STVV 19.2.26 „B-Plan und Flächennutzungsplan-Änderung zur Wasserhölle“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Sehr geehrter Herr Moritz, liebe Kolleginnen und  Kollegen, liebe Gäste,

Das genannte Baugrundstück liegt im Außenbereich, ist eine unbebaute
Wiesenfläche von 5638 qm, die wir aufgrund von Klimaveränderungen, Erwärmung
und Hochwassergefahren dringend als grüne freie Fläche benötigen. 

Nicht alles freie Gelände darf versiegelt und bebaut werden, wir brauchen
auch Brachflächen, wie bereits von meiner Vorrednerin Frau Rinke
dargestellt.

Der Bau von 51 Wohneinheiten, wenn auch als sozialer Wohnungsbau geplant,
bedeutet 3840qm Bebauung, dazu kämen 51 PKW-Stellplätze, 102
Fahrradabstellplätze.

Diese Fläche darf aus unserer Sicht nicht versiegelt und verbaut werden.

Wir lehnen das Bauvorhaben deshalb ab. Als Alternative ist das
Thermoplastgelände zu prüfen, eine bereits versiegelte Fläche.

Vielen Dank!

19.2.2026 STVV „Interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Lorsch“, Dr. U. Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

wie wird sich Bensheim in den nächsten 20 Jahren entwickeln?

Bereits die Offenlage des Regionalplans Südhessen hat darauf eine klare Antwort gegeben:

  • Es soll gebaut werden. Bensheim soll wachsen.

Doch wir müssen uns fragen: Um welchen Preis?

Heute stimmen wir über ein weiteres Gewerbegebiet ab – offiziell trägt es den Namen „Interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Lorsch“.

Interkommunale Zusammenarbeit klingt zunächst positiv. Doch faktisch handelt es sich um Stubenwald III.

Geplant ist die Versiegelung von rund 21 Hektar Fläche – 11 Hektar auf Bensheimer, 10 Hektar auf Lorscher Gemarkung.

Das bedeutet: 21 Hektar Boden, die dauerhaft unter Asphalt, Beton und Hallen verschwinden sollen.

  • Die BfB sagt nein zu Stubenwald III !

Warum?

Diese zu bebauenden Flächen sind keine Schotterflächen, sondern wertvoller Boden. Es sind Vorranggebiete:

  • für Boden, Wasser, Klima, Luftqualität und Landwirtschaft.

Diese Bebauung zerstört unsere natürlichen Lebensgrundlagen!

Boden ist nicht vermehrbar. Ist er einmal versiegelt, ist er für die folgende Generationen verloren.

Mit der Versiegelung dieser Fläche verlieren wir:

  • fruchtbaren Boden zur Lebensmittelproduktion,
  • Flächen zur Grundwasserneubildung, Hochwasserschutz etc.
  • Es betrifft Kaltluftentstehungsgebiete für ein gesundes Stadtklima – unsere natürlichen Puffer gegen Hitze, Starkregen und Dürre.
  • Das Gebiet liegt im Regionalen Grünzug und innerhalb der Altneckarschlingen und damit werden wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen für immer zerstört.
  • Und nicht zu vergessen: dieses Gebiet ist eines der letzten großen Naherholungsgebiete für die Bensheimer Bürgerinnen und Bürger!

Es gibt noch keine Informationen zu den Ausgleichsmaßnahmen. Doch selbst Ausgleich kann diesen verlorenen Boden nicht zurückbringen. Versiegelter Boden bleibt versiegelt.

Warum wurde eine Klimaanalysekarte mit finanziellem Aufwand erstellt, wenn wir ihre Erkenntnisse bei konkreten Entscheidungen nicht berücksichtigen – weil sie nicht in den Bebauungsplan passen?

Besonders dramatisch sehen wir in der BfB den Verlust landwirtschaftlicher Flächen.

Die betroffene Fläche wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt: als Ackerland und Grünland. Das bedeutet, dass 21 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gehen.

Nicht zu vergessen:

Bereits durch die Gewerbegebiete Stubenwald I und II sind rund 18 Hektar landwirtschaftlicher Flächen verloren gegangen. Zusammen sprechen wir also von fast 40 Hektar.

  • 40 Hektar Boden, auf denen Lebensmittel produziert werden oder in Zukunft produziert werden könnten.

