BfB: B-Plan Fehlheim für neue KITA, Querungshilfe Wormser Straße, Lösung Hallenhandball Bundeliga der Frauen und Hundespielwiese

Bensheim. Die nächste Fraktionssitzung der BfB-Fraktion findet als Video-Konferenz am Dienstag, den 14. März 2023 um 18.00 Uhr statt. Im Mittelpunkt stehen die Verwaltungsvorlagen und die Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung.

Die Vorlage des Bebauungsplanes BF 19 Langgewann in Fehlheim wird von der BfB-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Auf breiter Grundlage hat die Stadtverordnetenversammlung nach langen sachlichen Auseinandersetzungen das „Aus“ für die 7-zügige Groß-KITA im regionalen Grünzug beschlossen. „Wir haben hier gut mit den Naturschutzverbänden, den beiden Ortsbeiräten in Fehlheim und Schwanheim und den Fraktionen von Grünen und FWG zusammengearbeitet um dieses Ziel zu erreichen. Wir bedanken uns auch bei den Koalitionsparteien für das gemeinsame Vorgehen“ informiert BfB-Stadtverordneter Norbert Koller.

Gibt es eine Lösung für die neuen Anforderungen an die Hallenausstattung bei der Handball Bundesliga Frauen und damit eine Zukunft für die Flames in Bensheim? Zu diesem Thema hat der Geschäftsführer des Spielbetriebs, Herr Geil die aktuelle Situation im Sozial-, Sport- und Kulturausschuss vorgestellt. „Wir werden die verschiedenen Möglichkeiten diskutieren. Unser Ziel ist es eine Lösung zu erarbeiten, die den weiteren Spielbetrieb ohne großen Eingriff in die Natur ermöglicht“, informiert BfB- Stadtverordnete Dr. Ulrike Vogt-Saggau. 

Der Ortsbeirat der Weststadt hat mit großer Mehrheit einen Antrag von Franz Apfel (BfB) beschlossen, der die Prüfung des Baus einer Querungshilfe in der Wormser Straße im Bereich des Fachmarktzentrums beinhaltet. Die Verwaltung sieht hier ebenfalls einen erhöhten Querungsbedarf im Bereich der Sparkasse. „Fest steht, dass die Wormser Straße im Bereich der Sparkasse und des Fachmarktzentrums von zahlreichen Anwohnern von den Wohngebieten kommend überquert wird. Wir hoffen, dass nach Vorlage der von „Hessen Mobil“ beauftragten Verkehrszählungen gehandelt wird, heißt es in der Mitteilung der BfB-Fraktion. 

Am 1.3. hat die Brut- und Setzzeit begonnen und damit ist in Bensheim wieder die Anleinpflicht für Hunde für 4 Monate  vorgeschrieben. Ist diese Anordnung mit dem Tierschutzgesetz bzw. einer artgerechten Haltung vereinbar? Diese Frage wird derzeit dank einer Anfrage eines Bürgers juristisch geklärt.

Im Tierschutzgesetz (§2, Abs. 1) ist die artgerechte Hundehaltung geregelt. Einem Hund sind demnach ausreichend Auslauf im Freien ohne Anbindehaltung zu gewähren sowie die Möglichkeit zur Bildung sozialer Kontakte mit Artgenossen.

„Der Ortsbeirat West hat sich seit 2016 intensiv darum bemüht, eine eingezäunte Hundespielwiese in Bensheim zu errichten zu lassen. Obwohl dieser Antrag fraktionsübergreifend einstimmig gestellt wurde, blieb er bis heute ohne positive Rückmeldung seitens der Verwaltung“ informiert Dr. Vogt-Saggau. 

„Hunde brauchen Auslauf und die Möglichkeit mit anderen Hunden zu spielen. Dafür setzen wir uns weiterhin zusammen mit den Bürgerinnen und Bürger in Bensheim ein“, bestätigt Dr. Vogt-Saggau.