BfB-Fraktion und VuA-Fraktion Bensheim, den 18. März 2025
Frau Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
Über parlamentarisches Büro
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Werner Bauer,
bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungs-Antrag der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema „Änderung der Hebesatzsatzung, hier: Gewerbesteuer“ auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2025 und der Stadtverordnetenversammlung am 3. April 2025.
Viele Grüße
BfB-Fraktion VuA-Fraktion
Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen beschließen:
„Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird rückwirkend von 390 % auf 400 % erhöht.“
Kurzbegründung:
Aufgrund der extremen Finanzsituation sind die Fraktionen von BfB und VuA der Auffassung, dass auch die Gewerbesteuer erhöht werden muß.
Ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer bis zu 400 % belastet Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht, da bei diesen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Hebesatzpunkten in voller Höhe die tarifliche Einkommensteuer mindert (§ 35 EStG), siehe Präsentation Kommunalberatung.