STVV 25.6.2026 „Bauleitplanung im Gebiet östlich des Berliner Rings in Auerbach“, Stefan Beckmann

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Antrag zur Bauleitplanung im Gebiet östlich des Berliner Rings in Auerbach wollen wir eines deutlich machen: Die BfB steht dieser Entwicklung nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber.

Im Gegenteil: Wenn bislang gewerblich genutzte Flächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden, kann das ein sinnvoller Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung sein. Es geht hier nicht um eine zusätzliche Inanspruchnahme freier Landschaft, sondern um die Weiterentwicklung eines bereits genutzten Bereichs.

Auch die vorgesehenen Nutzungen sehen wir grundsätzlich positiv. Wohnraum wird gebraucht. Betreutes Wohnen kann gerade älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Und auch eine verbesserte Nahversorgung, etwa durch einen Drogeriemarkt, kann für Auerbach einen konkreten Mehrwert bringen. Kurze Wege sind gut für die Lebensqualität und sie vermeiden unnötigen Verkehr.

Aber: Stadtentwicklung darf nicht nur vom Grundstück hergedacht werden. Stadtentwicklung muss immer auch die Umgebung, die Wegebeziehungen, die Erreichbarkeit und die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen im Blick haben.

Und genau deshalb stellen wir mit unserem Antrag die Barrierefreiheit am Bahnhof Auerbach in den Mittelpunkt.

Wenn in diesem Bereich neue Wohnungen entstehen, wenn dort ältere Menschen leben sollen, wenn Nahversorgung verbessert wird und wenn das Gebiet insgesamt stärker genutzt wird, dann muss auch die Frage beantwortet werden: Wie kommen die Menschen sicher, gut und barrierefrei zum Bahnhof und wieder zurück?

Gerade für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung, für Eltern mit Kinderwagen, für Menschen mit Rollator oder für Reisende mit Gepäck ist Barrierefreiheit keine Komfortfrage. Sie ist eine Voraussetzung für echte Teilhabe.

Ein Gebiet zu entwickeln und die Erschließung des Bahnhofs Auerbach nicht mitzudenken, wäre aus unserer Sicht zu kurz gegriffen. Deshalb bitten wir den Magistrat zu prüfen, welche Möglichkeiten es für eine barrierefreie Querung beziehungsweise Erschließung gibt, welche baulichen Maßnahmen dafür erforderlich wären und welche Förderprogramme von Bund, Land oder auch der Deutschen Bahn genutzt werden können.

Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, das Verfahren aufzuhalten. Es geht darum, eine wichtige Frage frühzeitig in die Planung einzubauen. Denn je später solche Themen geprüft werden, desto schwieriger und meist auch teurer werden sie.

Wenn wir heute über betreutes Wohnen, Nahversorgung und neue Wohnbauflächen sprechen, dann müssen wir auch über Mobilität und Erreichbarkeit sprechen. Diese Themen gehören zusammen. Wer Barrierefreiheit erst am Ende prüft, plant nicht wirklich generationengerecht.

Unser Antrag ist deshalb kein Gegenantrag zur Entwicklung. Er ist eine sinnvolle Ergänzung. Wir wollen, dass die Entwicklung östlich des Berliner Rings nicht isoliert betrachtet wird, sondern als Teil eines gut angebundenen, lebendigen und generationengerechten Stadtteils.

Die BfB unterstützt eine Entwicklung, wenn sie sozial, nachhaltig und nachvollziehbar geplant wird. Dazu gehört aus unserer Sicht zwingend, die barrierefreie Anbindung des Bahnhofs Auerbach jetzt mitzudenken.

Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag der BfB.