Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Prüfung Teilverkauf der GGEW-Aktien durch Satzungsänderung“

BfB-Fraktion Und VuA-Fraktion                                                                               28.11.2024   

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Prüfung Teilverkauf der GGEW-Aktien durch Satzungsänderung“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2024 zu nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

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BfB-Fraktion                        VuA-Fraktion 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

„Frau Bürgermeisterin Klein wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine satzungsmäßige ¾-Mehrheit innerhalb der GGEW-Gremien zum Teilverkauf der Bensheimer Aktien möglich ist. Die Satzung soll dahingehend geändert werden, dass der Verkauf der Aktien über Nennwert den verkaufenden Aktionären zugutekommen kann. 

Der Magistrat wird um Prüfung beauftragt, inwiefern ein Teilverkauf mittels satzungsmäßiger Änderung – wie oben beschrieben – möglich ist, und inwiefern der zu verkaufende Aktienanteil der Stadt Bensheim von der Kommunalwirtschaft mittlere Bergstra0e (KMB) übernommen werden kann.“

Kurzbegründung:

Bei einem bilanzierten Wert zum 31.12.2023 in Höhe von rund 878,00 Euro je GGEW-Aktie lässt sich ein hoher Verkaufswert erzielen. 50,1 % der GGEW-Aktien sollen bei der Stadt Bensheim verbleiben. Allein mit dieser Maßnahme könnte die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B auf 1450 Punkte deutlich niedriger ausfallen.