STVV 27.6.2019 „Antrag Dr. Tiemann Riedwiese-Süd“ , Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren,

der Antrag von Dr. Tiemann war in ähnlicher Weise in der  Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2018 zum Bebauungsplan „An der  Riedwiese Süd“ bereits gestellt worden. Zum Tagesordnungspunkt Änderung  des Flächennutzungsplanes ebenfalls am 21. Juni 2018 wurde der Antrag  dann von Dr. Tiemann zurückgezogen.

Nach über einem Jahr sollen wir nun dazu erneut entscheiden. Für die BfB-Fraktion erinnere ich daran, dass der B-Plan An der Riedwiese-Süd als Gewerbegebiet beschlossen wurde. Und dass eine Ausgleichsfläche von  2,1 ha für das grüne Band im Westen festgelegt wurde. Damit ist der Vorgang abgeschlossen.

Und erinnern darf ich noch daran, dass eine Brecher-Anlage im dortigen Gebiet rechtssicher ausgeschlossen werden wird. Der Magistrat ist noch in Verhandlungen mit der Firma Blechschmidt, dass diese An die Riedwiese Süd umzieht, ohne Brecher-Anlage und mit direkter Anbindung an die Autobahn ohne Wohngebiete zu beeinträchtigen. Wenn dieser Umzug gelingt, dann wäre das eine gute Entscheidung für die Ortsdurchgangsstraßen in Fehlheim, Schwanheim und Rodau.

Das Gewerbegebiet nördlich der Schwanheimer Straße ist übrigens kein neues Gewerbegebiet, wie die FWG schrieb, es war längst ausgewiesen gewesen und erfuhr jetzt lediglich eine sinnvolle Änderung um kleineren Handwerksbetrieben eine Chance zu geben. Und auch das nur am Rande: es gibt viel mehr Anfragen für diese kleineren Parzellen als wir Flächen dazu haben. Dies kann somit nicht der Grund von Dr. Tieman sein, diesen Antrag erneut zu stellen. Das Thema ist mausetot und vor über einem Jahr entschieden worden.