STVV 7.11.2019, Abschaffung der Straßenbeiträge, Dr. U. Vogt-Saggau

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste

Endlich ist es soweit – die Ungewissheit hat ein Ende. Die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung wird heute beschlossen – und zwar rückwirkend zum 7.Juni 2018.

Die Mitlieder des Haupt- und Finanzausschusses stimmten in ihrer letzten Sitzung bereits einstimmig für die Aufhebung der Satzung.

Wir freuen uns, dass es uns allen gelungen ist, dieses Ziel zu erreichen.

Die Erhebung von Straßenbeiträgen war unsozial und ungerecht – aber es war gleichzeitig eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt zur Sanierung der Straßen.

In der Zeitung war zu lesen: „Ein teures Geschenk für die Bürger“. Das ist richtig, denn im aktuellen Haushalt werden durch die rückwirkende Streichung 1,2 Mio Euro fehlen.

Wie sieht die Gegenfinanzierung aus?  

Eines ist bereits sicher: es wird mit uns keine Erhöhung der Grundsteuer B von städtischer Seite geben!

Scharfe Kritik üben wir allerdings an der schwarz-grünen Landesregierung.

Hier wird ein Gesetz erlassen, ohne an die Möglichkeiten der Umsetzung für die Kommunen zu denken. Glaubt man wirklich, dass die Kommunen im „Geld schwimmen und nur auf solche Gesetze warten? Wo bleibt die finanzielle Unterstützung für die Umsetzung?

Wir von der BfB wollten hierauf eine Antwort. In einem Schreiben Mitte Juli dieses Jahres an das Land Hessen haben wir die Herrn Bouffier und Tarek Al-Wazir aufgefordert, für die Abschaffung der Straßenbeiträge den Kommunen einen finanziellen Ausgleich zukommen zu lassen.

In der Antwort ist zu lesen: „Der Erhalt und die Sanierung der kommunalen Straßen sind eine originäre kommunale Aufgabe. Dieser Grundsatz soll auch in Zukunft beibehalten werden.“

Es ist also eher unwahrscheinlich, dass hier noch Gelder fließen werden.

Eine kurzfristige Möglichkeit ist die Finanzierung über Kredite. Dies sollte aber immer die letzte Lösung sein.

Es muss also gespart werden, so wie im richtigen Leben, wenn viel Geld für eine große Anschaffung ausgegeben wurde. Dann müssen andere Dinge zurückstehen.

Es wird eine keine leichte Aufgabe werden, denn nicht nur jede Fraktion möchte ihre Lieblingsprojekte von den Kürzungen der Gelder verschonen –

auch in der Bevölkerung wird es bei der einen oder anderen Entscheidung Unmut geben.

In unserem Änderungsantrag beauftragen wir den Magistrat, bis nach der Sommerpause 2020 Vorschläge für Einsparungen zu erarbeiten, als Grundlage der weiteren Beratungen.

Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab. Die Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 werden wieder erst Ende 2020 erfolgen. Es bleibt somit genügend Zeit die Ergebnisse auszuwerten.

Die BfB wird dem Änderungsantrag der Koalition sowie der Satzung zur Aufhebung der Straßenbeiträge zustimmen.