Anfrage der BfB-Fraktion: „Kundenservice und

Beschwerdemanagement der GGEW AG“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Kundenservice und

Beschwerdemanagement der GGEW AG“ auf die Tagesordnung der

Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Über das parlamentarische Büro erhielten die Fraktionen am 24. Juni 2026 Kenntnis von der

Beschwerde eines GGEW-Kunden. Darin werden aus Sicht des Verfassers Defizite im

Kundenservice sowie im Beschwerde- und Qualitätsmanagement beschrieben. Gleichzeitig

wurden konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die dieser Anfrage als Anlage beigefügt

sind.

Vorgeschlagen werden unter anderem eine zeitnahe Eingangsbestätigung, ein fester

Ansprechpartner, eine Vorgangsnummer, eine nachvollziehbare Dokumentation desBearbeitungsstandes, verbindliche Rückmeldungen bei längerer Bearbeitungsdauer und eine

Möglichkeit zur Bewertung des Kundenservice.

Wir fragen den Magistrat:

1. Ist dem Magistrat die angesprochene Kundenbeschwerde bekannt und wurde diese

gegenüber beziehungsweise gemeinsam mit der GGEW aufgearbeitet?

2. Wie ist das Beschwerde- und Servicemanagement der GGEW derzeit organisiert? Erhalten

Kundinnen und Kunden eine Eingangsbestätigung, wird ein fester Ansprechpartner benannt,

werden Vorgänge mit einer Vorgangsnummer erfasst und können Kunden den

Bearbeitungsstand nachvollziehen?

3. Gibt es bei der GGEW verbindliche interne Bearbeitungs- oder Rückmeldefristen für

Kundenanfragen und Beschwerden? Falls ja, wie sehen diese aus?

4. Wie wird mit Kundenanliegen umgegangen, die nicht innerhalb der vorgesehenen

Bearbeitungszeit abgeschlossen werden können?

5. Werden Kundenzufriedenheit und Qualität des Kundenservice regelmäßig erfasst und

ausgewertet? Falls ja, in welcher Form?

6. Wie bewertet der Magistrat die als Anlage beigefügten Verbesserungsvorschläge,

insbesondere hinsichtlich fester Ansprechpartner, transparenter Vorgangsbearbeitung,

verbindlicher Rückmeldefristen, regelmäßiger Information bei Verzögerungen und einer

systematischen Kundenbewertung?

7. Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen könnten nach Einschätzung des Magistrats

beziehungsweise der GGEW umgesetzt werden und wie werden die kommunalen Anteilseigner

über wiederkehrende oder strukturelle Probleme im Kundenservice informiert?

Anlage: Verbesserungsvorschlag zum Kundenservice der GGEW