Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Prüfung Teilverkauf der GGEW-Aktien durch Satzungsänderung“

BfB-Fraktion Und VuA-Fraktion                                                                               28.11.2024   

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert  

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag der Fraktionen von BfB und VuA „Prüfung Teilverkauf der GGEW-Aktien durch Satzungsänderung“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2024 zu nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

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BfB-Fraktion                        VuA-Fraktion 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 

„Frau Bürgermeisterin Klein wird gebeten zu prüfen, inwiefern eine satzungsmäßige ¾-Mehrheit innerhalb der GGEW-Gremien zum Teilverkauf der Bensheimer Aktien möglich ist. Die Satzung soll dahingehend geändert werden, dass der Verkauf der Aktien über Nennwert den verkaufenden Aktionären zugutekommen kann. 

Der Magistrat wird um Prüfung beauftragt, inwiefern ein Teilverkauf mittels satzungsmäßiger Änderung – wie oben beschrieben – möglich ist, und inwiefern der zu verkaufende Aktienanteil der Stadt Bensheim von der Kommunalwirtschaft mittlere Bergstra0e (KMB) übernommen werden kann.“

Kurzbegründung:

Bei einem bilanzierten Wert zum 31.12.2023 in Höhe von rund 878,00 Euro je GGEW-Aktie lässt sich ein hoher Verkaufswert erzielen. 50,1 % der GGEW-Aktien sollen bei der Stadt Bensheim verbleiben. Allein mit dieser Maßnahme könnte die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer B auf 1450 Punkte deutlich niedriger ausfallen. 

Fraktionssitzung am 26.11.24

Bensheim. Zu einem Ortstermin am Ende der Wilhelmstraße zur B 3 trifft sich die Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) am Dienstag, den 26. November 2024 um 17.00 Uhr mit einer Anliegerin. Es geht um das Thema Parkdeck für die Dauerparkenden. Der Verkehr in der Wilhelmstraße in diesem Bereich hat nach der neuen Regelung zugenommen. Wer kein Dauerparker auf dem Parkdeck ist, der wendet und muß zurückfahren, stellt Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB fest. Wir wollen uns die neue Situation vor Ort ansehen. Im Anschluß trifft sich die BfB-Fraktion um 18.00 Uhr in der marokkanischen Kulturgemeinde auf dem Guntrum-Gelände.

„Die Antwort auf unsere Anfrage der Fraktionen von BfB und VuA zum Thema Stadtbibliothek fallen für uns nichtsagend aus und der späte Zeitpunkt der Eröffnung der Stadtbibliothek im Juli 2025 hat uns negativ überrascht, stellt BfB-Stadtverordnete Barbara Ottofrickenstein-Ripper fest. Der Mietvertrag in dem Gebäude Schwanheimer Straße 151, das ehemals als Standort der Stadtbibliothek vorgesehen war, ist gekündigt. Allerdings gibt es hier eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Vermieter. In der Antwort des Magistrats heißt es u. a.: „Nach Fristwahrung von zwei Monaten zur Abstellung der Mängel gilt die Kündigung bei Fristverstreichung zum 28.12.2024. Die Art der Mängel wurden nicht mitgeteilt. Wir begrüßen die mündliche Nachfrage dazu des SPD-Fraktionsvorsitzenden Jürgen Kaltwasser in der Sitzung.

Aufgrund der Antwort auf eine Anfrage der BfB-Fraktion haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein Verkauf eines gewissen Anteils der GGEW-Aktien nur mit der Änderung der GGEW-Satzung Sinn macht. Dazu ist eine ¾ Mehrheit der Aktionärskommunen notwendig. Wenn uns das gelingen würde, dann wäre der Verkauf von GGEW-Aktien bis auf knapp über 50 % auf jeden Fall eine lohnenswerte Überlegung. Das sollten wir in der aktuellen Situation machen um die Grundsteuer B für die Eigentümer, Mieter und Gewerbetreibenden unserer Stadt erträglich zu machen, findet BfB-Stadtverordneter Franz Apfel.

BfB: Thema – Gewalt gegen Frauen und mögliche Lösungsansätze

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 19. November 2024 ab 18.00 Uhr im Nebenraum der TSV-Gastwirtschaft in der Saarstraße 56 statt.

