Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Konzept fürdie Wiedereröffnung der Tiefgarage Beauner Platz“ 

BfB-Fraktion
Bensheim, 8. November 2023 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert 

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, 

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Konzept für
die Wiedereröffnung der Tiefgarage Beauner Platz“ auf die Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2023 zu setzen. Wir bitten um
offene und keine „vertrauliche“ Beantwortung unserer Anfrage. Sollte es
wirklich Fragen geben, die nur vertraulich beantworten werden dürfen, dann
bitten wir darum nur diese als vertraulich zu beantworten. 

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Norbert Koller, 

Fraktionsvorsitzender 

Vorbemerkung:

Aus der Beantwortung einer BfB-Anfrage für die STVV am 26. März 2020 ergab
sich, dass im Wirtschaftsplan der MEGB für das Jahr 2020 eine Million
Rückstellungen für die Sanierung der Tiefgarage Beauner Platz enthalten
waren. Wir fragten damals konkret zur Sanierung und auch zu den Themen
Brandschutzauflagen und Lüftungskonzept. 

Wir verweisen auf eine weitere BfB-Anfrage zu diesem Thema, die am 3.2.2023
vom Magistrat beantwortet wurde. 

Wir stellen fest, dass die Sanierung der TG Beauner Platz – obwohl die
Schäden seit spätestens 2011 bekannt waren – nie angegangen wurden. Selbst
so kleine Probleme wie die Verunreinigung des Aufgangs zum Beauner Platz im
Bereich des Bürgerhauses wurden nie ernsthaft angegangen. Die entsprechende
Geruchsbelästigung war nie ein Aushängeschild für Bensheim. 

Mit der Verpachtung des städtischen Anteils der Tiefgarage Beauner Platz an
die Blackrock Real Estate GmbH ab dem 1.1. 2022 hat der Pächter auch
Pflichten übernommen. Diese Verpflichtungen sehen wir als gebrochen an. Die
kurzen Meldungen im BA vom 10.10.2023 „Feuer in Tiefgarage am Beauner Platz“
und vom 2.11.2023 „Autos müssen aus der Tiefgarage raus“ markieren einen
bisherigen Höhepunkt der vielen Fehler, die nach unserer Ansicht bei diesem
Thema begangen wurden. Der Artikel des Magistrats vom 4.11.2023 „Eigentümer
ist verantwortlich“ kann man nach dieser Vorgeschichte so wirklich nicht
stehen lassen.

Festzuhalten ist, dass mit dieser Entwicklung die Stadt Bensheim, die
Einzelhändler, der Pächter des Bürgerhauses, Parktheater etc. schwer
geschädigt wurden und dass in der vorweihnachtlichen Einkaufszeit. Die
Tiefgarage Beauner Platz mit insgesamt 364 Stellplätzen, davon 234 der Stadt
Bensheim, ist unverzichtbar. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Möglichkeiten bestehen, damit die Tiefgarage wieder zeitnah
und natürlich sicher eröffnen kann?

2. Wann rechnet der Magistrat mit einer Wiedereröffnung der Tiefgarage
Beauner Platz ?

3. Besteht die Möglichkeit, dass die TG Beauner Platz über einen langen
Zeitraum geschloßen bleibt wegen u. a. der Sanierung, Anpassungen an
Brandschutzauflagen und das Lüftungskonzept ? 

4. Erfolgte eine Abmahnung an die Blackrock Real Estate GmbH in
Darmstadt wegen nicht erfüllten Pflichtverletzungen aus dem Pachtvertrag
der TG Beauner Platz ? Wenn ja, wann ? Wenn Nein, warum nicht ?

5. Wurde eine außerordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzungen aus
dem Pachtvertrag geprüft ? Wurde dabei das Anwaltsbüro eingeschaltet mit dem
die Stadt eine vertragliche Regelung zur Beratung hat ? Mit welchem Ergebnis
?

6. Wurde an die Geltendmachung von Schadensersatz gedacht ? Wenn ja, mit
welchem Ergebnis ? Wenn Nein, warum noch nicht ?

7. Hält der Magistrat an seiner Absicht fest, mit dem Investor einen
Erbbaurechtsvertrag abzuschließen ? 

8. Welche Rolle spielt der Verwalter der Tiefgarage Beauner Platz im
Vertrag zwischen Blackrock Real Estate GmbH in Darmstadt und der Stadt
Bensheim ? Geht die Stadt Bensheim gegen den Verwalter der Tiefgarage vor ?

9. Sollte es zu einer längeren Schließung der Tiefgarage Beauner Platz
kommen: gilt dann der Bestandsschutz hinsichtlich der Regelungen zum
Brandschutz für den weiteren Betrieb der Tiefgarage oder gelten dann
aktuelle baurechtliche Regelungen ? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen ?