STVV 13.12.2018 „Bildung Wahlausschuss 1. Stadtrat“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

die Koalition aus CDU, GLB und Bürger für Bensheim beantragen heute die Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl einer neuen ersten Stadträtin/eines neuen ersten Stadtrates.

Nachdem 1. Stadtrat Helmut Sachwitz bekannt gegeben hat, dass er nicht noch einmal kandidiert, ist das Verfahren zur Wiederbesetzung einzuleiten.

Und das der 1. Stadtrat mit seinen Dezernaten hauptamtlich besetzt werden muß, daran besteht kein sachlicher Zweifel. Zur Erinnerung: wir können das ja alle bei jeder STVV nachverfolgen: die meisten Verwaltungsvorlagen kommen naturgemäß aus dem Dezernat des ersten Stadtrates bzw. dessen Dezernat ist zumindest daran beteiligt. Wer diese Position erstens qualifiziert und zweitens ehrenamtlich besetzen will, der macht politische Späßchen. Herr Steinert wird nachher erzählen, dass die BfB ja auch für nur zwei Hauptamtliche war. Ja, Herr Steinert das trifft zu – aber ehrenamtlich nicht beim 1. Stadtrat.

Die Amtszeit unseres 1. Stadtrates endet am 14. Oktober 2019. Deshalb ist es jetzt zielführend den Neuwahlprozess in Form der Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses anzugehen. Der früheste Wahltermin wäre dann am 13. April 2019, der späteste Wahltermin am 13. Juli 2019. Mit unserem Vorschlag 23. Mai 2019 liegen wir deshalb gut um in Ruhe Auszuschreiben, Kandidatinnen und Kandidaten nicht nur in der Schriftform kennen zu lernen, was besonders wichtig ist. Neben dem Fachwissen ist auch die Bereitschaft zum Kompromiß, das persönliche Auftreten und die Fähigkeit auf Bürger zuzugehen von ganz besonderer Bedeutung. Am 23. Mai 2019 haben wir ohnehin STVV, insofern können wir uns dann gegebenenfalls eine Sondersitzung sparen.

Und meine Damen und Herren, es darf ruhig auch eine Frau sein, das täte unserem Magistrat, in dem nur Männer vertreten sind, ganz gut. Aber entscheidend ist das Fachwissen und das persönliche Auftreten.

Die BfB-Fraktion stimmt dem Antrag zu.  

STVV – 13.12.2018 „Parkplatz TSV Auerbach“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,  meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

zu Punkt 1. des FDP-Antrages:

die derzeitigen Markierungen sind zwischen 2,20 und 2,30 m breit. Das ist breit genug. In der Regel genügt das. Wenn neu markiert würde fallen 8 Parkplätze weg. Das ist sicher nicht im Sinne des Antragstellers und schon gar nicht im Sinne der TSV-Auerbach. Wir lehnen ab. Zudem dies 12.000 bis 16.000 Euro kosten würde. Im HH-Plan 2019 nicht enthalten und nicht von der FDP beantragt. 

Zu Punkt 2 des FDP-Antrages: An der Zufahrt zum Parkplatz ist bereits das Zusatzzeichen „Nur PKW“ angebracht. Wir haben uns erkundigt: Von der Stadtpolizei erfolgen Kontrollen. In der Vergangenheit wurden da sogar schon nichtberechtigte Fahrzeuge abgeschleppt. Die FDP gehört doch zu den Parteien, die immer darauf dringen den Schilderwald abzubauen, hier soll er jetzt vergrößert werden. Wir lehnen ab.

Punkt 3 des FDP-Antrages: ein ganz alter Bekannter, was die Sache nicht besser macht. Sie wollen die Skater-Anlage mal wieder verlegen. Bei der letzten Prüfung kamen dabei ca. 160.000 Euro an Kosten heraus. Heute wird uns das wahrscheinlich über 200.000 Euro kosten. Wenn Sie das ernsthaft vorbereitet hätten, dann hätten Sie einen Antrag zum HH-Entwurf 2019 gestellt. Wir lehnen den Umzug ab und stellen aber fest: die FDP kritisiert alle  möglichen Ausgaben, lehnt sogar im Kinderbetreuungsbereich alles Mögliche ab, wenn es aber um Ihre Hobby-Projekte geht ist scheinbar immer Weihnachten. Wir lehnen ab.

STVV 8.11.2018 Änderung B-Plan – und Flächennutzungsplan „an der Riedwiese-Süd“

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

heute stimmen wir über den Vorschlag zur Abwägung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger ab, sowie über den B-Plan und über die Gestaltungsfestsetzungen als Satzung. Weiterhin geht es um die Abstimmung über den Flächennutzungsplan in der Ihnen vorliegen Fassung.

In diesem Verfahren wurde u.a. durch transparente mediale Berichterstattung und Informationen verschiedener Parteien ein Prozess ingang gesetzt, der letztendlich zu einer konstruktiven, verträgliche Lösung geführt hat.