Ist das zu verantworten – besonders auch im Hinblick auf die zukünftigen Generationen?

Lebensmittel sind „Mittel zum Leben“. Wie der Name sagt: wir können ohne Lebensmittel nicht leben!

Landwirtschaftliche Flächen sichern unsere Ernährung.

Deutschland kann seine Bevölkerung schon heute nicht mehr vollständig aus eigener Produktion versorgen. Der Selbstversorgungsgrad liegt bei Gemüse bei etwa 40 Prozent, bei Obst sogar nur bei rund 20 Prozent, bei Getreide erreichen wir nur knapp eine ausgeglichene Bilanz.

Mit jedem weiteren Hektar, der verloren geht, geraten wir weiter in die roten Zahlen.

  • Wir verlieren unsere regionale Versorgung mit Lebensmitteln und geraten weiter in Abhängigkeit – und:  
  • Wir gefährden die Existenzgrundlage unserer Landwirte!

An dieser Stelle möchte ich allen Landwirten danken, dass sie trotz dieser widrigen Umstände weiter für uns Lebensmittel anbauen!

Neue Gewerbegebiete garantieren zeitnah keine sprudelnden Gewerbesteuereinnahmen.

  • Unternehmen zahlen häufig erst nach Jahren nennenswerte Steuern.
  • Die Infrastrukturkosten hingegen entstehen sofort – Straßenbau, Entwässerung oder auch der Bau neuer Kitas etc.

Und das bei knappen Kassen in Bensheim!

Schon 2021 wurde der enorme Flächenverbrauch im Bereich Stubenwald kritisiert. Damals wurde von Naturschutzverbänden klar formuliert:

„Lorsch wächst mit Bensheim zusammen. Wo bleibt der Raum für die Menschen und die Natur?“

Diese Frage ist heute aktueller denn je.

Wirtschaftliche Entwicklung ist wichtig – aber sie darf nicht auf Kosten unserer natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.

Wenn wir Boden, Wasser und Stadtklima dauerhaft schädigen, sägen wir an dem Ast, auf dem wir sitzen und das ist unverantwortlich für zukünftige Generationen.

Vielen Dank.

19.2.26 STVV Haushalt 2026, Franz Apfel

Franz Apfel, BfB-Fraktion, es gilt das gesprochene Wort;                 19.02.2026 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,

meine Damen und Herren, liebe Gäste,

als erstes bedanken wir uns bei erstem Stadtrat Frank Daum für die zügige 

Beantwortung unserer Fragen zum Haushaltsentwurf 2026.

Der Haushalt der Stadt Bensheim schließt mit einem Defizit im ordentlichen 

Ergebnis von 15.490.171,- Euro ab. Im Finanzergebnis haben wir einen 

Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 25.572.096,- Euro. 

Das ist auf der einen Seite völlig unbefriedigend und auf der anderen Seite ein 

kleiner Lichtblick. 2025 beschlossen wir den HH 2025 mit einem Defizit 

im ordentlichen Ergebnis von immerhin 25,5 Millionen Euro. 

Wir sehen hier vor allem auch Verbesserungen bei der Gewerbesteuer. 

Positiv sehen wir ebenfalls, dass wir mehr Darlehen zurückzahlen als wir 

aufnehmen. 

Meine Damen und Herren,

die KOA aus CDU, SPD und FDP hat keinen einzigen Ä-Antrag zum HH-Entwurf 

2026 gestellt. Das dürfte einmalig in der Geschichte der STVV sein. So 

inhaltlich schwach war die CDU noch nie. 

Apropos Koalition. Kennen sie eine Koalition, die sich dauernd in ihrer 

Zusammenarbeit lobt und dann ein Koalitionspartner die wichtigste 

Entscheidung, den HH 2026, nicht mitträgt? Das kenne ich nicht und ich bin 

jetzt sage und schreibe 41 Jahre in der Kommunalpolitik. Gemeint ist die FDP, 

die kurz vor der Kommunalwahl aussteigt und nicht mit der Erhöhung der 

Grundsteuer B in Verbindung gebracht werden will. Die FDP setzt dabei 

darauf, dass die Wählerinnen und Wähler vergessen haben, dass die FDP 

die Grundsteuer B 2022 deutlich angehoben hat. Da gab es keine 

Gewerbesteuerrückzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe. Das war ein 

halbes Jahr nach der Koalitionsvereinbarung von CDU, SPD und FDP. Das 

sollte niemand vergessen. 

Positiv sehen wir als BfB die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 die sehr 

deutliche Verbesserungen in Bezug auf die beschlossenen Haushalte 

aufzeigen. Einmal 8,5 Mio Euro besser und dann 2024 ein deutlich 

zweistelliger Millionenbetrag besser als der Haushaltsbeschluss.

Meine Damen und Herren,

wir hätten heute die Chance die Grundsteuer B als wichtiges Signal an die 

Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu senken. Die Änderungs-Anträge der 

Fraktion Bürgerinnen und Bürger für Bensheim zeigen diese Möglichkeit auf. 

Die 1000 Punkte Grundsteuer B trifft Eigentümer, Mieterinnen und Mieter 

und Unternehmen gleichermaßen. Diese Grundsteuer B sorgt dafür, dass die 

ohnehin hohen Miet- und Mietnebenkosten an der Bergstraße weiter steigen. 

Das kann nicht in unserem Interesse sein. Aber diese Koalition verhindert 

heute das Abschmelzen. 

Meine Damen und Herren,

ich gehe jetzt nochmal auf sechs Änderungs-Anträge der BfB-Fraktion konkret 

ein. 

Die BfB beantragt die Personalaufwendungen im Jahr 2026 um 1,5 Millionen 

Euro zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen wird eine Stellenbesetzungs-

sperre für 6 Monate festgesetzt. Dazu soll es Ausnahmen geben, die durch 

den Magistrat festgesetzt werden. Im Haushaltssicherungskonzept werden 

jeweils 1,5 Millionen Euro Personalaufwendungen für die Jahre 2027 und 

folgende reduziert.“

Die Begründung dazu: 

Die Verwaltung hat im Jahr 2024 eine Million Euro durch verspätete 

Besetzungszeiten, Wegfall von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Übernahme 

durch Krankenkasse) etc. eingespart. 

In früheren Jahren wurden Stellenbesetzungssperren (mit Ausnahmen) 

erfolgreich angewandt. In diesen Jahren war die finanzielle Situation bei 

weitem nicht so katastrophal. Das ist also ein gangbarer Weg. 

Die BfB beantragt weiterhin Die Aufwendungen für Sach- und 

Dienstleistungen werden im Jahr 2026 um 1,5 Millionen Euro reduziert. Im 

Haushaltssicherungskonzept werden jeweils 2,5 Millionen Euro 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die Jahre 2027 und 

folgende reduziert.

Wir stellen folgenden Antrag: Die Gewerbesteuer wird um 10 Punkte auf 400 

Punkte erhöht. Das sind nur 10 Punkte, die uns aber helfen werden die 

Grundsteuer B zu reduzieren. Ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer von bis zu 

400 Punkten belastet Einzelunternehmer und Personengesellschaften nicht. 

Die Kommunalberatung hat uns extra auf diesen Umstand hingewiesen. Ab 

2027 sind ohnehin 400 Punkte Gewerbesteuer vorgesehen. 

Die BfB-Fraktion beantragt weiterhin: Die Stadtverordnetenversammlung der 

Stadt Bensheim fordert die oberste Kommunalaufsicht in Hessen auf, den 

Konsolidierungszeitraum für die Bensheimer Finanzsituation auf 10 Jahre 

festzulegen. Durch eine Verlängerung des Konsolidierungszeitraumes für die 

Lösung der Bensheimer Finanzsituation könnte die Sanierung der Bensheimer 

Finanzen sehr viel sozialverträglicher stattfinden und die Grundsteuer B 

könnte zügiger reduziert werden.  

Wir beantragen ferner den Realisierungswettbewerb Marktplatz der Zukunft 

in Höhe von 200.000 Euro bis auf weiteres zu streichen. Die finanzielle 

Situation der Stadt Bensheim lässt auf absehbare Zeit keine Umsetzung des 

Realisierungswettbewerbes zu. Aus diesem Grunde soll der 

Realisierungswettbewerb im Haushalt 2026 gestrichen werden. 

Dem nachgereichten Ä-Antrag der FDP-Fraktion werden wir zustimmen. Er 

geht in eine ähnliche Richtung wie unsere Ä-Anträge. 

