Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Aktueller Stand Einnahmen/Ausgaben im Haushalt für das Jahr 2022“

BfB-Fraktion                                                                                                                        30. August 2022 

Frau 

Stadtverordnetenvorsteherin Christine Deppert  

über das parlamentarische Büro

Sehr geehrte Frau Deppert,   

wir bitten Sie nachfolgende Anfrage der BfB-Fraktion bezüglich „Aktueller Stand Einnahmen/Ausgaben im Haushalt für das Jahr 2022“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 06. Oktober 2022 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

BfB-Fraktion,

Franz Apfel

Vorbemerkung:

Die BfB-Fraktion bedauert, dass für das Jahr 2022 kein Nachtragsplan aufgestellt wurde. Aufgrund verschiedener positiver Meldungen beispielweise über deutliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Gewinnsituation bei der Sparkasse Bensheim, höhere Steuereinnahmen bei der Frühjahrssteuerschätzung als in der November-Steuerschätzung vorausgesagt, etc. halten wir es für wichtig, dass die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung über die aktuelle Haushaltssituation für 2022 informiert werden. 

Mittlerweise dürften auch mehrere Zusagen für Zuschüsse und Darlehen von Landesseite vorliegen die bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 noch nicht berücksichtigt werden konnten. 

Die Anerkennung des steuerlichen Querverbundes beim GGEW vom Finanzamt ab dem Jahr 2017 müßte mittlerweile auch greifbarer werden. 

Vielleicht ist es sogar möglich für 2022 einen ausgeglichenen Haushalt – spätestens zum Jahresabschluss 2022 zu erreichen ?

Wir fragen den Magistrat:

1.        Welche Einnahmeverbesserungen liegen bei der Gewerbesteuer für 2022seit Verabschiedung des Haushaltsplanes vor ? 

Ø  Welche weiteren Einnahmeverbesserungen ab 100.000 Euro liegen seit Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 vor ? 

Ø  In welcher Höhe wird es zu Zahlungen der Sparkasse Bensheim an die Gewährsträgerkommunen im Haushaltsplan 2022 kommen ? 

Ø  Wann ist mit der Anerkennung des steuerlichen Querverbundes beim GGEW durch das Finanzamt zu rechnen ? Um welchem Betrag handelt es sich wenn der steuerliche Querverbund, wie in den letzten Jahren, anerkannt wird ?

Ø  Welche Projekte, die im Haushalt 2022 vorgesehen sind, sind bereits erkennbar für 2022 nicht mehr umsetzbar ? 

Ø  Welche Zuschüsse und Darlehen sind mittlerweile seit Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 eingegangen ? 

Ø  Welche Haushaltsverschlechterungen ab 100.000 Euro liegen vor ? 

Ø  Wie wirkt sich der außerordentlich positive Jahresabschluss 2020 aus ?

Ø  Mit welchem Ergebnis wird im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt 2022 bis zum Jahresabschluss aufgrund der heutigen Fakten gerechnet ? 

Ø  Wir bitten um eine Aufstellung über die letzten 10 Jahre aus der die bei der Verabschiedung im Haushaltsplan veranschlagte Gewerbesteuer im Vergleich zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer beim Jahresabschluss hervorgeht. Die Ausgleichzahlung vom Land Hessen wegen Corona ist zu berücksichtigen.