STVV 17.9.2026 „Befristete Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierschutz“, Marion Machalowski

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

unsere Tierheime arbeiten an der Belastungsgrenze. Jeder vermittelte Hund entlastet das Ehrenamt und die Einrichtungen sofort. Genau dafür wollen wir als Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB) einen gezielten Anreiz schaffen.

Unser Antrag fordert: Wer einen Hund aus dem Tierheim oder einer vergleichbaren gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung übernimmt, soll für das laufende und das darauffolgende Kalenderjahr von der Hundesteuer befreit werden.

 Drei Punkte sind uns dabei wichtig:

•  Finanzielle Auswirkungen: Bei einem Steuersatz von 96 Euro für den ersten Hund und veranschlagten Gesamteinnahmen von 241.000 Euro für 2026 sind die Haushaltsauswirkungen  voraussichtlich überschaubar; die konkreten Auswirkungen soll die Verwaltung darstellen.


• Sauberes Verfahren: Wir beschließen heute keine fertige Satzung, sondern beauftragen die Verwaltung, einen rechtssicheren Entwurf auszuarbeiten und die finanziellen Auswirkungen darzustellen.


• Kein Neuland: Andere hessische Kommunen haben vergleichbare Vergünstigungen für Tierheimhunde bereits in ihren Hundesteuersatzungen verankert.

Lassen Sie uns als Stadt Bensheim ein klares, pragmatisches Zeichen für den kommunalen Tierschutz setzen.

Ich bitte Sie im Namen der BfB-Fraktion um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank.

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Marion Machalowski
Bürgerinnen und Bürger für Bensheim (BfB)