Anfrage der BfB-Fraktion: „Geplanter Einsatz einer

mobilen Betonbrecheranlage auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / Sanner-Gelände“

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „Geplanter Einsatz einer

mobilen Betonbrecheranlage auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / Sanner-Gelände“ auf die

Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17. September 2026 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Beckmann

BfB-Fraktionsvorsitzender

Vorbemerkung:

Im Rahmen der bisherigen Informationen zur Entwicklung des Geländes der Alten Stobbefabrik

wurde bekannt, dass beim Rückbau der vorhandenen Gebäude möglicherweise eine mobile

Betonbrecheranlage auf dem Gelände eingesetzt werden soll, um anfallendes Abbruchmaterial

vor Ort aufzubereiten beziehungsweise zu recyceln.

Aufgrund der Nähe zu bestehenden Wohngebieten und der voraussichtlich längeren

Entwicklungs- und Bauzeit des Gesamtprojekts stellt sich die Frage, welche zusätzlichenBelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den Betrieb einer solchen Anlage

entstehen könnten.

Beim Betrieb einer mobilen Betonbrecheranlage sind insbesondere mögliche Lärm-, Staub- und

sonstige Immissionen zu berücksichtigen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften des

Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der hierzu erlassenen Verordnungen zu

beachten. Auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen müssen nach § 22 BImSchG so

betrieben werden, dass vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und

unvermeidbare Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Wir fragen den Magistrat:

1. Trifft es zu, dass auf dem Gelände der Alten Stobbefabrik / dem Sanner-Gelände eine mobile

Betonbrecheranlage eingesetzt werden soll? Falls ja, an welchem Standort auf dem Gelände ist

diese vorgesehen?

2. Für welchen Zeitraum und in welchem Umfang soll die mobile Betonbrecheranlage betrieben

werden? Welche täglichen beziehungsweise wöchentlichen Betriebszeiten sind vorgesehen?

3. Mit welchen Lärmemissionen ist durch den Betrieb der Anlage zu rechnen? Liegen hierzu

bereits Berechnungen, Gutachten oder Prognosen vor?

4. Welche Staub- und sonstigen Immissionen sind durch den Betrieb der Anlage sowie die

Lagerung und Aufbereitung des Abbruchmaterials zu erwarten? Welche Maßnahmen zur

Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dieser Belastungen sind vorgesehen?

5. Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gelten für den geplanten Betrieb der

mobilen Betonbrecheranlage? Ist insbesondere eine Genehmigung, Anzeige oder sonstige

behördliche Prüfung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beziehungsweise der 4.

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV)

erforderlich?

6. Wurde eine entsprechende Genehmigung oder sonstige behördliche Zulassung bereits

beantragt oder erteilt? Falls ja, wann wurde diese beantragt beziehungsweise erteilt, welche

Behörde ist zuständig und welche Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft hinsichtlich Lärm,

Staub und Betriebszeiten wurden festgelegt?

7. Wurde geprüft, das anfallende Beton- beziehungsweise Abbruchmaterial außerhalb des

Sanner-Geländes in einer bereits bestehenden Recyclinganlage in Bensheim oder der näheren

Umgebung aufbereiten zu lassen? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

8. Wie bewertet der Magistrat den geplanten Betrieb einer mobilen Betonbrecheranlage

angesichts der Nähe zur bestehenden Wohnbebauung und der möglichen Belastungen für die

Anwohnerinnen und Anwohner?