Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,
sehr geehrte Gäste,
die Fraktionen von Bürger für Bensheim, VuA und FWG beantragen gemeinsam: „Der Magistrat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der MEGB, bis zur Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.“
Dort soll die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung dargestellt werden. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen (aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung – Stichwörter Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Denkmalschutz – mit vorzulegen und welche Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen,.
Die Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher Weise eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von Wohnungen als Eigentumswohnungen.
Ebenfalls soll die Ergebnisse einer Marktabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher erbrachten Architektenleistungen vorgelegt werden.
Meine Damen und Herren,
der Erwerb des ehemaligen Kaufhaus-Krämer-Komplexes hat 1.994.250 Euro gekostet. Weitere Kosten betrugen 2 Millionen und 77 Tausend Euro, darunter u. a. Architektenleistungen. . Zusammen etwas über 4 Mio Euro.
Da wird es höchste Zeit zu einer Entscheidung zu kommen. Der Antrag der 3 Fraktionen BfB, FWG und VuA kommt genau zur richtigen Zeit. Wir brauchen die dort angeforderten Unterlagen um zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Der Krämer-Komplex kann nicht als Millionengrab ohne Entscheidung liegen bleiben. Bensheim braucht ergebnisoffene Entscheidungen – dieser gemeinsame Antrag liefert die Grundlage zur Entscheidung.
Die BfB-Fraktion bittet um Zustimmung.