BfB fragt nach Verfahrensstand Erweiterung EDEKA Merz in Auerbach

Auerbach. Mit dem Verfahrensstand zur Erweiterung des EDEKA-Marktes in Auerbach befasste sich die BfB-Fraktion. In der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juli 2020 wurde die Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan BA 15 (Dorfmühle“ – 2. Änderung (EDEKA Merz-Auerbach) in Form des Aufstellungsbeschlusses, des Beschlusses des Entwurfes und der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.

Die Verwaltungsvorlage wurde durch Anträge der SPD und der GLB mit der BfB geändert und einstimmig verabschiedet. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde ist es erstaunlich, dass das Verfahren zwei Jahre nach dem Beschluss bisher nicht weiter verfolgt wurde, meint Andreas Born, der die BfB im Magistrat vertritt. 

Die BfB-Fraktion hat die drei folgenden Fragen an den Magistrat zur Beantwortung gerichtet:

1. Aus welchen Gründen wurde das Verfahren bisher nicht weiter verfolgt ? Welche konkreten Gründe liegen dazu vor ?

2. Wann werden voraussichtlich der Ortsbeirat Auerbach und die Stadtverordnetenversammlung mit dem weiteren Verfahren befasst ?

Wenn das Verfahren bis Ende 2022 nicht weiter geführt wird bitten wir um Angabe welche Einwände aus der Nachbarschaft, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange eingereicht wurden.