Mit unseren Ä-Anträgen zeigen wir realistische Sparvorschläge auf die dafür 

sorgen, dass wir die Grundsteuer B 2026 von 1000 Punkten auf 900 Punkte 

absenken können. Und das beantragen wir heute. Wir sehen Spielraum für 

die Senkung der Grundsteuer B als wichtiges Signal an unsere Bürgerschaft. 

Wir wollen sparen und wir können sparen und wir wollen zurück auf den 

Grundsteuer B Satz vor der Erhöhung. Natürlich geht das nur Schritt für 

Schritt aber den ersten Schritt könnten wir heute tun.

Meine Damen und Herren,

im Haushaltssicherungskonzept für die nächsten Jahre steht kein einziger 

Verkauf von Grundstücken und Gebäuden drin, wie beispielweise 

Rodensteinstraße 8 oder das Hoffart-Gelände. Das ist unbefriedigend. 

Stattdessen stehen dort die Anhebung der Grundsteuer B ab 2027 auf sage 

und schreibe 1660 Punkte. Das lehnen wir ab. 

Meine Damen und Herren,

wir werden heute den Haushaltsentwurf, den Stellenplan und das HH-

Sicherungskonzept ablehnen.

Zwei Gründe sind dafür verantwortlich. Zum einen die Ablehnung unserer 

Änderungs-Anträge, die es ermöglicht hätten in die Senkung der Grundsteuer 

B einzusteigen. 

Der zweite Grund ist: wir unterstützen ihre Politik des maßlosen 

Flächenverbrauchs nicht. Das ist ebenfalls ein ganz wichtiger Punkt !

Ihre Bilanz nach 5 Jahren: es sind fünf verlorene Jahre für Bensheim ! Schauen 

Sie in ihren Koalitionsvertrag was Sie tatsächlich umgesetzt haben. 5 

verlorene Jahre ! Und: Sie haben die Stellschrauben beschloßen für einen 

maßlosen Flächenverbrauch. Nur die Wählerinnen und Wähler können Ihnen 

Einhalt gebieten und dafür setzen wir uns als Bürgerinnen und Bürger für 

Bensheim ein.

STVV 6.11.2025 “ Offenlage Regionalplan Südhessen“, Dr. Ulrike Vogt-Saggau

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                  

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

wie wird sich Bensheim in den nächsten 20 Jahren entwickeln?

Die Offenlage des Regionalplans gibt hierzu antworten.

Im aktuellen Entwurf der Verwaltung werden 22 Hektar Siedlungsfläche sowie 20 Hektar Gewerbeflächen für Bensheim beantragt. Zudem soll die Stadt den Status einer „Entlastungskommune“ für den Frankfurter Raum annehmen.

Natürlich werden in der Vorlage viele klimatischen und ökologischen Kriterien diskutiert und berücksichtigt – und das ist gut so  –  aber aufgrund der immensen Versiegelung von Flächen können wir dieser Vorlage nicht zustimmen.

Ich möchte dies kurz begründen:

Zunächst ganz wichtig:

Wir sagen Nein zum Thema „Bensheim als Entlastungskommune für Frankfurt“. Ausführlich hatten wir die Argumente bereits in der letzten STVV ausgeführt.

Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe an Wohnraum für Frankfurt zu schaffen.

Wir brauchen Wohnraum für die Bensheimer Bürger und Bürgerinnen und da gibt es lange Wartelisten.

Außerdem lehnen wir folgende Gebiete zur Entwicklung von Wohnbau und Gewerbe ab:

  1. Auerbach Nord – Verlängerung „Zeilbäume“ (5,1 ha) und östlich Berliner Ring (7,9 ha)

Zu einer Bebauung nördlich dem Neubaugebiet „In den Zeilbäumen“ sagen wir weiterhin NEIN. Weiterhin deshalb, weil wir als BfB schon damals im Koalitionsvertrag zusammen mit der CDU und GLB dies haben festschreiben lassen.

      Dazu stehen wir noch heute!

Viele interessierte und auch besorgte Bürger konnten sich bei unserer Informationsveranstaltung vor Ort am vergangenen Sonntag selbst einen Eindruck darüber verschaffen, was dort künftig geplant ist.

Das ist unsere Art von Bürgerbeteiligung!