Als erstes Thema wird der aktuell vorgelegte Nachtragsplan 2024 der Stadt Bensheim besprochen. Wir beraten die beiden nächsten Sitzungen den Nachtragsplan undschauen welche weiteren Möglichkeiten es gibt um den enormen Gewerbesteuerausfall etwas ausgleichen zu können. Dabei geht es noch nicht um die Anhebung der Grundsteuer B ab 2025. Dieser Punkt wird in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2024 eine wichtige Rolle spielen. Wir erwarten, dass die zuständige Dezernentin Bürgermeisterin Klein ein Paket an Einsparmöglichkeiten vorlegt um die Anhebung der Grundsteuer B in der vorgelegten Form von 1450 Punkten sehr deutlich reduzieren zu können, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Um 19.00 Uhr steht das Thema Gewalt gegen Frauen im Mittelpunkt der öffentlichen Fraktionssitzung der BfB. Wir haben die Vorsitzende des Vereins Frauenhaus Bergstraße, Martina Evertz, zu Gast und wollen mit Ihr und gegebenenfalls weiteren Vorstandsmitgliedern des Vereins Frauenhaus über die Situation in Bensheim sprechen. 

Das Protokoll der Mitgliederversammlung des Frauenhaus haben wir mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Es geht bei dem Gespräch um die Zurückweisung vieler hilfesuchender Frauen beim Frauenhaus Bergstraße, da es zu wenig Plätze im Frauenhaus gibt und vor allem auch wegen fehlender Sozialwohnungen. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in der Gewaltsituation verbleiben müssen. Wir sehen bei dem Gespräch Lösungsmöglichkeiten in Bensheim und im Kreis Bergstraße, darauf weist BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau hin.

STVV 14.11.2024 „Neubau Kita Rheinstraße“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

Meine Vorredner sind bereits auf die vielen Vorteile der gemischten Nutzung von Kita und Wohnbau eingegangen. Dieses Konzept unterstützen wir.

Ja, wir brauchen Kitas und ja, wir brauchen Wohnraum – und was brauchen wir noch? Und das fehlt leider in diesem Antrag:

Wir brauchen Grünflächen, Wiesen, Bäume, Hecken d.h. unversiegelte Grünflächen auf diesem Gelände.

Die Versiegelung von Grünflächen hat in Bensheim in den letzten Jahren erschreckende Maße angenommen.

Nun, da an der Fabrikstraße jegliches Grün entfernt wurde, ist es umso wichtiger auf diesem Gelände eine Grünfläche zu errichten.

Beton und versiegelte Flächen erwärmen sich im Sommer durch die starke Sonneneinstrahlung und die Hitze strahlt noch bis in die Nacht ab. Es wird nicht mehr kühl in den Sommermonaten. Genau das wird hier passieren – wie bereits in großen Teilen Bensheims.

Ja- dies ist die menschengemachte Klimaerwärmung!

Mein Kollege Norbert Koller hatte bereits im Bauausschuss Anfang des Jahres betont, dass es falsch ist, die Fläche auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrdepots zu verplanen und sich für die Begrünung nur mit den Resten zufrieden zu geben.

Nein – das ist für uns keine Lösung.

Die BfB hatte zusammen mit den Grünen und der CDU 2018 einen Antrag in die STVV zu einer 2000qm großen Grünfläche auf dem Gelände eingebracht.

Dafür stehen wir noch heute.

Diese klimatisch wichtige Grünfläche war und ist auch für die Anwohner der Rheinstraße gedacht. Sie wird ein sozialer Treffpunkt werden, besonders für die ältere Menschen.

Und ich bin mir sicher, dass ich hier im Namen vieler Anwohner und Anwohnerinnen der Rheinstraße spreche, die damals an unserem sehr gut besuchten Ortstermin teilnahmen.

Ich erinnere hier auch an den Antrag der KOA „Vorsorge für Hitze“ Ende letzten Jahres. Lassen Sie dies nicht nur leere Worte sein. Lassen Sie uns auch danach handeln.

Wir sehen diesen heutigen Antrag als Anfang einer hoffentlich für alle Bürger und Bürgerinnen in Bensheim zufriedenstellenden Lösung für dieses Baugebiet.

