BfB berät über Bebauungspläne – Erweiterung EDEKA in Auerbach wirdunterstützt – Bebauungsplan Seegenberg wird kritisch gesehen 

Bensheim. Mit der Vorbereitung der Ausschüsse der
Stadtverordnetenversammlung befasst sich die BfB-Fraktion in ihrer nächsten
Video-Konferenz. Insbesondere die Bebauungspläne in Auerbach, der Weststadt
sowie in Bensheim Mitte/Schönberg werden besprochen nachdem die Ortsbeiräte
dazu getagt haben. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Ergebnis der
Vorstellung der prämierten Entwürfe aus dem Ideenwettbewerb für den
Marktplatz der Zukunft und zwar nach dem Workshop der Kommunalpolitiker, die
auch über das weitere Vorgehen beraten haben, informiert die
Wählergemeinschaft Bürger für Bensheim (BfB). 

Der Bebauungsplan „Dorfmühle“ in Auerbach, der eine Erweiterung des
Lebensmittel-Vollsortimenters EDEKA vorsieht wird von uns unterstützt. Ziel
ist der Erhalt und die Verbesserung der Grund- und Nahversorgung im
Stadtteil Auerbach, berichtet Andreas Born, der die BfB im Magistrat
vertritt. 

Um seine Marktposition zu halten, soll der Lebensmittelmarkt grundlegend
modernisiert werden, wozu vor allem breitere Verkehrs- und Gangflächen und
eine großzügigere Anordnung der einzelnen Abteilungen gehören. Der
EDEKA-Markt soll von heute 1500 qm Verkaufsfläche auf 2500 qm erweitert
werden. Über der Erweiterung des Marktes sollen auch Büros, Wohnungen und
Praxen entstehen, darauf weist Barbara Ottofrickenstein-Ripper,
BfB-Vertreterin im Ortsbeirat Auerbach, hin. 

Der Bebauungsplan Seegenberg (ehemals CBM) wird in der BfB-Fraktion kritisch
gesehen. Die Bebauung wird verdichtet und es kommen 30 zusätzliche
Wohneinheiten hinzu was jetzt 155 Wohneinheiten für dieses Gebiet bedeutet.
Die Stellungnahmen der Naturschutzverbände haben für uns ebenso Bedeutung
wie die der Anlieger. „Wir sind auf das Votum der Ortsbeiräte Bensheim-Mitte
und Schönberg gespannt, erklärt Yvonne Dankwerth, BfB-Vertreterin im
Ortsbeirat Bensheim-Mitte. 

Der Bebauungsplan „Rheinstraße-Elbestraße-Moselstraße wird von der
BfB-Fraktion grundsätzlich unterstützt. Der Bebauungsplan setzt ein
allgemeines Wohngebiet für diesen Bereich fest. Dort dürfen nur Wohngebäude
errichtet werden, bei welchen 40 % der Wohnungen mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung gefördert werden könnten. In einem noch zu verhandelnden
städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Bensheim und der Wohnbau
Bergstraße soll die Verpflichtung des Grundstückeigentümers zur Durchführung
von Maßnahamen der sozialen Wohnraumförderung festgehalten werden. Letztlich
kommt es dann auf die Inhalte dieses städtebaulichen Vertrags an, betont
BfB-Stadtverordneter Franz Apfel abschließend.