Denkmalschutz beim Haus am Markt – gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen FDP, BfB, GLB sowie Herrn Dr. Tiemann

Denkmalschutz beim Haus am Markt: Bensheimer Stadtverordnete haben Zweifel
an der Neutralität der Denkmalbehörde und sehen widersprüchliche Aussagen
sowie eine ungefragte Einmischung der Behörde in demokratische Prozesse.

Unverständnis und Irritation ruft das Schreiben des Fachbereichs
Denkmalschutz des Kreises Bergstraße an den Magistrat der Stadt Bensheim
hervor.

Die Fraktionen von GLB, BfB, FDP und des FWG-Abgeordneten Dr. Rolf Tiemann
erinnern in diesem Zusammenhang an den von der Denkmalschutzbehörde bisher
offenbarten „Zickzackkurs“, der jegliche klare Positionierung des
Denkmalschutzes vermissen lasse.

Als 2019 auf Initiative der CDU und des Bürgermeisters ein dreistöckiger
Neubau am Marktplatz beschlossen wurde, hieß es in der Vorlage der
Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung, dass es eine Abstimmung mit
der Denkmalschutzbehörde gab. Diese bestehe bei einem Abriss auf die
Wiederherstellung des städtebaulichen Gefüges durch einen Neubau. Dieser
muss in vergleichbarer Größe, Gestaltung, Farb- und Materialwahl die
Anforderungen an eine Einfügung in das historische Ensemble erfüllen.

Ganz anders fiel nun im November 2019 eine Antwort auf eine FDP-Nachfrage
zum Projekt Haus am Markt aus: Von der Behörde wurde mitgeteilt, dass die
baurechtliche Prüfung ergeben hat, dass eine Folgebebauung nicht gefordert
werden kann. Entsprechend enthalte auch die Abbruchverfügung keine solche
Bedingung.

Im Schreiben vom 07.09.2020 wurde von der Denkmalbehörde erklärt, dass eine
aus denkmalpflegerischer und städtebaulicher Sicht notwendige Bebauung des
Marktplatzes unverzichtbar ist. Ein Verzicht auf jegliche Bebauung sei nicht
genehmigungsfähig und außer der Vorgabe einer eingeschossigen, möglichst
filigranen und transparenten Bebauung im östlichen Rand, bei unbedingter
Erhaltung des „Schorschblickes“ gäbe es zum derzeitigen Zeitpunkt keine
Vorgaben. Diese Sicht entspricht den Vorgaben des von CDU und SPD im Februar
2020 beschlossenen Realisierungswettbewerbs, widerspricht aber allen
bisherigen Aussagen der Behörde. Völlig absurd ist also die jetzige Haltung,
der zur Folge an einer Stelle, an der jahrhundertelang ein großes Gebäude
stand, jetzt aus denkmalpflegerischer Sicht ein solches nicht mehr möglich
sein soll.

Bei den vier Fraktionen GLB, BfB, FDP und FWG Herr Tiemann stößt es auf
Unverständnis, dass die Behörde des Kreises ständig ihre Meinung ändert und
keine fachliche Linie zu erkennen ist.

Unverschämt wird es dadurch, dass die Einmischung der Denkmalpflege im
direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Parlamentsentscheidung über die
Terminfixierung für den Bürgerentscheid zum 17. Januar 2021 erfolgt und die
Denkmalpflege gleich noch zum Bürgerbegehren und zur Aussetzung des
Wettbewerbsverfahrens auf Grund des Bürgerentscheids ablehnend Stellung
nehme, obwohl es offensichtlich nicht in ihre Kompetenz falle.

Nach der „Reißleinen-Aktion“ von Bürgermeister Rolf Richter am 31.08.2019
kam es im Herbst des vergangenen Jahres dann zum Bürgerdialog. Bei der
Auftaktveranstaltung im Kolpinghaus vor mehr als 150 Besuchern erklärte die
Vertreterin der Denkmalschutzbehörde völlig überraschend und im Widerspruch
zu vorheriger Aussagen der Behörde, die Denkmalpflege habe zuvor keinerlei
Auflagen erteilt und sei für alle Varianten offen. Sie werde den
Bürgerdialog intensiv begleiten und im Bedarfsfall entsprechende fachliche
Hinweise geben.

„Weshalb sich die Behörde seither in Schweigen hüllte und nunmehr erneut –
und völlig ungefragt – eine gegensätzliche Stellungnahme zu ihrer vor
Jahresfrist geäußerten Positionierung abgibt, entzieht sich jeglicher
Logik“, sagt Rolf Tiemann (FWG).

„Es scheint, dass die Denkmalbehörde sich immer den Wünschen des
CDU-Bürgermeisters – mit und ohne Reißleine ziehen – anpasst, anstatt einer
erwartbaren fachlichen Vorgabe treu zu bleiben, die von den Stadtverordneten
nachvollzogen und als Leitlinie betrachtet werden kann“, stellt
GLB-Fraktionsvorsitzende Doris Sterzelmaier fest.

„Es erscheint völlig irrational, dass sich eine Landesbehörde ohne jeden
aktuellen Anlass (es wurde keinerlei Bauantrag gestellt – und „nichts“ kann
man nicht beurteilen oder ablehnen) in die politische Diskussion und
demokratische Prozesse einmischt“, konstatiert Franz Apfel für die Fraktion
der BfB.

Auch stelle sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die jetzt
formulierte neue Positionierung beruht: „Ein Verzicht auf jegliche Bebauung
an dieser Stelle, ist denkmalschutzrechtlich nicht genehmigungsfähig,
lediglich die Freihaltung des ‚Schorschblicks‘ ist zu gewährleisten“,
zweifelt FDP-Fraktionschef Holger Steinert an der fachlich seriösen Basis
der jetzt getroffenen Aussage.