Wohnraum allein reicht nicht – die Menschen brauchen Wohn- und Lebensqualität in Bensheim.

STVV, 14.11.2024 „Ehemaliges Kaufhaus Krämer“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

sehr geehrte Gäste,

die Fraktionen von Bürger für Bensheim, VuA und FWG beantragen gemeinsam: „Der Magistrat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der MEGB, bis zur Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.“

Dort soll die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung dargestellt werden. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen (aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung – Stichwörter Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Denkmalschutz – mit vorzulegen und welche Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen,.

Die Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher Weise  eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von Wohnungen als Eigentumswohnungen.

Ebenfalls soll die Ergebnisse einer Marktabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher erbrachten Architektenleistungen vorgelegt werden.

Meine Damen und Herren,

der Erwerb des ehemaligen Kaufhaus-Krämer-Komplexes hat 1.994.250 Euro gekostet. Weitere Kosten betrugen 2 Millionen und 77 Tausend Euro, darunter u. a. Architektenleistungen. . Zusammen etwas über 4 Mio Euro. 

Da wird es höchste Zeit zu einer Entscheidung zu kommen. Der Antrag der 3 Fraktionen BfB, FWG und VuA kommt genau zur richtigen Zeit. Wir brauchen die dort angeforderten Unterlagen um zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen. Der Krämer-Komplex kann nicht als Millionengrab ohne Entscheidung liegen bleiben. Bensheim braucht ergebnisoffene Entscheidungen – dieser gemeinsame Antrag liefert die Grundlage zur Entscheidung.

Die BfB-Fraktion bittet um Zustimmung.

BfB bespricht weitere Maßnahmen gegen die extreme Erhöhung der Grundsteuer B bespricht das Thema Naturwälder in Bensheim ausweiten

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 12. November 2024 als Präsenzsitzung ab 18.00 Uhr in den Räumen der marokkanischen Kulturgemeinde auf dem Guntrum-Gelände statt. Die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung steht u.a. im Mittelpunkt der Sitzung, darauf weist Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB hin. 

Wir besprechen weitere Maßnahmen um die vorgesehene extreme Erhöhung der Grundsteuer B von 620 Punkten auf 1450 Punkten zu reduzieren. Wir kommen dabei zurück auf einen früheren, von der Koalition damals abgelehnten Vorschlag der BfB, das Hoffart-Gelände zu verkaufen, informiert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

„Wie können wir den Naturwald in Bensheim erweitern ?“, fragt BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau. Naturwälder schützen nicht nur unser Klima, sondern sie sind auch für die Artenvielfalt von großer Bedeutung. Das neue Förderprogramm der Bundesregierung „Klima Wildnis“ gibt den Kommunen finanzielle Hilfen. Wie können wir es in Bensheim nutzen ?

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG zum Thema „ehemaliges Kaufhaus Krämer“ 

BfB-Fraktion, VuA-Fraktion und FWG-Fraktion                               4. November 2024 

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert

Rathaus

Per E-Mail 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

bitte nehmen Sie den nachstehenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG zum Thema ehemaliges Kaufhaus Krämer auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024. 

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion                     VuA-Fraktion                 FWG-Fraktion 

„Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der MEGB beauftragt, bis zur Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der 

A) die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung dargestellt sind. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen (aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung (Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Denkmalschutz) mit vorzulegen und welche Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen. Die Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher Weise eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von Wohnungen als Eigentumswohnungen.

B) die Ergebnisse einer Markabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher erbrachten Architektenleistungen enthalten sind.“

Begründung erfolgt in der Stadtverordnetenversammlung.

Die Fraktionen von BfB, VuA und FWG gehen ergebnisoffen an die zu treffende Entscheidung.

BfB, VuA und FWG: Kaufhaus Krämer – sanieren oder verkaufen ?

Bensheim. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von BfB, VuA und FWG für die
Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2024 befasst sich mit dem
ehemaligen Kaufhaus-Komplex Krämer. Wir sehen hier erheblichen
Handlungsbedarf und gehen ergebnisoffen an das Thema sanieren oder verkaufen
heran, betonen die Fraktionsvorsitzenden Franz Apfel (Bürger für Bensheim,
Rolf Kahnt (Vernunft und Augenmaß) und Dr. Rolf Tiemann ( Freie
Wählergemeinschaft Bensheim). 

