedung der Satzung ?
  3. Wie soll die Verköstigung der Flüchtlinge geregelt werden ?