Ausgangspunkt der kontroversen Diskussionen war das Anliegen der Koalition im Rahmen einer Stadtrepartur nach alternativen Lösungen zu suchen, um den Umzug einer Speditionsfirma aus Fehlheim nach Bensheim zu steuern.

Die Anwohner im Stadtteil klagen seit langem über Störungen durch diesen Betrieb und Einschränkungen ihrer Lebensqualität. Im Sinne der dort Wohnenden wurde ein Standort im Mischgebiet „ an der Riedwiese-Süd“ ausgewählt, in dem es bereits etliche Gewerbebetriebe gibt.

Was die Installtion einer Brecheranlage hinter dem Kino letztendlich bedeutet, wurde uns erst durch unseren Besuch bei der Firma Gölz am Weidring klar. Zurecht haben sich die Anwohner vehement gegen eine solche Anlage ausgesprochen und massiv demonstriert. Zudem habe sich etliche Firmen vor Ort dagegen ausgesprochen.  

Für uns gilt: Verträglicher Umzug ja, aber nicht um jeden Preis.

Der Magistrat hat daraufhin 2 verschiedene juristische Rechtsgutachten erstellen lassen, um die Ansiedlung einer Brecheranlage effektiv zu verhindern.

Dies ist dadurch möglich, dass eine dinglich Sicherung ins Grundbuch eingetragen wird in der solche Anlagen explizit ausgeschlossen sind. Das B-Planverfahren ist nicht geeignet, weil da Befreiuungen und Anpassungen ermöglicht werden sollen. Das ist das Instrumentarium des B-Planverfahrens.

Die mehrfach genannte „doppelte Naht“ schränkt die Handlungsfähigkeit ein und ist unwirksam.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksameit

STVV 8.11.2018 Sanierung Bürgerhaus – Finanzierung , Norbert Koller

Sehr geehrte Frau Deppert,  sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,

heute geht es nicht mehr um die grundlegende Entscheidung, ob das Bürgerhaus saniert wird oder nicht. Es geht jetzt um die zügige weitere Umsetzung und darum, jetzt möglichen Schaden von unserer Kommune abzuwenden.

Wer immer noch von einem Baustopp träumt – bei Erstellung neuer Planunterlagen um damit die frühe Gestalt des Hauses möglichst wiederherzustellen – um sich damit vielleicht doch noch an den Auflagen des Denkmalschutzbehöre   vorbeizumogeln, dem sei hier deutlich gesagt:

Wir sind am„point of no return“, und es geht darum, ob die Koalition und das Parlament handlungsfähig sind.

Wir stehen jetzt unter Zeitdruck -umfassende Planungs- und Bauleistungen wurden bereits vergeben- jede weitere Verzögerung kostet unserer Kommune bares Geld. Sollte sich die geplante Fertigstellung im März 2020 um Monate verzögern ist mit geschätzten mehreren Zehntausend € zu rechnen.

Ein exponiertes Gebäude, wie das Bürgerhaus, ist im Focus Von der Denkmalschutzbehörde wird der Ihnen bekannte überdachte Säulenvorbau favorisiert. Dafür gibt es die Genehmigung. Und es ist auch wichtig, hier Qualitätskontrollen vorzunehmen. Weitere Bausünden die nachher teuer beseitigt werden müssen, sollen vermieden werden.

Zusammen mit der galoppierenden Baupreissteigerung von ca. 5% jährlich ergibt sich die Kostensteierung von knapp über 2.000,000,- €, über die wir jetzt abstimmen.

Es ist allen bekannt, dass die MEGB die Baumaßnahme trägt und nicht die Stadt Bensheim.

Die MEGB bekommt die Mittel aus dem Förderprogramm „Stadtumbau West“in Höhe von 1.457.000 €. Mit dem Förder-programm zwingend verbunden ist der einmalige Eigenanteil von 889.000,- €, der in den Haushalt 2019/20 einzustellen ist.

Der Verlustausgleicht der Stadt beträgt unverändert max. 500.000 €.

Unsere Wählergemeinschaft hat sich von Anfang an für die Sanierung des Bürgerhauses ausgesprochen. Wir bedauern es sehr, dass sich die Mehrheit der Stadtverordneten 2015 der Pro-Sanierungs-Initiative von Bürgermeister Richter nicht angeschlossen hat.

Auch die Mär vom „Billigen Neubau“ glaubt heute niemand mehr. Wer die anspruchvollen Verfahren mit Gestaltungs-beirat und anderen kennt, soll mal verraten, wie der Standort des abgerissen Bürgerhauses gestaltet werden sollte.

Dazu haben wir bis heute nur eine Skizze gesehen, obwohl das aus unsere Sicht untrennbar zusammengehört.

Nach Fertigstellung des Gebäudes bekommen wir eine barrierefreie und energetisch einwandfreie Immobilie auf dem aktuellen Bau-Standard. Das ist es uns wert. Bitte stimmen Sie der Vorlage zu.

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.