im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Frau
Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert
über das parlamentarische Büro
Antrag zu Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen
im Quartier BA 58 „Alte Stobbefabrik“ in Bensheim-Auerbach
Sehr geehrte Frau Deppert,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Visualisierung und Vergleich der
Gebäudehöhen im Quartier Alte Stobbefabrik“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.
September 2026 zu nehmen.
Zugleich bitten wir Sie, den Antrag im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP) am 27. August 2026 dem
Tagesordnungspunkt BA 58 „Alte Stobbefabrik“ zur Beratung zuzuordnen und dem Ortsbeirat Auerbach zur
Kenntnis zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beckmann
BfB-Fraktionsvorsitzender
BfB-Fraktion – Antrag Alte Stobbefabrik | Seite 1Antrag: Visualisierung und Vergleich der Gebäudehöhen im Quartier „Alte Stobbefabrik“
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge nach Beratung im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (BUP)
beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, vor der abschließenden Beratung und vor dem Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan BA 58 „Alte Stobbefabrik“ Schnittzeichnungen und 3D-Visualisierungen vorzulegen, die nicht nur
das derzeitige städtebauliche Konzept, sondern die nach den Festsetzungen maximal zulässige Bebauung zeigen.
Darzustellen sind insbesondere die maximal möglichen Gebäudehöhen, Dachformen und Dachaufbauten sowie die
maximal möglichen Baukörperdimensionen.
2. Die Darstellungen sollen mindestens aus Sicht der Schillerstraße, der Otto-Beck-Straße, des Brückwegs und des
Bahnhofsumfelds erfolgen. Soweit sinnvoll, sollen zusätzlich Geländeschnitte mit der bestehenden
Nachbarbebauung dargestellt werden, damit Höhenunterschiede, Abstände und Staffelungen nachvollziehbar
werden.
3. Ergänzend ist eine Vergleichsdarstellung mit mehreren repräsentativen Bestandsgebäuden in Auerbach und in der
unmittelbaren Umgebung des Plangebiets vorzulegen. Für diese Gebäude sollen tatsächliche Gebäude-
beziehungsweise Firsthöhe und Geschosszahl angegeben und den im Bebauungsplan vorgesehenen Höhen von
14, 17 und 19 Metern sowie den gegebenenfalls zusätzlich zulässigen Dach-, Technik- und Solaranlagen
gegenübergestellt werden.
4. Die Unterlagen sollen den politischen Gremien so rechtzeitig vor der abschließenden Beratung zur Verfügung gestellt
werden, dass sie in die Bewertung der Gebäudehöhen und Baukörper einbezogen werden können. Die
Darstellungen sollen nach Möglichkeit auch der Öffentlichkeit über das Ratsinformationssystem beziehungsweise
die Internetseite der Stadt zugänglich gemacht werden.
Begründung:
Der Bebauungsplan ermöglicht in Teilen des Quartiers Gebäudehöhen von 14, 17 und 19 Metern. Hinzu kommen nach
den textlichen Festsetzungen mögliche Überschreitungen durch Dachfirste, technische Aufbauten und Anlagen zur
Solarenergienutzung. Die tatsächlich mögliche räumliche Wirkung lässt sich aus Höhenzahlen und zweidimensionalen
Planzeichnungen allein nur eingeschränkt beurteilen.
Gerade im Übergang zur bestehenden Bebauung an der Schillerstraße und bei den höheren Baukörpern im
Quartiersinneren beziehungsweise am Bahnhof ist eine nachvollziehbare Darstellung der maximal zulässigen
Bebauung eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Gleiches gilt für die Frage, wie sich die geplanten Höhen in den
vorhandenen Maßstab Auerbachs einordnen.
Der Antrag verlangt daher keine Vorfestlegung auf niedrigere oder höhere Gebäude, sondern eine belastbare und
verständliche Grundlage für die spätere politische Abwägung. Auf dieser Basis kann anschließend entschieden werden,
ob Änderungen an Höhen- oder Baukörperfestsetzungen erforderlich sind.
