Bensheim. Zu ihrer nächsten Video-Konferenz trifft sich die BfB-Fraktion am
Dienstag, den 21. September 2021 ab 18.00 Uhr. Im Mittelpunkt steht die
Beratung der Verwaltungsvorlagen, die in den drei Ausschüssen der
Stadtverordnetenversammlung auf der Tagesordnung stehen.
Das Bürgerhaus Bensheim steht kurz vor der Eröffnung. Das sanierte und
barrierearme Bürgerhaus halten wir insgesamt für ein gelungenes Gebäude.
Doch wie sieht es mit der Vermietung der Räumlichkeiten an die Bensheimer
Vereine aus ? Als Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) erwarten wir,
dass die Bensheimer Vereine akzeptable Mietkonditionen in „ihrem“ Bürgerhaus
erhalten, dafür werden wir uns jedenfalls einsetzen, erklärt BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.
Ein weiteres Thema mit Brisanz steht auf der Tagesordnung der BfB-Fraktion:
der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan BO 61 „Kalkgasse“. Gegen
den Willen der Stadt Bensheim wurde per Gerichtsbeschluss dort ein völlig
überdimensioniertes Gebäude zugelassen. In der Begründung der Verwaltung zum
Aufstellungsbeschluss heißt es u. a.: „Aufgrund der großzügig
dimensionierten Bestandsgebäude im dargestellten Geltungsbereich wäre eine
großflächige Bebauung der angrenzenden Grundstücke im Hinblick auf die
Kriterien des § 34 Baugesetzbuches möglich. Um sicherzustellen, dass im
Übergangsgebiet zum Außenbereich keine zu großflächige Bebauung entsteht und
um die Bebauung der Grundstücke in diesem Bereich zu lenken, soll ein
Bebauungsplan aufgestellt werden.“ Der Aufstellungsbeschluss wird notwendig
sein um hier weitere Bausünden zu verhindern, stellt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau fest.
Zu dem Aufstellungsbeschluss haben wir allerdings mehrere Sachfragen, z. B.
ist die verkehrliche Erschließung völlig unzureichend und unklar. Wir bitten
deshalb des Magistrat darum, die Fraktionen und den Ortsbeirat Mitte zu informieren,
welche Möglichkeiten dazu überhaupt bestehen, erklärt Yvonne Dankwerth, die die BfB
im Ortsbeirat Mitte vertritt.
Auch die Frage, wie bestimmte Grundstücke, die innerhalb des Bebauungsplanes liegen,
vor einer Bebauung geschützt werden können ist bei der weiteren Beratung für uns von
einer entscheidenden Bedeutung, stellt die BfB-Fraktion abschließend klar.