Der Antrag der drei Fraktionen lautet:

„Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der MEGB beauftragt, bis zur
Beratung des Haushaltsentwurfes 2025 eine Entscheidungsgrundlage bezüglich
des ehemaligen Kaufhauses Krämer den MEGB-Gremien und der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der 

A) die Art, der Umfang und die vorgesehene Nutzung bzw. Verwertung
dargestellt sind. Die Sanierungskosten sind aktualisiert vorzulegen
(aktueller Stand sowie noch zu erwartende Kosten). Ebenfalls ist eine
Einschätzung über die Höhe einer möglichen Förderung (Integriertes
Stadtentwicklungskonzept, Denkmalschutz) mit vorzulegen und welche
Voraussetzungen und Kosten für eine Förderung bestehen. Die
Entscheidungsgrundlage soll eine Einschätzung beinhalten, ob und in welcher
Weise eine Sanierung des Kaufhaus-Komplexes Krämer auf Basis der jetzigen
Planungen dauerhaft kostendeckend erfolgen kann – etwa über den Verkauf von
Wohnungen als Eigentumswohnungen.

B) die Ergebnisse einer Markabfrage über einen zu erzielenden Verkaufspreis
des ehemaligen Kaufhaus-Komplexes Krämer einschließlich der bisher
erbrachten Architektenleistungen enthalten sind.“

BfB gegen extreme Erhöhung der Grundsteuer B

Bensheim. Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenfraktion der Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB) findet am Dienstag, den 5. November 2024 um 18.00 Uhr als Video-Konferenz statt. Im Mittelpunkt stehen die Beratung über Alternativen zur Anhebung der Grundsteuer B und die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung, informiert Yvonne Dankwerth vom Vorstand der BfB. 

„Wir setzen uns für eine Vertagung des Entscheides über die extrem hohe Anhebung der Grundsteuer B aus und wollen dass die gewonnene Zeit aktiv genutzt wird und Sparmaßnahmen vom Magistrat entwickeln zu lassen. Einfach nur die Grundsteuer B auf 1450 Punkte mehr als zu verdoppeln ist zwar der vermeintlich leichteste Weg wird aber zum Glück so nicht funktionieren, erwartet BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Ohne Einnahmeverbesserungen, Sparmaßnahmen gekoppelt mit einer Aufgabenkritik innerhalb der Stadtverwaltung wird es nicht gehen. Den Vorschlag der CDU für eine Bürgerversammlung unterstützen wir, informiert Stadtrat Andreas Born (BfB). 

Die BfB-Fraktion hat folgenden Änderungs-Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. 

1.       Die Beratung und Entscheidung über die Erhöhung der Grundsteuer B zum 1.1.2025 wird auf die Gremiensitzungen im Dezember 2024 verschoben. 

2.       Der Magistrat wird beauftragt zu klären welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um den GGEW-Anteil der Stadt Bensheim teilweise zu verkaufen. Ziel soll die Beibehaltung von 51 % der GGEW-Anteile bei der Stadt Bensheim sein. 

3.       Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen ob der zu verkaufende Aktienanteil der Stadt Bensheim von der Kommunalwirtschaft mittlere Bergstraße (KMB) übernommen werden kann. 

4.       Falls dies nicht möglich ist wird der Magistrat beauftragt zu klären ob ein weiterer Miteigentümer am GGEW Interesse am Erwerb von GGEW-Anteilen der Stadt Bensheim hat. 

5.       Wenn andere Eigentümer-Kommunen des GGEW kein Interesse bzw. keine finanziellen Möglichkeiten zum Erwerb von GGEW-Anteilen von der Stadt Bensheim haben wird der Magistrat beauftragt zu klären welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen um Bürgeraktien mit Dividenden-Anspruch auszugeben. Der Magistrat wird beauftragt zu klären, mit welchen Kosten und Einnahmen bei der Ausgabe von Bürgeraktien mit Dividenden-Anspruch zu rechnen ist. 

6.       Die Punkte zu 2 bis 5 sollen der Stadtverordnetenversammlung in den Gremiensitzungen Dezember 2024 vorgelegt werden. 

