BfB-Fraktion, VuA-Fraktion und FWG-Fraktion 4. November 2024
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
Rathaus
Per E-Mail
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,
bitte nehmen Sie den nachstehenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG zum Thema ehemaliges Kaufhaus Krämer auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024.
Mit freundlichen Grüßen
BfB-Fraktion VuA-Fraktion FWG-Fraktion
„Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der MEGB beauftragt, bis zur Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der
A) die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung dargestellt sind. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen (aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung (Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Denkmalschutz) mit vorzulegen und welche Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen. Die Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher Weise eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von Wohnungen als Eigentumswohnungen.
B) die Ergebnisse einer Markabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher erbrachten Architektenleistungen enthalten sind.“
Begründung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung.
Die Fraktionen von BfB, VuA und FWG gehen ergebnisoffen an die zu treffende Entscheidung.