Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum Thema „Festschreibung der Personalaufwendungen“

BfB-Fraktion
30.11.2021

Frau

Stadtverordnetenvorsteherin

Christine Deppert

Herrn Ausschussvorsitzender

Werner Bauer

über parlamentarisches Büro

Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Werner Bauer,

nehmen Sie bitte den nachfolgenden Änderungs-Antrag der BfB-Fraktion zum
Thema „Festschreibung der Personalaufwendungen“ auf die Tagesordnung des
Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2021 und der
Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Apfel,

BfB-Fraktion

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mögen
beschließen:

„Die im Ergebnishaushalt 2022 berücksichtigten Personalaufwendungen werden
auf 13 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2022 bis 2025 festgeschrieben.

Der Magistrat wird beauftragt eine Stellenbesetzungssperre von 6 Monaten bei
allen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 im
Stellenplan unbesetzten und im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres
freiwerdenden Stellen zu erlassen. Über Ausnahmen entscheidet der
Magistrat.“

Kurzbegründung:

Wir vermissen auch für diesen Bereich die Umsetzung des Beschlusses des
Haupt- und Finanzausschusses vom 12.7.2021, siehe Punkt 2 dieses
Beschlusses. Statt einer Festschreibung sind erhebliche Steigerungen für die
Jahre 2022 bis 2025 von ca. 2 Mio Euro vorgesehen, siehe gelbe Blätter auf
der Seite 2. Hinweis: bereits im Haushaltssicherungskonzept 2019 bis 2022
wurde diese Maßnahme mit Erfolg angewandt.