STVV 6.10.2022 „Bewohnerparkausweise“, Franz Apfel

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

am 10. Januar 2022 wurde den Gemeinden per 

Delegationsverordnung gestattet, die Gebühren für 

Bewohnerparkausweisen selbst festzusetzen.

Das klingt wie der Muff von Vor Vorgestern ! Die hessischen 

Gemeinden durften bis dahin die Höhe der Bewohnerparkaus-

weise auf ihrem Stadtgebiet nicht selber festsetzen – einfach 

unglaublich. Der rechtliche Höchstsatz betrug sage und schreibe 

30,70 im Jahr, monatlich waren das 2,56 Euro. Da kann man sich 

schon vorstellen, dass die Erteilung eines Parkausweises mit 

Schriftverkehr und drum und dran teurer war als die Einnahmen.

Kein Wunder, dass in so gut wie allen Kommunen derzeit die 

Gebühren angehoben werden. 

In Baden-Württemberg gibt es dabei auch einige Ausreiser nach oben:

So z. B. in Tübingen von 120 bis 180 Euro oder in Ulm 200 Euro, in 

Freiburg 360 Euro – „man“ kann das auch übertreiben.

Als BfB-Fraktion meinen wir, dass 80 Euro jährlich ein Betrag mit 

Augenmaß ist. Das sind monatlich 6,66 Euro. Und 20 Euro mehr für 

Fahrzeuge, die besonders groß und schwer sind und besonders viel 

Platz benötigen. Das unterstützen wir als BfB-Fraktion mehrheitlich.

Nicht vergessen sollten wir, dass die Fahrradboxen am Bahnhof 96 

Euro im Monat kosten. Ja und dort hat man auch eine feste 

Fahrradbox. 

Den Erhöhungen stimmt die BfB-Fraktion mehrheitlich zu. 

Zum Änderungs-Antrag der Koalition:

Liebe SPDler,

das trifft Ihre Wählerinnen: die Leute, die arbeiten und mit dem 

Auto zum Bahnhof fahren und von dort weiter mit dem Zug. Das 

trifft, die Leute, die mit dem Rad zum Bahnhof fahren und von dort 

weiter mit dem Zug. Es trifft alle die, die sich ökologisch besser 

verhalten. Die Deutschland-Koalition lässt grüßen. Ich würde mich 

dafür schämen. 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.