STVV 7.11.2019, Antrag Dr. Tiemann zur Förderung des Tennisclubs

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,                                              

meine Damen und Herren,

wir haben eine Satzung für die Förderung der Vereine. Diese Satzung ist gültig

und somit hat der Tennisclub einen Anspruch auf die maximal 5.100 Euro.

Wie andere Vereine ebenso. Wir können nicht dem einen Verein den

Zuschuss geben und einem anderen Verein nicht.

Herr Dr. Tiemann,

Sie können natürlich zur Haushaltssitzung einen Antrag stellen, die Satzung

zur Vereinsförderung für die Zukunft abzuschaffen. Dann werden wir den

Antrag beraten.

Ihren heutigen Antrag müssen wir ablehnen, da die Satzung in Kraft ist. Ganz

nebenbei Ihre angegebenen Werte im Antrag stimmen nicht, das aber nur am

Rande.