Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „216. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2019: Mittlere Städte“

BfB-Fraktion 22. Juni 2020

Frau
Stadtverordnetenvorsteherin
Christine Deppert
parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion zum Thema „216. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2019: Mittlere Städte“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2020 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,
BfB-Fraktion

Vorbemerkung:

In der 216. Vergleichende Prüfung „Haushaltstruktur 2019: Mittlere Städte“ wurden 14 Städte einbezogen, darunter die Stadt Bensheim. Der Prüfungszeitraum umfasste die Jahre 2014 bis 2018. Die Prüfung wurde durch die P&P Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechungshofes durchgeführt.

In der Schlussbemerkung auf Seite 125 wird folgendes festgehalten:
„Der Haushalt der Stadt Bensheim wurde im Prüfungszeitraum als fragil beurteilt. Die Stabilität des Haushalts erscheint auch künftig gefährdet. Die Stadt Bensheim steht damit vor der Aufgabe, ihren Haushalt auf Dauer zu stabilisieren und in jedem Jahr auszugleichen (vgl. § 92 Absatz 4 HGO).“
Der Schlussbericht empfiehlt eine ganze Reihe von Änderungen um die Haushaltssituation zu verbessern.

Gerade aufgrund der finanziellen und wirtschaftlichen Situation aufgrund der Corona-Pandemie gibt der Abschlussbericht wichtige Hinweise.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Seite 9, Zitat: „Bensheim rechnet die Mittagsverpflegung einzeln ab. Dieses Vorgehen erachten wir als nicht sachgerecht und sollte von Seiten der Stadt überdacht werden. Bei Annahme einer Bearbeitungspauschale von 10 E je Fall, ergibt sich ein rechnerisches Ergebnisverbesserungspotential von 165.840 Euro.“ Ein weiterer Hinweis dazu ist auf Seite 71 zu finden. Demnach haben nur zwei der untersuchten Städte dieses Verfahren. Frage: Wird es hier zu einer Änderung im Sinne des Vermerks kommen ?
  2. Seite 11, Zitat: „Bei allen Betätigungen wurde unter Anwendung des § 286 Absatz 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des jeweiligen Geschäftsführungsorgans verzichtet. Wir empfehlen der Stadt Bensheim, diese Angabe in die Jahresabschlüsse (im Anhang) der Betätigungen oder in den Beteiligungsbericht aufzunehmen.“ Frage: Wird es hier zu einer Änderung im Sinne der Empfehlung kommen ? Wenn, Nein, aus welchen Gründen nicht ?
  3. Seite 45, Zitat: „….ergibt sich ein Ergebnisverbesserungspotential im Bereich der Allgemeinen Verwaltung von 617.564 Euro. Aufgrund der fragilen Haushaltslage und der Verschuldung sollte die Stadt Bensheim Einsparungen in diesem Bereich in Betracht ziehen.“ Frage: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat der Empfehlung bzw. in Teilen zu folgen?
  4. Seite 48, Zitat: „Ein kostengünstiger Ausbau des U-3-Angebots kann durch Kindertagespflege erreicht werden.“ Der BfB-Fraktion ist bewußt, dass die Stadt Bensheim in Kooperation mit dem Familienzentrum hier schon einiges geleistet hat. Frage: Kann der Bereich der Kindertagespflege weiter ausgebaut werden ? In welcher Größenordnung?
  5. Seite 53, Zitat: „In der Stadt Bensheim wurden zum Stichtag 138 Schulkinder in altersübergreifenden oder Hort-Gruppen betreut. Unter der Annahme, das Theoretisch 80 Prozent der Aufwendungen – bei einer Verlagerung der Schulkinderbetreuung auf Schulen – abgebaut werden könnten, ergäbe sich ein rechnerisches Ergebnisverbesserungspotential von 608.959 Euro. In der Stellungnahme der Stadt heißt es u. a. dazu: „Eine weitere Reduzierung der Hortangebote ist nur möglich, wenn der Schulträger (Kreis Bergstraße) die baulichen Voraussetzungen an den Grundschulen schafft, um dort die Kinder betreuen zu können.“ Frage: An welchen Bensheimer Grundschulen müßte der Kreis bauliche Voraussetzungen schaffen ? Was hat der Magistrat dazu unternommen ? Sind bauliche Änderungen im neuen Schulentwicklungsplan vorgesehen ? Wen ja, welche und wann ?
  6. Im Anschreiben des Präsidenten des Hessischen Rechungshofes heißt es u. a., Zitat: „Schließlich bitte ich, mir bis zum 30. September 2020 zu berichten, inwieweit Sie beabsichtigen, die Empfehlungen des Schlussberichts umzusetzen.“ Frage: Werden die Fraktionen und Stadtverordneter Dr. Tiemann den Bericht zeitnah erhalten ?