2.     Auerbach – Kleingärten

Alle Überlegungen zur Inanspruchnahme, Umwidmung bzw. Verlagerung von Kleingartenflächen in Auerbach werden gestrichen.

Es ist ein NOGO! -> Die Standorte sind dauerhaft zu sichern.

3.     Bensheim-Süd

In der Stellungnahme sind rund 19 Hektar zwischen Tegut-Fachmarkt und Kleingartenanlage als Baugebiet vorgesehen.

Wir sagen klar: Nein.

Schon 2019 gab es ähnliche Pläne um dort Wohnraum für 1 500 Menschen zu schaffen – eine Bürgerinitiative hat sich dagegen erfolgreich gewehrt.

Dieses Gebiet ist als Kaltluftschneise, als Naherholungsfläche sowie als  landwirtschaftliche Fläche unverzichtbar.

Dort soll keine Bebauung entstehen, sondern Natur erhalten und aufgewertet werden.

4. Innenentwicklung und Nachverdichtung.

Hier liegt unser Fokus.

Wir fordern den Magistrat auf, eine Übersicht über Wohnraumpotenziale auf bereits genutzten oder versiegelten Flächen vorzulegen.

Das ist echte, nachhaltige Stadtentwicklung – im Sinne des Baugesetzbuches:

„Innen vor Außen.“

 5. Herausnahme Stubenwald III

Auch hier gilt: Keine weitere Versiegelung.

Das Gebiet ist ein beliebtes Naherholungsareal und wichtiger Lebensraum.

Und: Viel Gewerbe bedeutet nicht automatisch viel Geld für die Stadt – das erleben wir derzeit deutlich.

Blockieren wir mit dieser Haltung die Entwicklung Bensheims?

  • Nein.

Wir handeln im Sinne des §1a BauGB: Flächensparen und Bodenschutz haben Vorrang.

Innenentwicklung vor Außenentwicklung – dazu stehen wir.

Was sind die Folgen von ungebremstem Wachstum?

Mehr Einwohner bedeuten mehr Verkehr, mehr Lärm, mehr Versiegelung – und weniger Lebensqualität.

Diese Entwicklung verändert das Gesicht unserer Stadt – und das darf man nicht ignorieren.

Bensheim ist eine Stadt mit gewachsener Identität, kleinteiliger Bebauung und begrenzten Flächenreserven. Zwischen Odenwald und Bergstraße gelegen, ist das geografische Wachstum bereits heute stark eingeschränkt.

Der Verlust wertvoller Natur- und Erholungsräume wäre der Preis eines überzogenen Wachstums – ein Preis, den wir nicht bereit sind zu zahlen.

Sie mögen es „Realitätsverlust“ nennen – für uns ist es „Gesunder Menschenverstand“

Ich weiß, jetzt werden einige sagen:

„Wir sollten uns die Option offenhalten, dass sich Bensheim weiterentwickeln kann.“

Ich frage mich: Wer ist eigentlich „wir“?

Sind es wir Kommunalpolitiker – oder sind es die Bürgerinnen und Bürger, die hier leben?

Sind wir nicht gewählt worden, um ihre Interessen zu vertreten?

Ich erinnere an die letzte STVV, als in Fehlheim gegen den ausdrücklichen Willen der Anwohner eine Baugenehmigung beschlossen wurde.

Wessen Interessen wurden hier umgesetzt?

Das darf sich nicht wiederholen!

Wir hatten eine Bürgerversammlung zu dem Regionalplan gefordert, der abgelehnt wurde. Stattdessen gab es eine Informationsveranstaltung.

Aber wir wollen die Bürger nicht nur „mitnehmen“!   

Wir wollen ihnen eine echte Mitbestimmung ermöglichen,

damit sie selbst entscheiden können, wie sich ihre Stadt entwickelt.

Wir alle wissen wie die Abstimmung heute Abend ausfallen wird.

Es ist jedoch auch wichtig zu wissen:

Heute stimmen die Stadtverordneten ab – im März nächsten Jahres werden die Bensheimer Bürger und Bürgerinnen abstimmen.

STVV 18.9.2025 „Zulassung hybrider Sitzungen“, B. Ottofrickenstein-Ripper

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Frau Deppert, sehr geehrte Gäste, meine Damen und Herren,

Der Bergsträßer Kreistag hat beschlossen, zukünftig die Durchführung von hybriden Ausschusssitzungen zuzulassen.

