Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,
seit 2013 hat der ZAKB die Kosten für die Einsammlung und Entsorgung von
wildem Müll durch die Mitgliedskommunen nicht mehr berücksichtigt. Nach
nunmehr 10 Jahren hat ZAKB festgestellt, dass die Beseitigung wilder
Müllablagerungen in den Zuständigkeitsbereich des ZAKB fällt. Es geht hier
um eine beträchtliche Summe. Wenn die Verbände Städtetag und Städte- und
Gemeindebund zu der Rechtsauffassung kommen, dass der ZAKB die
Pauschale für die letzten 10 Jahre zahlen muß dann ist vielleicht über
Gespräche –ohne Einschaltung von Gerichten – eine Lösung einvernehmlich
möglich.
Zur Klarstellung: wir stellen jetzt nicht den Antrag zusammen mit der
VuA juristisch gegen den ZAKB vorzugehen sondern erst eine Rechtsauskunft
in den beiden Verbänden einzuholen, in denen wir Mitglied sind.
Unser Änderungs-Antrag lautet:
„Der Magistrat wird beauftragt, bei den Verbänden Städte- und
Gemeindebund und Städtetag Informationen einzuholen ob der ZAKB
verpflichtet ist, für die letzten 10 Jahre die Pauschale für die Einsammlung des
wild abgelagerten Mülls an die Kommunen zu zahlen.“
Wir bitten um Zustimmung.