STVV 20.5.2021 „Antrag FWG Zufahrtsbeschränkung LKW Berliner Ring“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert,                    20. Mai 2021

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

der Berliner Ring ist breit ausgebaut und dient als Zufahrtsstraße für die dort

angesiedelten kleineren und größeren Gewerbegebiete. Im Bereich zwischen

Wormser Straße und der Straße An der Riedwiese gibt es keine

Wohnbebauung. Warum dieser Bereich vom LKW-Verkehr ausgenommen

werden und Umwege in Kauf nehmen soll, erschließt sich uns nicht.

Die FWG schreibt bei der Begründung: bei der Prüfung des Antrages bezüglich

der Umsetzbarkeit sollten aus Sicht der FWG auch Orts- und sachkundige

BürgerInnen aus den angrenzenden Wohngebieten etc. einbezogen werden.

Ich erinnere daran, Frau Bürgermeisterin Klein wohnt im angrenzenden

Wohngebiet. Auf der Stellungnahme des Teams Straßenverkehr vom

10.3.2021 ist auch das Kürzel von Bürgermeisterin Klein zu finden. In dieser

Stellungnahme heißt es u. a.: ich zitiere:

„Diese Einschränkung darf nicht willkürlich erfolgen und alle Auswirkungen

sind abzuwägen. Durch LKW-Verbote sollen die Wohngebiete vor dem

Schleichverkehr geschützt werden. Da es sich jedoch sowohl bei der Straße

An der Riedwiese als auch Beim Berliner Ring um Straßen der

Gebietsausweisung „Gewerbegebiet“ handelt und diese Straßen LKW Verkehr

aufnehmen können und hierfür ursprünglich gebaut wurden, ist ein LKW

Verbot rechtlich nicht möglich.“ Zitat Ende.

Der LKW-Verkehr von Norden und von Westen wird ohnehin über die Straße

An der Riedwiese fahren – alles andere wäre ein Umweg.

Die FWG schreibt, dass sich die LKW-Belastung durch die Anbindung des

Betriebsgeländes von SIRONA an den Berliner Ring noch deutlich erhöhen

wird. Ja, das wird vermutlich so sein. Der Berliner Ring als breit ausgebaute

Straße ohne jegliche Wohnbebauung in diesem Bereich kann diesen LKW-

Verkehr aufnehmen. Dadurch werden Straßen mit Wohnbebauung ganz

konkret entlastet.

Meine Damen und Herren,

zum Thema Tempo 30 für diesen Bereich hat der zuständige neue

Verkehrsdezernent Stadtrat Oyan die Stellungnahme vom 11.11.2019 uns

allen zukommen lassen. Demnach ist für diesen Bereich eine Tempo-30-

Regelung nicht möglich. Das wurde bereits geprüft.

Die FWG hat daraufhin ihren Änderungs-Antrag erneut geändert und diesen

Bereich fallen gelassen. Damit wird immer deutlicher: solange die Kommunen

dazu nicht selber entscheiden können muß jeder Bereich für sich betrachtet

werden ob der die Voraussetzungen für Tempo 30 erfüllt. Das sollten wir an

der einen oder anderen Stelle tun.