Hybrid bedeutet in diesem Zusammenhang, daß nicht alle Teilnehmenden vor Ort in der Sitzung anwesend sein müssen, sondern vor Ort per Videokonferenz zugeschaltet werden.

Bereits in der Coronazeit haben sich Videokonferenzen bewährt, sie bringen weniger Menschen in den Straßenverkehr, ersparen An- und Abfahrten, sind dadurch zeitsparend.

Gerade, da die Mehrheit der Stadtverordneten ehrenamtlich tätig sind, könnten sie auch von zu Hause aus oder von anderen Orten aus an den Sitzungen teilnehmen und dabei sein.

Der Magistrat soll dazu eine Änderung der Geschäftsordnung vorschlagen.

STVV 18.9.2025 „Flurbereinigungsverfahren“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,      18.9.2025

Den Änderungs-Antrag der Koalition zum Flurbereinigungsverfahren können wir zwar mittragen – wir weisen aber gleichzeitig auf folgende kritische Punkte hin:

13 Jahre nach Beschluß 2013 liegt erst der Wege- und Gewässerplan vor.

Bereits am 14.12.2017 wurden die städtischen Kosten von 350.000 Euro auf 525.000 Euro erhöht.

Nach vorsichtiger Schätzung liegt der aktuelle Kostenanteil bei mehr als 1,5 Mio Euro. – bei „vorsichtiger Schätzung wird mir ganz flau im Magen. 

Nur 1 Winzer – nur ein einziger – hat Interesse an der Fortführung des Verfahrens – das sagt ja auch schon was aus ! 

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe – angesichts der prekären finanziellen Situation ist das nicht leistbar. 

Wir stimmen zwar dem Änderungs-Antrag zu haben aber unsere Bedenken danach schon mal klar formuliert.

STVV 18.9.2025 „Regionalplan – Einstufung Bensheims als Entlastungskommune für Frankfurt“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

liebe Gäste, meine Damen und Herren,

der Magistrat hat den Regionalplanentwurf des Regierungspräsidiums 

Darmstadt bis zur nächsten Sitzungsrunde zurückgezogen. In diesem Plan ist 

vorgesehen, – dass Bensheim –  neben vier weiteren Städten – Wohnraum zur 

Entlastung der Metropole Frankfurt bereitstellen soll.

Ich sage es für die BfB-Fraktion klar und unmissverständlich: Diese 

Einordnung lehnen wir ab. Und zwar aus Verantwortung für unsere 

Stadtstruktur, für die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger, für den 

Erhalt der biologischen Vielfalt und den Erhalt bester landwirtschaftlicher 

Nutzflächen. Wir können und wollen zu diesem Punkt ganz klar jetzt schon 

eine Entscheidung treffen! Deshalb liegt Ihnen der gemeinsame Antrag von 

BfB, VuA und FWG vor, in dem wir die Absicht Bensheim als 

Entlastungskommune für Frankfurt festzulegen entschieden zurückweisen. 

Als zweiten Punkt beantragen wir, dass der Magistrat die Frist für die Abgabe 

der Stellungnahme der Stadt Bensheim zum Regionalplan Südhessen bis zum 

15.12.2025 zu verlängern und 3. Bitten wir die Stadtverordnetenvorsteherin 

um die Durchführung einer Bürgerversammlung vor dem Abgabetermin, in 

der die Stellungnahme zum regionalen Raumordnungsplan vorgestellt und 

diskutiert wird. Das Thema hat eine extrem hohe Bedeutung für die Stadt, für 

die Umwelt, die Biodiversität, die Naherholung und für die Landwirtschaft, 

Meine Damen und Herren,

Bensheim ist eine Stadt mit gewachsener Identität. Unsere Bebauung ist 

kleinteilig, unsere Flächenreserven sind begrenzt. Zwischen Odenwald und 

Bergstraße ist das geografische Wachstum ohnehin stark eingeschränkt. Jeder 

weitere Hektar, der bebaut würde, ginge zu Lasten wertvoller Natur- und 

Erholungsräume und zu Lasten landwirtschaftlicher Böden mit bester 

Qualität. Diesen Preis dürfen und wollen wir nicht zahlen.

