BfB fordert aktuelle Haushaltsdaten

Bensheim. Mit der Haushaltssituation der Stadt Bensheim befasste sich die
BfB-Fraktion. Nach Vorlage des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt
Bensheim durch Stadtrat Adil Oyan benötigen alle Fraktionen weitere
Informationen über den derzeitigen Stand der Einnahmen und Ausgaben im
Haushalt 2022. Ein Nachtragsplan für 2022 wäre hier hilfreich gewesen, meint
dazu BFB-Stadtverordneter Norbert Koller. 

Aufgrund verschiedener positiver Meldungen beispielweise über deutliche
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Gewinnsituation bei der Sparkasse
Bensheim, höhere Steuereinnahmen bei der Frühjahrssteuerschätzung als in der
November-Steuerschätzung vorausgesagt, etc. halten wir es für wichtig, dass
die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung über die aktuelle
Haushaltssituation für 2022 informiert werden und haben dazu eine Anfrage
mit 10 Fragen an den Magistrat gestellt, Informiert BfB-Stadtverordneter
Franz Apfel. 

Mittlerweise dürften auch mehrere Zusagen für Zuschüsse und Darlehen von
Landesseite vorliegen die bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022
noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Anerkennung des steuerlichen
Querverbundes beim GGEW vom Finanzamt ab dem Jahr 2017 müßte mittlerweile
auch greifbarer werden. 

Vielleicht ist es sogar möglich für 2022 einen ausgeglichenen Haushalt –
spätestens mit dem Jahresabschluss 2022 zu erreichen ? Uns ist natürlich
bewusst, dass dies 2023 nicht so bleiben muß zumal das 3. Entlastungpacket
der Bundesregierung teilweise auch zu Mindereinnahmen bei der Stadt Bensheim
führen wird, beispielweise bei dem Einkommensteueranteil, heißt es in der
BfB-Mitteilung weiter. 

Wir fragen den Magistrat:

1. Welche Einnahmeverbesserungen liegen bei der Gewerbesteuer für
2022seit Verabschiedung des Haushaltsplanes vor ? 

Ø Welche weiteren Einnahmeverbesserungen ab 100.000 Euro liegen seit
Verabschiedung des Haushaltsplanes 2022 vor ? 

Ø In welcher Höhe wird es zu Zahlungen der Sparkasse Bensheim an die
Gewährsträgerkommunen im Haushaltsplan 2022 kommen ? 

Ø Wann ist mit der Anerkennung des steuerlichen Querverbundes beim GGEW
durch das Finanzamt zu rechnen ? Um welchem Betrag handelt es sich wenn der
steuerliche Querverbund, wie in den letzten Jahren, anerkannt wird ?

Ø Welche Projekte, die im Haushalt 2022 vorgesehen sind, sind bereits
erkennbar für 2022 nicht mehr umsetzbar ? 

Ø Welche Zuschüsse und Darlehen sind mittlerweile seit Verabschiedung des
Haushaltsplanes 2022 eingegangen ? 

Ø Welche Haushaltsverschlechterungen ab 100.000 Euro liegen vor ? 

Ø Wie wirkt sich der außerordentlich positive Jahresabschluss 2020 aus ?

Ø Mit welchem Ergebnis wird im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt 2022
bis zum Jahresabschluss aufgrund der heutigen Fakten gerechnet ? 

Ø Wir bitten um eine Aufstellung über die letzten 10 Jahre aus der die bei
der Verabschiedung im Haushaltsplan veranschlagte Gewerbesteuer im Vergleich
zur tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer beim Jahresabschluss hervorgeht. Die
Ausgleichzahlung vom Land Hessen wegen Corona ist zu berücksichtigen.