Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
meine Damen und Herren,
wir haben eine Satzung für die Förderung der Vereine. Diese Satzung ist gültig
und somit hat der Tennisclub einen Anspruch auf die maximal 5.100 Euro.
Wie andere Vereine ebenso. Wir können nicht dem einen Verein den
Zuschuss geben und einem anderen Verein nicht.
Herr Dr. Tiemann,
Sie können natürlich zur Haushaltssitzung einen Antrag stellen, die Satzung
zur Vereinsförderung für die Zukunft abzuschaffen. Dann werden wir den
Antrag beraten.
Ihren heutigen Antrag müssen wir ablehnen, da die Satzung in Kraft ist. Ganz
nebenbei Ihre angegebenen Werte im Antrag stimmen nicht, das aber nur am
Rande.