STVV 21.3.2024 „Vereinbarung mit dem ZAKB“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

seit 2013 hat der ZAKB die Kosten für die Einsammlung und Entsorgung von 

wildem Müll durch die Mitgliedskommunen nicht mehr berücksichtigt. Nach 

nunmehr 10 Jahren hat ZAKB festgestellt, dass die Beseitigung wilder 

Müllablagerungen in den Zuständigkeitsbereich des ZAKB fällt. Es geht hier 

um eine beträchtliche Summe. Wenn die Verbände Städtetag und Städte- und 

Gemeindebund zu der Rechtsauffassung kommen, dass der ZAKB die 

Pauschale für die letzten 10 Jahre zahlen muß dann ist vielleicht über 

Gespräche –ohne Einschaltung von Gerichten – eine Lösung einvernehmlich 

möglich. 

Zur Klarstellung: wir stellen jetzt nicht den Antrag zusammen mit der 

VuA juristisch gegen den ZAKB vorzugehen sondern erst eine Rechtsauskunft 

in den beiden Verbänden einzuholen, in denen wir Mitglied sind.

Unser Änderungs-Antrag lautet: 

„Der Magistrat wird beauftragt, bei den Verbänden Städte- und 

Gemeindebund und Städtetag Informationen einzuholen ob der ZAKB 

verpflichtet ist, für die letzten 10 Jahre die Pauschale für die Einsammlung des 

wild abgelagerten Mülls an die Kommunen zu zahlen.“

Wir bitten um Zustimmung.