Hinzu kommt: Mit einer Distanz von ca. 60 Kilometern nach Frankfurt und 

einer Fahrzeit von bis zu einer Stunde ist Bensheim kein prädestinierter 

Pendlerstandort. Wer glaubt, durch zusätzlichen Wohnungsbau hier eine 

spürbare Entlastung für Frankfurt zu erreichen, verkennt die Realität. Schon 

heute sind die A 5 und die Bahnstrecke Frankfurt–Heidelberg überlastet. Wir 

alle kennen die Probleme mit Zugausfällen und Verspätungen und mit 

täglichen Staus auf der A5.

Auch unsere Infrastruktur ist längst am Limit. Schulen, Kitas, medizinische 

Einrichtungen – sie arbeiten heute schon an der Belastungsgrenze. Weitere 

Bevölkerungszuwächse führen zu einer Überforderung ! 

Wir stehen für hohe Wohnqualität, für regionale Verwurzelung und für eine 

eigenständige behutsame Entwicklungsperspektive. Die von außen 

verordnete Rolle als „Entlastungskommune“ widerspricht diesen Prinzipien.

Als Bürger für Bensheim bekennen wir uns zu einer verantwortungsvollen 

Stadtentwicklung – im Einklang mit Umwelt, Infrastruktur und 

gesellschaftlichem Zusammenhalt. Wir wiedersprechen einer 

Wachstumsstrategie, die bereits in der Vergangenheit viele ha Land für 

Wohnraum und Gewerbe zur Verfüg gestellt hat. Unser aktuelles finanzielles 

Desaster hat auch mit dem Wachstumswahn vergangener Jahre zu tun. 

Meine Damen und Herren,

die zusätzlichen 9 ha, die Bensheim als Entlastungskommune für Frankfurt 

gegeben werden, lehnen wir entschieden ab. Und es gibt manche unter 

Ihnen, die so argumentieren: auch wenn wir das im November/Dezember 

2025 beschließen, dann heißt das doch nicht dass wir das umsetzen. Das ist 

eine absurde Argumentation: mit dem Beschluß Bensheim als 

Entlastungskommune zu akzeptieren machen Sie den Weg genau dafür frei.

Wie weit diese Wachstumsdenke um jeden Preis bereits in der Verwaltung 

angekommen und gelebt wird zeige ich mit einem Zitat:

Aus der Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf zum Regionalplanentwurf 2025 vom 30. Juli 2025, Seite 21, Zitat: „Der südliche Bereich des Bestandsgebietes, ab den Kleingärten nach Süden bis zur Saarstraße ist im Regionalplanentwurf wie auch im bisherigen Regionalplan als Vorranggebiet, Bestand dargestellt.“ Und weiter: „Dieser Bereich würde sich für eine wohnbauliche Nachverdichtung bzw. Entwicklung eignen, falls man bereit ist, die Kleingartenanlage aufzugeben.“ Zitat Ende. 

Niemand braucht sich zu wundern, dass die politischen Ränder immer stärker werden. Sie sind dafür mit ihrer Politik verantwortlich. 

Meine Damen und Herren, wir bitten um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag und um Einzelabstimmung des Antrages.

STVV 18.9.2025 „B-Plan BF21 Fehlheim Nord“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

uns ist bewußt, dass das Thema lange schmort. Wir wollen als Bürger für 

Bensheim aber nichts unversucht lassen doch noch eine gemeinsame Linie 

zwischen Ortsbeirat Fehlheim und Stadtverordnetenversammlung zu 

erreichen.

Der Ortsbeirat Fehlheim hat geschloßen die beiden Vorlagen 16 a und 16 b 

abgelehnt. Wir sind der Auffassung, dass der Magistrat hier einladen soll um 

eine gemeinsame Linie zu finden. Immer soll der Ortsbeirat übergangen 

werden. Das ist nicht nur schwer nachvollziehbar. Die Leute in Fehlheim 

müssen dann mit der Umsetzung der Beschlüsse leben. Das tut weh als 

Ehrenamtliche so behandelt zu werden. Natürlich kann man nicht alle 

Beschlüsse eines Ortsbeirates übernehmen. Aber wenn im Ortsbeirat 

Einigkeit besteht da sollte man schon genauer hinsehen. Und Hand aufs Herz: 

an einen Dorfrand passt nicht unbedingt eine stätische Bebauung. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungs-Antrag.