7.       Vorgelegt werden soll ebenfalls der ermittelte Wert des Anteils der Aktien die verkauft werden sollen (Reduzierung des Aktienanteils der Stadt Bensheim auf 51 %).“ 

Eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 1450 Punkte wird die Nebenkosten für das Wohnen für Eigentümer und Mieter weiter deutlich erhöhen. Die Miete ist in Bensheim ohnehin schon außergewöhnlich hoch. Vor einer Erhöhung der Grundsteuer B mit diesem Ausmaß müssen andere Möglichkeiten geprüft werden. Einige unserer Vorschläge hat die BfB-Fraktion bereits im BA-Artikel am 28.10.2024 veröffentlicht, darauf weist BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau hin.

BfB-Fraktion gegen Verdoppelung der Grundsteuer B und für Prüfung Verkauf von GGGW-Anteilen 

Bensheim. „Die gewaltige Erhöhung der Grundsteuer B um mehr als das Doppelte auf 1450 Punkte lehnt die BfB-Fraktion entschieden ab. Mit einem Steuersatz von 1450 Punkten wären wir an der Spitze der hessischen Kommunen bei der Grundsteuer B. Die Erhöhung würde bedeuten, dass die Miet-Nebenkosten sowohl für Eigentümer als auch Mieter weiter erhöht würden. Die Grundsteuer B wird von den Eigentümern auf die Mieter umgelegt. Aufgrund der hohen Mieten und der sehr hohen Nebenkosten in Bensheim schließen wir diesen Weg für uns als BfB-Fraktion ausdrücklich aus, betont BfB-Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau. 

Bensheim muß handeln um sein enormes Defizit bei der Gewerbesteuer von über 40 Millionen Euro auszugleichen und innerhalb von 5 Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Stattdessen schlagen wir u. a. den Verkauf von Anteilen des GGEWs vor. Bensheim sollte bis auf 50,1 % der GGEW-Anteile verkaufen. Das wollen wir geprüft sehen. Der Verkauf könnte an die andere Kommunen, die bereits Miteigentümer am GGEW sind, erfolgen oder an die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB), die Bensheim schon einmal in einer schwierigen finanziellen Situation durch den Kauf des Abwassernetzes geholfen hat, daran erinnert BfB-Stadtverordneter Franz Apfel. 

Statt eines Kahlschlags der auch die Vereine, der soziale, sportliche, Umweltaktive und kulturelle Bereiche treffen wird, plädieren wir dafür, dass neben dem Verkauf von GGEW-Anteilen folgende Maßnahmen endlich angegangen werden:

1.        Beschluß über eine Stellenbesetzungssperre. Bei notwendigen Ausnahmen kann der Magistrat eine Besetzung begründet beschließen. Diese Maßnahme wurde in der Vergangenheit schon mal erfolgreich durchgeführt. Da war die Situation bei weitem nicht so belastet. 

2.        Verkauf einzelner Gebäude und Grundstücke, beispielweise Rodensteinstraße 8 und das Hoffart-Gelände. Die hauptamtlichen Dezernentinnen sollten die Fraktionsvorsitzenden einladen um über weitere Gebäude zu sprechen, die verkauft werden sollten. 

3.        Wir erwarten Projekte im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, die zur Absenkung von Kosten führen. Beispielweise könnte die Stadtverwaltung Bensheim das Vergabeverfahren für Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge kleinerer Kommunen übernehmen. Auch die Übernahme der Aufgaben des Bauamtes einer kleineren Kommune wäre denkbar. 

4.        Welche Arbeiten innerhalb der Stadtverwaltung können entfallen. Eine Aufgabenkritik halten wir für erforderlich. Dazu wird die Kompetenz der Teams innerhalb der Stadtverwaltung benötigt.

Wir werden einen Änderungs-Antrag stellen und die Verwaltungsvorlage mit der Erhöhung auf 1450 Punkte bei der Grundsteuer B von der Tagesordnung der Gremien im November 2024 zu nehmen. Unser Ziel ist es, dass mit den oben aufgeführten Punkten die extreme Erhöhung der Grundsteuer B entfällt, informiert die BfB-Fraktion. Der hauptamtliche Magistrat muß seine Hausaufgaben machen bevor an Steuererhöhungen zu denken ist.